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ᐅ Was tun, wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird


Erstellt am: 20.01.17 08:58

Hoeffa20.01.17 08:58
Hallo Community.
Was habt ihr in euren Bauverträgen für "Strafen", wenn das Bauunternehmen die vereinbarte Bauzeit (exklusive schlechtwettertage) überschreitet.

Wir befürchten momentan, dass unser Baubeginn immer nach hinten geschoben wird und möchten das in einem klärenden Gespräch aus dem Weg schaffen. Allerdings müsste man sich vielleicht trotzdem überlegen was passiert wenn es sich immer weiter verzögert.

Danke für eure Tipps und Hinweise!
HilfeHilfe20.01.17 09:57
die erste Frage wäre Baubeginn wird nach hinten verschoben. Das heißt im Umkehrschluss das es Verträge gibt ? Warum sollte die Baufirma diese nachträglich zu ihren Ungunsten ändern (wollen).

solche Gedanken macht man sich im Vorfeld...
andimann20.01.17 10:07
Moin,
wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, brauchst du dir solche Gedanken nicht mehr zu machen. Das ist nun deutlich zu spät.
Bei uns stand im Vertrag ein Datum drin, zu dem der GU fertig sein muss, bis auf kleine Restarbeiten. Wir hatten somit ein garantiertes Einzugsdatum. Jeder Tag extra hätte ihn 100 € gekostet.
Alles andere hätte ich auch nicht unterschrieben.
Wann die anfangen war mir vollkommen egal, mich hat immer nur interessiert, wann die fertig werden!

Viele Grüße,

Andreas
Bieber081520.01.17 13:25
Hoeffa schrieb:
Was habt ihr in euren Bauverträgen für "Strafen", wenn das Bauunternehmen die vereinbarte Bauzeit (exklusive schlechtwettertage) überschreitet.
Bei uns waren es 50 Euro/Werktag. Wichtig ist aber, dass Du das Unternehmen auch wirksam in Verzug setzt, wenn Termine nicht gehalten werden. Auch ohne explizite Regelung im Vertrag kannst Du natürlich Regress fordern.

- Habt ihr bereits einen gültigen Vertrag?
- Was steht drin bzgl. der Termine und möglicher Überschreitung?
ypg20.01.17 13:38
Der Bau hat noch nicht begonnen!
Seit wann liegen denn Baugenehmigung, Grundgutachten und sonstiges, was nötig ist, dem GÜ vor?
Nordlys20.01.17 13:52
Puh. Wir haben gar keinen Vertrag. Nur eine Leistungsbeschreibung mit Termin und Zahlplan, und darauf Handschlag.....wird schon klar gehen. Bislang macht er alles wie verabredet.
vertrag