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ᐅ Werbung durch Baufirma am Grundstückszaun


Erstellt am: 22.08.10 22:23

pucicu23.08.10 12:29
Wäre ja alles nicht so schlimm, wenn die beiden Firmen nicht irgendwelche Planungsfehler gemacht hätten, die wir jetzt teuer bezahlen sollen. Die sind immer schnell mit neuen Mehrkosten. Warum dann nicht auch die Werbung von denen mit in die Diskussion werfen?

Ob ich die Firmen am Ende weiterempfehlen kann, ist wohl eher unwahrscheinlich. Ich weiß, daß Bauen ohn Probleme selten möglich ist. Aber für mich bemißt sich die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit der Baufirma auch darin, ob sie bei Problemen willig ist, sie zu lösen. Aber ich will jetzt hier nicht unsere Probleme diskutieren, sondern wollte ja nur was zu den Werbeschildern wissen.

Hausrecht hat übrigens nur die Hausbaufirma im Vertrag festgeschrieben. Bei der Heizungsfirma gibt es nichts vergleichbares im Vertrag.

Ich weiß auch nicht, ob man für Werbung nicht sogar eine Genehmigung von der Stadt bräuchte.
Bauexperte23.08.10 13:31
Hallo,
pucicu schrieb:
Wäre ja alles nicht so schlimm, wenn die beiden Firmen nicht irgendwelche Planungsfehler gemacht hätten, die wir jetzt teuer bezahlen sollen. Die sind immer schnell mit neuen Mehrkosten. Warum dann nicht auch die Werbung von denen mit in die Diskussion werfen?

Weil dieses Verhalten die Suche nach dem besagten „Stein zum Bewerfen des Hundes“ charakterisiert und Dich keinen Schritt nach vorne bringt? Druck erzeugt Gegendruck, von daher wäre es kontraproduktiv, für eine – im Übrigen legitime Beschilderung – eine Art Schmerzensgeld für temporäre Fehler am Bau zu verlangen; mängelfrei muss ein BV erst bei vollständiger Übergabe sein, insofern kann der Bauunternehmer - in einer angemessenen Frist - nacharbeiten.

Kein seriöser Bauunternehmer verschließt sich der Problemlösung; auch für ihn bringt eine Disharmonie in der Beziehung zu seinem Kunden mehrere Nachteile, welche ihm im schlimmsten Fall vor Gericht die doppelte Rechnung seines RA einbringen; die negative Werbung einmal außen vor. Vereinbart ein Treffen im Rohbau und besprecht vor Ort, die Deiner Meinung nach mangelhaft ausgeführten Arbeiten. Lässt sich keine Einigung erzielen, hast Du immer noch die Möglichkeit einen unabhängigen Gutachter zu Rate zu ziehen, auch wenn dieser berechtigterweise nicht umsonst arbeiten wird. Das Alles ist besser – wenn auch mit einigem Ärger verbunden, als ein jahrelanger Streit vor Gericht bei dem Du allenfalls ein Urteil bekommst, aber nie recht.

Es liest sich Alles, als ob Dein Ärger noch relativ frisch ist; von daher kann ich Deinen Groll zurzeit gut nachvollziehen. Wenn Du Dich jedoch in Ruhe zurücklehnst und über Dein Projekt Hausbau nachdenkst, wirst Du zu dem Ergebnis kommen, dass oberste Priorität die Fertigstellung Deines Einfamilienhaus besitzt.


Freundliche Grüße
€uro23.08.10 14:51
Hallo,
Bauexperte schrieb:
....; in Deinem Werkvertrag findest Du sicher den Hinweis, dass der Vertragnehmer das Hausrecht ausübt?
Wer unterschreibt einen derartigen Vertrag? Damit ist es dem AN u.a. möglich, dem Bauherren des Betreten des eigenen Grundstücks zu verbieten.

v.g.
Bauexperte23.08.10 17:45
Hallo,
€uro schrieb:
Wer unterschreibt einen derartigen Vertrag? Damit ist es dem AN u.a. möglich, dem Bauherren des Betreten des eigenen Grundstücks zu verbieten.
Nahezu jeder Bauherr. Wer einmal erlebt hat, wie die Bauherrenschaft einen Handwerker der Baustelle verwiesen hat, wird diesen Passus nachvollziehen können. Es sind nicht nur ausschließlich die bösen AN, welche unsere Branche in ein schlechtes Licht rücken Im Übrigen hat es auch Vorteile für die Bauherren, nämlich die Risikoüberlagerung auf den Unternehmer => "offene Risikozuweisung".

Seriöse Unternehmer werden nur „als letztes Mittel“ von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Grundsätzlich verweigern sie ihren Kunden nicht den Zugang zur Baustelle; weshalb auch?


Freundliche Grüße
€uro23.08.10 18:44
Hallo,
Bauexperte schrieb:
...Nahezu jeder Bauherr.
Davor kann ich nur dringend warnen!
Bauexperte schrieb:
Wer einmal erlebt hat, wie die Bauherrenschaft einen Handwerker der Baustelle verwiesen hat, wird diesen Passus nachvollziehen können.
Warum sollte die Bauherrenschaft zu derartigen Maßnahmen greifen, wo doch deren Priorität in der Termin- und fachgerechten Fertigstellung besteht.
Bauexperte schrieb:
Im Übrigen hat es auch Vorteile für die Bauherren, nämlich die Risikoüberlagerung auf den Unternehmer => "offene Risikozuweisung".
Für den Bauherren kann ich nun wirklich keinen Vorteil erkennen. Wer daran glaubt, dass ein GU sich selbst die Kandare überstreift, liegt wohl weit neben der Realität.

v.g.
Bauexperte24.08.10 10:30
Hallo,
€uro schrieb:
Davor kann ich nur dringend warnen!
Du solltest aufhören, Bauunternehmer pauschal als „böswillige Abzocker“ in alle Richtungen zu disqualifizieren und stattdessen einmal in die eigene Vertragsgestaltung schauen. Wenn Deine Kollegen (Du?) eine Heizungsanlage berechnen, finden sich im Kleingedruckten auch die ein oder anderen Ausschlüsse, von welchen sie sich – basierend auf Erfahrungswerten – Freischreiben; und das sicher nicht aus böser Absicht dem Kunden gegenüber! Erfahrung macht klug.
€uro schrieb:
Warum sollte die Bauherrenschaft zu derartigen Maßnahmen greifen, wo doch deren Priorität in der Termin- und fachgerechten Fertigstellung besteht.
Du unterliegst einem Irrtum, wenn Du voraussetzt, das alle Bauherren rational denken + reagieren. Ähnlich wie beim Fußball die Vielzahl von vmtl. Trainern, gibt es beim Hausbau eine erkleckliche Anzahl „Hobby-Bauleiter“, welche glauben - nach dem lesen unterschiedlicher Webseiten, Foren + Bücher – besser geschult zu sein, als bspw. ein ausgebildeter Maurermeister oder Heizungsbauer.
€uro schrieb:
Für den Bauherren kann ich nun wirklich keinen Vorteil erkennen. Wer daran glaubt, dass ein GU sich selbst die Kandare überstreift, liegt wohl weit neben der Realität.
Das liest sich wie die Argumentation der Verbraucherzentrale Nochmal: kein seriöser AN schließt den Bauherren vollständig aus. Der Verweis auf das Hausrecht ist jahrelanger Erfahrung geschuldet und greift erst als letztes Mittel. Insofern finden es die seriösen AN auch sehr gut, dass zukünftig Gutachter als neutrale Instanz die Bauvorhaben begleiten sollen/müssen; sei es basierend der Vorgaben der Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Gefühl der Bauherren nach zusätzlicher Sicherheit geschuldet.

Wenn Du mangels Erfahrung menschlicher Extreme anderer Meinung bist, verbringe einen Vormittag als Besucher beim AG oder LG. Dann wird sich Dein Bild vom vorsätzlich „abgezockten“ Bauherren ganz schnell der Realität anpassen. Nach meiner Erfahrung halten sich die „pösen“ Jungs beider Seiten die Waage und nach und nach trägt die höchstrichterliche Rechtsprechung dieser Erkenntnis auch Rechnung.


Freundliche Grüße
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