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ᐅ Haus zu übernehmen - Auszahlung an die Geschwister


Erstellt am: 01.04.18 14:28

Meini7608.04.18 21:54
Danke für eure Antworten. Hat mich schon weiter gebracht.
Wenn ein Gutachten erstellt wird, werden die anfallenden Renovierungskosten mit berücksichtigt in Form eines niederen Wertes.

Zur Wohnsituation meiner Eltern: Es gibt dieses abbezahlte Haus und eine abbezahlte (und vermietete) Wohnung: Meine Mutter möchte jedoch nicht in diese Wohnung, daher wird dann eine weitere gekauft.
Wer nun das Haus übernimmt, ist auch noch nicht klar. Wird noch ein paar Monate dauern bis das geklärt ist.
Alex8508.04.18 21:58
Das Gutachten ermittelt den Verkehrswert. Ob da jemand Ideal Standard oder Goldhahn einbauen wollen würde, ist für den aktuellen Wert irrelevant.

Eine vermietete Wohnung aus Eigenbedarf kündigen ist heutzutage eh sehr, sehr schwer und daher eine nachrangige Option
Nordlys08.04.18 22:12
Hier würde man zum Gutachterausschuss des Kreises gehen und das Wertgutachten da ordern. Es kommen dann drei Leute, ein Architekt oder Ing., der den Bautenzustand beurteilt, ein Makler, der den Marktwert beurteilt, ein Vermessungsing., der das Liegenschaftskataster und Grundbuch beurteilt. Diese drei besichtigen das Objekt und einigen sich dann auf ein Gutachten mit einem fundierten Wert. Dieser Service muss bezahlt werden, ist jedoch in SH eine super Methode, den Immowert zu ermitteln. Ggf. gibts diese Möglichkeit auch in allen anderen Bundesländern. Karsten
Caspar202008.04.18 23:02
Meini76 schrieb:
Wenn ein Gutachten erstellt wird, werden die anfallenden Renovierungskosten mit berücksichtigt in Form eines niederen Wertes

Ja; ein Renovierungsrückstau fliest in den Wert der Immobilie mit ein. Diese Minderung reicht aber bei weitem nicht aus das Objekt in den Zustand zu bringen
Egon1209.04.18 08:29
Ich habe viel mit Gutachterausschüßen zu tun und schon selber im Gutachterausschuss gearbeitet. Ich halte nichts von dem Ausschuss, such dir einen Gutachter und Makler aus der Region, der kann Bausubstanz und Marktgeschehen am besten beurteilen.
PhiTh09.04.18 09:32
Nordlys schrieb:
Hier würde man zum Gutachterausschuss des Kreises gehen und das Wertgutachten da ordern.

Wir haben bei uns ebenso für ein Haus aus einer Erbschaft einen Gutachterausschuss des Kreises beauftragt mit dem Ergebnis, dass wir uns heute darüber unterhalten wie viel das Haus mehr Wert ist, als der Gutachterausschuss ermittelt hat... Dieser hat den Wert schon extrem niedrig angesetzt, Realistisch ist bei dem Haus ein mind. 50% höherer Wert.

Man kann auch den vielleicht nicht ganz feinen Weg wählen einen Makler kommen zu lassen und ihn das Haus bewerten zu lassen. Wir werden in unserem Falle mit offenen Karten spielen und den Makler unserer Hausbank für eine Einschätzung konsultieren. Sollten wir unser Haus dann auf dem Markt verkaufen, bekommt er auch den Auftrag. Wenn nicht, dann werden wir das Haus mit einem gewissen Abschlag von seiner Einschätzung das Haus innerhalb der Familie an den Mann/Frau bringen...
gutachterausschussmaklergutachtenwohnung