ᐅ Auszug aus Bebauungsplan Überschreitung Grundflächenzahl für Nebenanlagen zulässig?
Erstellt am: 23.07.17 21:55
So eindeutig ist es leider doch nicht.
Baunutzungsverordnung § 19:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
Es ist nicht wirklich klar, ob der Satz im Bebauungsplan aussagt, dass die Grenzen nicht überschritten werden dürfen oder ob von Satz 2 abweichend die Grundflächen nicht um 50 % überschritten werden dürfen.
Verlässliche Antwort kann nur vom Bauamt erwartet werden!
Baunutzungsverordnung § 19:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
Es ist nicht wirklich klar, ob der Satz im Bebauungsplan aussagt, dass die Grenzen nicht überschritten werden dürfen oder ob von Satz 2 abweichend die Grundflächen nicht um 50 % überschritten werden dürfen.
Verlässliche Antwort kann nur vom Bauamt erwartet werden!
Ich kann hier keine Unklarheiten entdecken. Nach Baunutzungsverordnung darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch die genannten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, es sei denn, der Bebauungsplan setzt etwas anderes fest, was er hier tut. Eine Überschreitung ist eindeutig ausgeschlossen.
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