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ᐅ Auszug aus Bebauungsplan Überschreitung Grundflächenzahl für Nebenanlagen zulässig?


Erstellt am: 23.07.17 21:55

O
oppilein
23.07.17 21:55
Hallo,

siehe Bebauungsplan ist bei diesem davon auszugehen, dass die 50 vom Hundert Regelung mit der Überschreitung Grundflächenzahl ausgeschlossen ist?

Gruß und Danke

Seite aus Dokument mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Nutzungsbestimmungen
A
Alex85
24.07.17 06:32
Liest sich so, ja. Laienmeinung.
N
Nordlys
24.07.17 10:33
Sehe ich wie Alex. Eindeutiger Text. Karsten
T
tempic
24.07.17 13:24
So eindeutig ist es leider doch nicht.

Baunutzungsverordnung § 19:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden

Es ist nicht wirklich klar, ob der Satz im Bebauungsplan aussagt, dass die Grenzen nicht überschritten werden dürfen oder ob von Satz 2 abweichend die Grundflächen nicht um 50 % überschritten werden dürfen.

Verlässliche Antwort kann nur vom Bauamt erwartet werden!
E
Escroda
24.07.17 15:30
Ich kann hier keine Unklarheiten entdecken. Nach Baunutzungsverordnung darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch die genannten Anlagen bis zu 50% überschritten werden, es sei denn, der Bebauungsplan setzt etwas anderes fest, was er hier tut. Eine Überschreitung ist eindeutig ausgeschlossen.
T
tempic
24.07.17 17:36
Der Bebauungsplan darf zwei Sachen:
  • Überschreiten von Grundflächenzahl im Einzelfall ausschließen (Satz 2 hat Bestand)
  • Abweichende Bestimmung bzgl des 2. Satzes definieren (50%-Regel und Max 0,8)
Was macht der Bebauungsplan in diesem Fall hier?
grundflächenzahlbaunutzungsverordnung