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ᐅ Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer


Erstellt am: 11.04.17 13:11

S
sisqonrw
11.04.17 13:11
Hallo,

der Bauträger hat uns für ein neues Mittelhaus folgendes angeboten:

Haus inkl. ausgebautes Dach: 278.900€
2. Bad: 6.000€
Fußbodenheißung: 8.900€
Garage: 14.000€
=307.800€
abgerundet auf 305.000€

Im Kaufvertrag vom Notar, was wir jetzt zugesendet bekommen haben, steht bei der Garage 5.000€. Der Kaufpreis ist weiterhin bei 305.000€.

Haben wir irgendwelche Nachteile, dass im Kaufvertrag die Garage mit 5.000€ anstatt mit 14.000€ steht?
H
HilfeHilfe
11.04.17 13:29
nein warum solltet ihr ? es wird der Kaufpreis komplett beurkundet.

das einzige was mir einfällt wäre das er bei der Garage pfuscht es theoretisch vor gericht geht und streitwert dann 5k statt 14k ist
S
sisqonrw
11.04.17 14:16
Müssen wir dann dadurch auch nicht mehr Notarkosten und grunderwerbsteuer bezahlen?
H
HilfeHilfe
11.04.17 14:18
ne warum ?

berukndet werden doch die 305k ? Da wird dann auch Notar seine gebühr berechnen und die steuer erhoben

frag aber den Notar an, der wird dafür fürstlich bezahlt
D
DNL
11.04.17 14:59
Mir wäre es wichtig, dass alles seine Richtigkeit hat. Ich würde es bemängeln.
T
toxicmolotof
11.04.17 15:04
Interessante Rundung. Gerundet werden Euros normalerweise hinter der zweiten Nachkommastelle.

Ich würde dafür sorgen, dass die Addition korrekt ist und keine Rabatte oder falsche Zahlen in der notariellen Urkunde stehen.

Also x+y+z=305.000 Euro. Nicht mehr, nicht weniger.
garagenotarkaufvertragkaufpreis