ᐅ Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich
Erstellt am: 16.02.18 10:47
Lieber 11ant, inwiefern soll denn die Ungültigkeit ees Bebauungsplan irgendwem in Sachen Beschleunigung dienlich sein? Totaler Stuss!
Hier wird exakt gar nichts passieren, bis der Bebauungsplan überarbeitet ist. Die Behörde liebt Rechtssicherheit, da wird keinerlei Genehmigung geschweige denn Abweichung erfolgen, wenn der Bebauungsplan gerade geändert wird.
Man wird froh sein dürfen, wenn es wirklich bei den 6 Monaten bliebe, das wär ja schon schnell!
Hier wird exakt gar nichts passieren, bis der Bebauungsplan überarbeitet ist. Die Behörde liebt Rechtssicherheit, da wird keinerlei Genehmigung geschweige denn Abweichung erfolgen, wenn der Bebauungsplan gerade geändert wird.
Man wird froh sein dürfen, wenn es wirklich bei den 6 Monaten bliebe, das wär ja schon schnell!
Alex85 schrieb:
inwiefern soll denn die Ungültigkeit ees Bebauungsplan irgendwem in Sachen Beschleunigung dienlich sein?Einkassierter Bebauungsplan erzeugt §34-Zustand https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Alex85 schrieb:
und bekommen Genehmigungen nach Gusto?Alex85 schrieb:
Totaler Stuss!§34 bedeutet Einfügungsgebot statt bezeichnete Vorschrift - keineswegs Freibier für Alle oder Karneval in Knieritz an der Knatter.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Alex85 schrieb:
In der Praxis dürften einfach nur alle die Füße still halten, bis die Situation geklärt ist.Ich verstehe es so, als gäbe es bereits Nachbargebäude - also auch Einfügungsmaßstäbe; nur leider auf der anderen Straßenseite (und da kommt dann ggf. der Fachanwalt ins Spiel, wenn die Gemeinde nicht von sich aus versteht, daß sie in diesem Sinne TH(T) der Nachbarn von Gegenüber als Maßstab auf TH(B) anwenden muß. Wenn sie schon ihre eigenen Abstandsvorschriften nicht richtig lesen können, ist dieser Nachhilfebedarf wahrscheinlich.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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