ᐅ Welches Heizkonzept für Neubau ohne Lüftungsanlage?
Erstellt am: 04.10.16 10:44
Alex8504.10.16 18:04
Mit Gas, Solar und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit WRG ist man aber schon dicht am Kfw55 dran. Die 5.000€ Tilgungszuschuss und Zinsvorteil durch das geförderte Darlehen sollte man zumindest mal gegen rechnen.
andimann04.10.16 18:13
Klar sollte man das rechnen. Ich bin da auch nicht der perfekte Ratgeber, wir bauen noch nach der alten Energieeinsparverordnung. Damals war es aber so, dass du für den KFW 55 Status einen extra Sachverständigen gebraucht hast, der auch wieder eine dicke Rechnung geschrieben hätte.
Am Ende wäre das ewiges Gerenne gewesen, um unterm Strich 1-2000 einzusparen. Bringt imho nichts. Während der Bauzeit sind die persönlichen Ressourcen limitiert und man sollte seine Kräfte da einsetzen, wo es am meisten bringt.
Wir haben dann auf KFW gepfiffen und den Gehirnschmalz lieber anderweitig investiert.
Viele Grüße,
Andreas
Am Ende wäre das ewiges Gerenne gewesen, um unterm Strich 1-2000 einzusparen. Bringt imho nichts. Während der Bauzeit sind die persönlichen Ressourcen limitiert und man sollte seine Kräfte da einsetzen, wo es am meisten bringt.
Wir haben dann auf KFW gepfiffen und den Gehirnschmalz lieber anderweitig investiert.
Viele Grüße,
Andreas
Alex8504.10.16 18:22
Ja der Sachverständige kostet Geld, ist aber ebenfalls gefördert (50% bis 4.000€). Muss natürlich mit eingerechnet werden.
Ist ja nicht so, als bekäme man keine Gegenleistung. Wer durch eine Subvention auch noch Gewinn machen kann, wie du schreibst, sollte dies imho auf jeden Fall mitnehmen. Denn neben dem finanziellen Gewinn erfährt ja auch die Immobilie eine Aufwertung.
Beispiel: 100.000€ auf 20J zu 1.3% (KFW Kondition) vs. 100.000€ auf 20J zu 1.9% (angenehme Marktkondition) machen etwa 8.000€ Zinsvorteil aus. Plus 5.000€ Tilgungszuschuss. Wenn man die Anlagentechnik eh verbaut und "nur" dickere Dämmung braucht ... da kann man mit 13.000€ KFW Vorteil schon was anfangen.
Zudem spart man Heizkosten, wenn auch aus heutiger Sicht nicht so viel (aber wer weiß wo die Reise hin geht), durch höhere Dämmung. Dem Wiederverkaufswert schadet es sicher auch nicht.
Ist ja nicht so, als bekäme man keine Gegenleistung. Wer durch eine Subvention auch noch Gewinn machen kann, wie du schreibst, sollte dies imho auf jeden Fall mitnehmen. Denn neben dem finanziellen Gewinn erfährt ja auch die Immobilie eine Aufwertung.
Beispiel: 100.000€ auf 20J zu 1.3% (KFW Kondition) vs. 100.000€ auf 20J zu 1.9% (angenehme Marktkondition) machen etwa 8.000€ Zinsvorteil aus. Plus 5.000€ Tilgungszuschuss. Wenn man die Anlagentechnik eh verbaut und "nur" dickere Dämmung braucht ... da kann man mit 13.000€ KFW Vorteil schon was anfangen.
Zudem spart man Heizkosten, wenn auch aus heutiger Sicht nicht so viel (aber wer weiß wo die Reise hin geht), durch höhere Dämmung. Dem Wiederverkaufswert schadet es sicher auch nicht.
Alpandian8904.10.16 18:51
Vielen Dank für Eure Antworten.
Was sind die Mindestvoraussetzungen um Energieeinsparverordnung 2016 zu erreichen?
Was sind die Mindestvoraussetzungen um Energieeinsparverordnung 2016 zu erreichen?
Bauexperte04.10.16 20:41
Alex85 schrieb:
Mit Gas, Solar und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist man aber schon dicht am KFW55 dranWas begründet diese Aussage ?Grüße, Bauexperte
Alex8504.10.16 21:17
Bauexperte schrieb:
Was begründet diese Aussage ?
Grüße, BauexperteLaut den technischen Mindestanforderungen der KFW ist diese Kombi für KFW 55 nach Referenzwertmethode ausreichend.
Wenn die Bauteile der thermischen Hülle ebenfalls die Referenzwerte erfüllen, ist die Sache doch geritzt.
Oder hab ich das falsch verstanden?
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