ᐅ Leitungsrecht/auf Grundstück liegt Mittelspannungsleitung (20kV)
Erstellt am: 22.05.17 11:35
Hallo,
ich bin dabei ein Haus zu bauen (Bodenplatte fertig). Bei der Beantragung des Baustroms erhielt ich ein Anruf vom Energieversorger, dass auf meinem Grundstück eine Mittelspannungsleitung (20kV) liegt und die Baufirma vor Baubeginn eine Leitungsauskunft einholen soll. Ich war völlig perplex als ich davon hörte, da weder in der städtischen Leitungsauskunft noch im Grundbuch eine solche Leitung eingetragen ist.
Ich habe nun beim Energieversorger einen Antrag auf Umlegung dieser Leitung in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt. Telefonisch erhielt ich als vorab Auskunft, dass der Energieversorger das Recht hat, eine solche Leitung ohne Dienstbarkeit auf meinem Grundstück zu belassen.
Meine Auffassung dazu ist, dass solange keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist, der Energieversorger dazu verpflichtet ist, kostenfrei die Leitung von meinem Grundstück zu entfernen.
Vorab vielen Dank für eure Hinweise/Tipps/etc.
ich bin dabei ein Haus zu bauen (Bodenplatte fertig). Bei der Beantragung des Baustroms erhielt ich ein Anruf vom Energieversorger, dass auf meinem Grundstück eine Mittelspannungsleitung (20kV) liegt und die Baufirma vor Baubeginn eine Leitungsauskunft einholen soll. Ich war völlig perplex als ich davon hörte, da weder in der städtischen Leitungsauskunft noch im Grundbuch eine solche Leitung eingetragen ist.
Ich habe nun beim Energieversorger einen Antrag auf Umlegung dieser Leitung in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt. Telefonisch erhielt ich als vorab Auskunft, dass der Energieversorger das Recht hat, eine solche Leitung ohne Dienstbarkeit auf meinem Grundstück zu belassen.
Meine Auffassung dazu ist, dass solange keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist, der Energieversorger dazu verpflichtet ist, kostenfrei die Leitung von meinem Grundstück zu entfernen.
Vorab vielen Dank für eure Hinweise/Tipps/etc.
M
markus270322.05.17 13:46Wurde denn die Leitung von dem Kauf bzw. im Notarvertrag erwähnt? Dies hätte auf jeden Fall erfolgen müssen. Wenn du von der Stadt/Gemeinde erworben hast, könnte man evtl. dort den Fehler suchen.
Ich glaube es ist auch entscheidend ob das Kabel direkt durch dein Grundstück läuft, oder ob es nur am Rand verlegt wurde.
Ich glaube es ist auch entscheidend ob das Kabel direkt durch dein Grundstück läuft, oder ob es nur am Rand verlegt wurde.
Nein, es wurde nicht beim Kauf erwähnt. Es ist ja auch wie angegeben nicht im städtischen Leitungsbestand aufgenommen. Die Leitung ist nur im Leitungsbestand des Energieversorgers eingezeichnet. Selbst im Verkehrswertgutachten ist davon keine Rede.
Es ragt von der Straße her bis zu 5m in mein Grundstück. Das Baufeld geht ab 6m Abstand zur Straße los.
Es ragt von der Straße her bis zu 5m in mein Grundstück. Das Baufeld geht ab 6m Abstand zur Straße los.
Dem Grunde nach steht alles hier drin:
https://www.hausbau-forum.de/threads/Stromkabel-der-ten-thueringische-energienetze-auf-Baugrundstück.17886/
Wobei 20 kV Mittelspannung idR schon eher der überkommunalen Versorgung dienen und damit aus dem Geltungsbereich der NAV rausfallen. Find mal raus, welchen Zweck die Leitung erfüllt.
https://www.hausbau-forum.de/threads/Stromkabel-der-ten-thueringische-energienetze-auf-Baugrundstück.17886/
TheTank schrieb:Erkundungspflicht hat sowohl der Bauherr, als auch der Tiefbauer. Wenn dein Tiefbauer ohne Leitungsauskunft gegraben hat, hat er gegen die DGUV verstoßen.
liegt und die Baufirma vor Baubeginn eine Leitungsauskunft einholen soll
TheTank schrieb:Wenn die Leitung nicht der Stadt gehört, findet man da auch nichts dazu.
weder in der städtischen Leitungsauskunft
TheTank schrieb:Unter gewissen Umständen müssen/dürfen Leitungen nicht durch Dienstbarkeiten gesichert werden. Die Lage dieser Leitungen ist dann aber übers NAV gesichert.
noch im Grundbuch eine solche Leitung eingetragen
Wobei 20 kV Mittelspannung idR schon eher der überkommunalen Versorgung dienen und damit aus dem Geltungsbereich der NAV rausfallen. Find mal raus, welchen Zweck die Leitung erfüllt.
TheTank schrieb:Lass dir das mal schriftlich geben. Telefonisch kann der dir die Story vom Pferd erzählen.
Telefonisch
TheTank schrieb:Wie gesagt, das hängt davon ab, welchen Zweck die Leitung erfüllt.
Meine Auffassung dazu ist, dass solange keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist, der Energieversorger dazu verpflichtet ist, kostenfrei die Leitung von meinem Grundstück zu entfernen.
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