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ᐅ Wie unterschiedlich dürfen Doppelhaushälfte sein?


Erstellt am: 25.04.11 11:00

I
insgruene
25.04.11 11:00
Hallo zusammen,

ich habe ein Grundstück reserviert und fange jetzt an mit der Planung.

Zwar werde ich auf diese Fragen sicher auch Antwort von meinem Architekten bekommen, den ich zusätzlich noch mit einschalten werde (ist ein Freund von mir), aber ich würde gern schon mal anfangen mit dem Durchdenken

Auf das Grundstück darf eine Doppelhaushälfte gebaut werden, die andere Doppelhaushälfte existiert auch noch nicht.

Wie frei bin ich da mit meinen Planungen: Der BP sagt dass ich EG, OG und DG bauen darf. Kann ich trotzdem nur EG und DG bauen und der Nachbar später vielleicht EG, OG und DG?

Und wie ist das mit Fensterläden, müssen die dann bei beiden Hälften dran sein oder kann die nur ein Nachbar machen? Ich möchte eigentlich lieber Fensterläden als Rollläden.

Lieben Dank schon mal
insgruene
B
Bauexperte
25.04.11 11:22
Hallo,
insgruene schrieb:
Auf das Grundstück darf eine Doppelhaushälfte gebaut werden, die andere Doppelhaushälfte existiert auch noch nicht.Wie frei bin ich da mit meinen Planungen: Der BP sagt dass ich EG, OG und DG bauen darf. Kann ich trotzdem nur EG und DG bauen und der Nachbar später vielleicht EG, OG und DG? Und wie ist das mit Fensterläden, müssen die dann bei beiden Hälften dran sein oder kann die nur ein Nachbar machen? Ich möchte eigentlich lieber Fensterläden als Rollläden.
Dazu mußt Du in Deinen Bebauungsplan, bzw. die textl. Festsetzungen zum Grundstück schauen. Generell gilt: „der, der zuerst kommt, gibt den Takt vor“ – sofern er sich im Rahmen der Vorgaben bewegt. Steht bspw. im Bebauungsplan eine römische 2 ohne Kreis, dann _dürfen_ Max. 2 Vollgeschosse, ist die römische Zwei durch einen Kreis umfasst, _müssen_ zwei Vollgeschosse geplant werden. Generell kannst Du davon ausgehen, dass die Kommunen darauf bedacht sind, dass die Doppelhaushälfte äußerlich nicht voneinander abweichen, was bspw. FH, TH, Zwerchgiebel, Dachpfannen oder Hausfarbe betrifft. Ob Du Rollläden oder Fensterläden verbauen darfst, sagt Dir Dein zuständiger Sachbearbeiter beim Bauplanungsamt.

Freundliche Grüße
P
perlenmann
26.04.11 09:10
Dazu kann ich ja was sagen

Meine Nachbarin hat den Ton angeben dürfen, legte 1 1/2 Geschosse fest, jetzt baut sie nicht weiter(pleite) und ich habe ihre Vorgaben. Dafür durften wir Zwerggiebel machen, was sie nicht hatte.
Aber wie Bauexperte schon schreibt Bebauungsplan anschauen, wird dir dein Kumpel wohl alles ganz gut verklickern können.
I
insgruene
02.05.11 20:44
Danke ihr zwei. So wie es aussieht werde ich wohl die erste sein, muss mich aber trotz fehlendem Bebauungsplan an die Nachbarbebauung halten und die ist überwiegend EG, OG und DG.

Wie sind denn eure Erfahrungen mit Eigenleistungen: kann man da was sparen wenn man sich die Mühe macht Anbieter zu vergleichen oder sind die die Leistungen der Hausbaufirma schon günstig da viel größere Mengen abgenommen werden?

Würde es sich lohnen, die Heizanlage, zB in meinem Fall evtl eine Grundwasser WP + Bohrung der Brunnen von jemand anderem machen zu lassen? Oder kann ein andere Anbieter da gar nicht mithalten?

Bei mir wird es Town & Country werden, so wie es aussieht.

Vielen Dank
insgruene
L
Lynx1984
02.05.11 21:50
Hallo Insgrune,

häufig gibt es durch den Bebauungsplan eindeutige Vorgaben wie hoch ein Gebäude zu sein hat usw. Unkompliziert erfährst Du dies auch bei einem Kurzbesuch im Bauamt. In der Regel sind die sehr auskunftsfreudig und Rückfragen kannst Du direkt klären.

Prinzipiell müssen Doppelhaushälfte nicht identisch sein. Hier mal was krasses:

Rotes Einfamilienhaus im Vordergrund, Bauplatz mit Gerüsten links, grüne Wiese davor.


Die Nachteile bei so einer Bebauung liegen auf der Hand...

Weißt Du denn bereits wem das Nachbargrundstück gehört (gehören wird)? Vielleicht wollen die ja auch demnächst bauen und wenn man gleich die Planung zu zweit angeht, dann hat man später deutlich weniger Probleme!

Zu Deinen Fragen mit Eigenleistungen: Dazu hat man die mal ursprünglich entwickelt... Aber ehrlich... Wenn Du Dachdecker bist, dann kannst Du Dein Haus in Eigenleistung decken. Alles andere lass lieber sein, sofern Du nicht 120% weißt was Du dort tust. Bei Innenausbau z.B. Fliesen am Boden, Tapeten usw. kann man ein bissel was "sparen", aber das will eh kaum eine Baufirma ausführen. Aber es ist halt wie mit Deiner nächsten Frage - kommt halt darauf an-.

Beste Grüße
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