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ᐅ Lärm im Außenbereich bei Kontrollierte-Wohnraumlüftung - Lärmregelung bzgl. Uhrzeiten?


Erstellt am: 15.09.16 14:54

Payday20.09.16 19:13
wie schon genannt wird wohl ta Lärm die Sache regeln. 40db nachts gelten streng genommen an der Grundstücksgrenze.
MayrCh21.09.16 13:11
Payday schrieb:
gelten streng genommen an der Grundstücksgrenze.
Nein. Die Lage der Immissionsorte ist in der TA Lärm eindeutig festgelegt. Woher dieser unbegründet pauschale, sich hartnäckig haltende grobe Unfug von Grundstücksgrenzen kommt, ist mir unerklärlich.
Payday21.09.16 17:53
MayrCh schrieb:
Nein. Die Lage der Immissionsorte ist in der TA Lärm eindeutig festgelegt. Woher dieser unbegründet pauschale, sich hartnäckig haltende grobe Unfug von Grundstücksgrenzen kommt, ist mir unerklärlich.

naja so ist das nicht richtig. unter Punkt 2.3 steht:
Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage aufgrund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass
die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort festzulegen

heißt: wenn der Nachbar sich beschwert, das die Anlage des Nachbarn auf seiner Terrasse zu laut ist, wird an der besagten stelle gemessen.
6.

d)
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags/ nachts 55 dB(A) / 40 dB(A)
e)
in reinen Wohngebieten
tags / nachts 50 dB(A) / 35 dB(A)
EinMarc21.09.16 21:12
Curly schrieb:
Wir haben auf Stufe 2 direkt an unserem Gartenzaun 67db (nachts) gemessen. Von der Lautstärke war das meiner Meinung nach mit dem Außengerät einer Klimaanlage vergleichbar und auf jeden Fall zu laut.

Also ich weiß ja nicht, was für Klimaanlagen du bisher gesehen hast, aber gescheite waren da offenkundig nicht dabei. Kein Angriff, nur eine Tatsachenfeststellung.

Meine (Industrie)Klimaanlage der Werkstatt macht am Außengerät Max. 47dB(A).
Die Klima, die ich meinen Eltern eingebaut habe (hochwertige Consumer-Anlage) nur noch 42dB(A).
Zum Vergleich: 45dB(A) herrschen IN einer ruhigen(!) Wohnung.

Wenn man draußen (sehr ruhige Sackgasse, nächste befahrene Straße mehrere hundert Meter entfernt) unter meiner Klimaanlage steht, die in ca. 2,5m Höhe hängt, muss man auf den Ventilator schauen um herauszubekommen, ob die läuft, weil das Rascheln der Blätter im Wind noch lauter ist.

Wenn man natürlich so nen Frigoline-Chinakracher kauft, muss man mit entsprechenden Lautstärken leben. Wobei sogar die mittlerweile 56dB(A) einhalten. In 1m Entfernung. Macht bei 5m Entfernung noch 42dB(A).
Also meine persönliche Meinung: Wenn man eine Wärmepumpe oder Klimaanlage hört, ist was kaputt oder billiges Gelump. Das geht heute nahezu geräuschlos.
Ob allerdings der Installateur, der das Ding eingebaut hat (und kostenlos nacharbeiten muss wenn was nicht stimmt...) der richtige Ansprechpartner für eine unabhängig Bewertung ist, sei mal dahingestellt. Egal ob Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder Klima oder Wärmepumpe
MayrCh22.09.16 09:04
Payday schrieb:
naja so ist das nicht richtig. unter Punkt 2.3 steht:
Sie Zitieren sehr selektiv. Den Abschnitt, in dem definiert ist, was ein maßgeblicher Immissionsort ist und wo darauf verwiesen wird wie dessen Lage definiert ist, haben Sie (bewusst?) unterschlagen.
Fachlich und im Sinne der TA Lärm richtig definiert sich die Lage eines Immissionsortes nach dem Teilabschnitt, den Sie teilzitiert haben, nach:
bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch
am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November
1989
Payday schrieb:
heißt: wenn der Nachbar sich beschwert, das die Anlage des Nachbarn auf seiner Terrasse zu laut ist, wird an der besagten stelle gemessen
Richtig, das macht ja auch durchaus Sinn so. ABER: Sobald dann versucht wird, aus den Messergebnissen eines Messpunktes mit willkürlicher Lage auf die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (welche an die o.g. Lage der Immissionsorte geknüpft ist), fliegen Sie auf die Nase. Aus dem relativ simpel zu ermittelten Messwert an einem Messpunkt ist in jedem Fall ein Beurteilungspegel zu bilden, welcher dann auf einen Immissionsort gem. TA Lärm interpoliert wird. Nur der Beurteilungspegel an einem Immissionsort ist mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu Vergleichen! Messwerte oder gar Beurteilungspegel abseits dieser festgelegen Immissionsorte auf Terrassen oder an Grundstücksgrenzen sind nach TA Lärm völlig irrelevant.
Payday22.09.16 20:39
habe auch nie was anderes gesagt. und natürlich habe ich selektiv zitiert, weil dort die ausnahmen stehen. und von einer willkürlichen stelle habe ich nie gesprochen. wenn dem Nachbarn aber der Lärm an der grenze stört, weil dort halt sein schlafplätzlichen ist, ist halt die grenze der bezugspunkt. im Grunde kann jeder stelle der bezugspunkt sein, wenn es denn dafür einen (sinnvollen?) Grund gibt.

ich habe im Studium selber 2 Semester Akustik gehört. mir sind die verfahren und Berechnung zur Feststellung des schalldruckpegels bekannt. das interessiert hier aber keinen und es wird stark vereinfacht dargestellt.

35 dbA sind wirklich wenig. da können bereits kleine störeinflüsse alles übertünchen...
immissionsorteklimaanlagebeurteilungspegelgrundstücksgrenzenwärmepumpe