ᐅ Riss in Fensterglas - Mängelbeseitigung
Erstellt am: 18.10.16 13:09
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Flaemmchen18.10.16 13:09Guten Tag,
ich habe eine Frage bzw. benötige Rat zum Thema Mängelbeseitigung.
Wir haben uns eine gebrauchte Immobilie gekauft und haben im Zuge der Sanierungsarbeiten neue Fenster mit 2-Fach Verglasung bekommen. Bei einem Fenster haben wir jetzt einen Riss im Glas entdeckt. Den Fensterbauer habe ich telefonisch informiert und um Mängelbeseitigung gebeten. Auch habe ich, nachdem auf meine Anrufe nicht reagiert wurde eine schriftliche Mängelanzeige nach VOB geschrieben und Ihn aufgefordert, den Mangel mit einer Frist von 6 Wochen zu beseitigen, ansonsten würde ich den Mangel, zu seinen Lasten durch eine andere Firma beseitigen lassen. Jetzt ist die Frist abgelaufen und der Fensterbauer ist noch nicht aktiv geworden bzw. hat sich noch nicht einmal gemeldet.
Muss ich jetzt dem Fensterbauer beweisen, dass der Mangel in seinen Verantwortungsbereich fällt, bevor ich eine dritte Firma beauftrage und Ihm die Kosten in Rechnung stelle?
Das würde dann wahrscheinlich nur über einen Gutachter gehen. Die Fenster sind übrigens 11 Monate alt.
Vielen Dank
Gruß
Willi
ich habe eine Frage bzw. benötige Rat zum Thema Mängelbeseitigung.
Wir haben uns eine gebrauchte Immobilie gekauft und haben im Zuge der Sanierungsarbeiten neue Fenster mit 2-Fach Verglasung bekommen. Bei einem Fenster haben wir jetzt einen Riss im Glas entdeckt. Den Fensterbauer habe ich telefonisch informiert und um Mängelbeseitigung gebeten. Auch habe ich, nachdem auf meine Anrufe nicht reagiert wurde eine schriftliche Mängelanzeige nach VOB geschrieben und Ihn aufgefordert, den Mangel mit einer Frist von 6 Wochen zu beseitigen, ansonsten würde ich den Mangel, zu seinen Lasten durch eine andere Firma beseitigen lassen. Jetzt ist die Frist abgelaufen und der Fensterbauer ist noch nicht aktiv geworden bzw. hat sich noch nicht einmal gemeldet.
Muss ich jetzt dem Fensterbauer beweisen, dass der Mangel in seinen Verantwortungsbereich fällt, bevor ich eine dritte Firma beauftrage und Ihm die Kosten in Rechnung stelle?
Das würde dann wahrscheinlich nur über einen Gutachter gehen. Die Fenster sind übrigens 11 Monate alt.
Vielen Dank
Gruß
Willi
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HilfeHilfe18.10.16 13:41finde ich schwierig 11 Monate nach Einbau einen Riss im Glas zu bemängeln... Was wurde danach noch alles saniert ?
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Flaemmchen18.10.16 14:21Nichts mehr, mal abgesehen von neuen Tapeten.
Der Riss ist quasi "über Nacht" entstanden, lange nach den Sanierungsarbeiten. Eventuell durch falschen Einbau, Materialfehler oder Thermische Einflüsse,etc.. Aber um das zu beurteilen habe ich ja den Fachmann aufgefordert. Nur wenn der nicht reagiert....
Der Riss ist quasi "über Nacht" entstanden, lange nach den Sanierungsarbeiten. Eventuell durch falschen Einbau, Materialfehler oder Thermische Einflüsse,etc.. Aber um das zu beurteilen habe ich ja den Fachmann aufgefordert. Nur wenn der nicht reagiert....
B
Bauexperte19.10.16 00:22Hallo Willi,
Grüße, Bauexperte
Flaemmchen schrieb:Wenn der Vertrag nach VOB geschlossen wurde: ja, Stichwort: Beweislastumkehr.
Muss ich jetzt dem Fensterbauer beweisen, dass der Mangel in seinen Verantwortungsbereich fällt, bevor ich eine dritte Firma beauftrage und Ihm die Kosten in Rechnung stelle?
Grüße, Bauexperte
F
Flaemmchen19.10.16 08:12Das habe ich befürchtet.
Wahrscheinlich kostet mich das Gutachten mehr als der Einbau einer neuen Scheibe. Nachvollziehbar das der Fensterbauer nicht reagiert.
Mal angenommen das Gutachten besagt einen fehlerhaften Einbau und ich lasse eine neue Scheibe durch eine dritte Firma einbauen, stelle die Kosten dem Fensterbauen in Rechnung und bekomme diese auch erstattet. Ist damit der Fensterbauer automatisch von seiner Gewährleistungspflicht, für dieses Fenster, entbunden? Wenn ja, was bringt mir dann eine Gewährleistung von 4 Jahren?
Wie würdet Ihr hier am besten vorgehen?
Vielen Dank für deine Antwort
Willi
Wahrscheinlich kostet mich das Gutachten mehr als der Einbau einer neuen Scheibe. Nachvollziehbar das der Fensterbauer nicht reagiert.
Mal angenommen das Gutachten besagt einen fehlerhaften Einbau und ich lasse eine neue Scheibe durch eine dritte Firma einbauen, stelle die Kosten dem Fensterbauen in Rechnung und bekomme diese auch erstattet. Ist damit der Fensterbauer automatisch von seiner Gewährleistungspflicht, für dieses Fenster, entbunden? Wenn ja, was bringt mir dann eine Gewährleistung von 4 Jahren?
Wie würdet Ihr hier am besten vorgehen?
Vielen Dank für deine Antwort
Willi
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