ᐅ Steuerklasse / Veranlagungsart / Auswirkungen / Haushaltseinkommen
Erstellt am: 25.01.17 13:18
C
Caspar2020Peanuts74 schrieb:
Wenn ich nicht ganz falsch liege, könnte der andere dann die Steuererklärungsklasse wechseln und würde so auch nochmal ca. 200 - 300 € mehr bekommen.
Oliver1989 schrieb:
ch bin 27 und meine Lebensgefährtin ist 25 Jahre
Dafür müssten sie erstmal heiraten... Das könnte was helfen aufgrund des ehegattensplittings wegen, aber auch nicht mehr als ein paar 100€ pro Jahr,
Wären die beiden schon verheiratet haben deshalb eh schon zusammenveranlagung würde ein Wechsel zu 3/5 Steuererklärungsklassen ja nur den Zeitpunkt (entweder unterjährig mehr Geld, oder mit der Steuererklärung nen deutlichen Batzen) des Steuerabzugs verschieben
Elterngeldbezug hätte aber in der Steuererklärung in so einem Fall aber auch nen negativen Einfluss. Da muss man dann auch meistens Geld ans Finanzamt überweisen.
Es gibt aber tatsächlich Fälle wo man den Elterngeldbezug optimieren kann (da ja 65% vom kalkulierten Netto durchschnitt der letzten 12 Monate)), bei geschickter Wahl und mehreren Wechseln der Steuererklärungsklasse. Das muss man aber auch quasi schon ein paar Monate vor dem Kinderwunsch planen und angehen.
Aber all das würde ja die Kosten ein Kindes nicht wegrechnen, und das kostet am Anfang auch schon deutlich mehr als nur das Kindergeld.
Zum Thema Steuererklärungsklassenwahl und Einkommensteuer
Die Steuererklärungsklasse hat wie von vielen hier auch geäußert keinen Einfluß auf das Ergebnis der zu zahlenden Einkommensteuer am Jahresende. Ob nun 3/5 oder 4/4 oder 5/3 ist dabei völlig unerheblich.
Es gibt aber ggf. Unterschiede, was am Jahresende übrig bleibt. Ein Beispiel wäre z.B. eine Lohnpfändung, die auf den Nettolohn berechnet wird. Hat der Schuldner die Steuererklärungsklasse 5 wird weniger gepfändet, als mit Steuererklärungsklasse 3 oder 4.
Die Steuererklärungsklasse hat wie von vielen hier auch geäußert keinen Einfluß auf das Ergebnis der zu zahlenden Einkommensteuer am Jahresende. Ob nun 3/5 oder 4/4 oder 5/3 ist dabei völlig unerheblich.
Es gibt aber ggf. Unterschiede, was am Jahresende übrig bleibt. Ein Beispiel wäre z.B. eine Lohnpfändung, die auf den Nettolohn berechnet wird. Hat der Schuldner die Steuererklärungsklasse 5 wird weniger gepfändet, als mit Steuererklärungsklasse 3 oder 4.
Steffen80 schrieb:
Schon niedlich...solch sture Unwissenheit 🙂
Meine Frau ist Steuererklärungsklasse 3 und ich bin Steuererklärungsklasse >>>NICHT VORHANDEN<<< da ich Einkommensteuer statt Lohnsteuer zahle. Nunu..wie geht den das? Jetzt implodiert das Universum...Du hast die Steuererklärungsklasse 5, auch wenn diese nicht zur Anwendung kommt.S
Steffen8025.01.17 16:13Musketier schrieb:
Du hast die Steuererklärungsklasse 5, auch wenn diese nicht zur Anwendung kommt.Falsch. Ich habe KEINE Lohnsteuerklasse da ich KEINE Lohnsteuer zahle :p
edit: ich weiß was Du meinst...bestehe aber trotzdem drauf keine Lohnsteuerklasse zu haben..
falsch. Du hast irgendwann mal einen Antrag gestellt, dass ihr abweichend von der 4/4 die Lohnsteuerklassen 3/5 haben wollt, weil du keinen Arbeitslohn hast. Genau da legst du dich auf die Lohnsteuerklasse 5 fest. Solltest du irgendwo als AN anfangen, wärst du auch automatisch in der 5.
Steffen80 schrieb:
Falsch. Ich habe KEINE Lohnsteuerklasse da ich KEINE Lohnsteuer zahle :pNaja, jein 🙂
Du kennst deine Lohnsteuerklasse nur nicht explizit, da für dich irrelevant. Deine Frau kann aber nur die 3 haben, wenn du die 5 hast. Ihre Eintragung hat auch bei dir eine Eintragung zur Folge.
Wenn du es genau wissen willst, lass' deinen Steuerberater ne Abfrage im ELStAM machen bzw. fordere dort einen Auszug der gespeicherten Daten nach BDSG an. Über ElsterOnline geht das auch mit Steuer-ID, glaube ich.
S
Steffen8026.01.17 09:16Musketier schrieb:
Genau da legst du dich auf die Lohnsteuerklasse 5 fest. Solltest du irgendwo als AN anfangen, wärst du auch automatisch in der 5.Genau! Dann wäre ich automatisch in der 5. Momentan zahle ich keine Lohnsteuer..ergo kann ich gar keine Lohnsteuerklasse haben :p