Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Lärm im Außenbereich bei Kontrollierte-Wohnraumlüftung - Lärmregelung bzgl. Uhrzeiten?

Erstellt am: 15.09.16 14:54
I
Illo77
  • Moin zusammen,
  • gibt es eigentlich eine Regelung zu welchen Uhrzeiten eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung laufen darf und wann nicht bzw. auf welchen Stufen die laufen dürfen?
    Wir haben aktuell ziemlichen Stress mit unserem einen Nachbarn, der total durchdreht sobald die Anlage auf Stufe 3 oder Stufe 4 läuft. Lt. Hersteller ist Stufe 1 nur bei Abwesenheit (Urlaub z. B.) zu nutzen, Stufe 2-3 ist Normalbetrieb (wir nutzen normal nur Stufe 2), Stufe 4 bei Dingen wie Besuch, Wäschetrocknen, Kochen, Duschen, Baden usw…
    Wir lassen im Sommer die Anlage am späten Nachmittag oder frühen Abend (je nachdem) auf Stufe 3 laufen um die Verhältnismäßig kühlere Außenluft der Ostseite (dort sitzt die Ansaugung) in die Räume des Obergeschoss zu lüften (Kinderzimmer) da es dort sonst brühend warm ist und die Kinder ja nun einmal früh im Bett sind wodurch man nicht die Fenster öffnen kann (zum einen wg. der Gefahr, dass das Kind aus dem Fenster klettert aber auch weil es dann auch einfach zu hell im Raum ist, ganz zu schweigen von der Abendsonne die dann auf den Laminatboden scheint und diesen erwärmt der dann über Nacht die wärme wieder in den Raum abgibt). Das führt regelmäßig zu wütenden Äußerungen des Nachbarn. Ich arbeite in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und musste mir z. B. von meinem Nachbarn schon Fragen anhören ob ich denn da arbeite oder betreut werde und mein armes Kind könne sich ja seine Eltern nicht aussuchen usw.
    Naja jedenfalls war bereits der Installateur des ganzen vor Ort und sagte alles ok (hätte ja wirklich sein können, das was mit der Anlage nicht ok ist).
    Jetzt ist die Frage, was mir nämlich bislang noch keiner erzählen konnte. Gibt es generell eine Regelung speziell solcher Anlagen (ähnlich wie mit Betrieb eines Rasenmähers usw. bis 20 Uhr) dass die zu bestimmten Uhrzeiten bestimmte Werte nicht übertreffen dürfen oder gilt da nur die Allgemeine Lärmschutzverordnung oder wie sich das nennt? Vielleicht weiß ja jemand genaueres darüber, ich weiß nur von jemanden der bei der Umweltbehörde arbeitet, dass das aktuell generell ein Thema ist was mehr wird (auch in Bezug auf Luftwärmepumpen).
    Haus ist Baujahr 2013, Anlage eine Vallox 090sc, Gerät sitzt im Spitzboden an der Ostgiebelinnenwand, Luftein- Auslass sitzt entsprechend an der Außenseite der Giebelwand mit einer Kombi-Lufthutze (einen breiten Schlitz für das eine und nach unten hin eine große Öffnung für das andere, weiß nicht was für Ein- und Auslass ist)
    Und ja ich weiß dass es keine Klimaanlage ist, jedoch ist der Nutzen im Sommer doch deutlich für die kühlere Außenluft und Stufe 3 ist ja immer noch lt. Hersteller „Normal“betrieb, Stufe 4 hatten wir bisher nur als wir Besuch hatten im Winter, wie groß der Unterschied zwischen 3 und 4 ist weiß ich allerdings auch nicht.

    ach ja, Standort ist Schleswig Holstein

    Schönen Gruß
P
Payday
20.09.16 19:13
wie schon genannt wird wohl ta Lärm die Sache regeln. 40db nachts gelten streng genommen an der Grundstücksgrenze.
M
MayrCh
21.09.16 13:11
Payday schrieb:
gelten streng genommen an der Grundstücksgrenze.
Nein. Die Lage der Immissionsorte ist in der TA Lärm eindeutig festgelegt. Woher dieser unbegründet pauschale, sich hartnäckig haltende grobe Unfug von Grundstücksgrenzen kommt, ist mir unerklärlich.
P
Payday
21.09.16 17:53
MayrCh schrieb:
Nein. Die Lage der Immissionsorte ist in der TA Lärm eindeutig festgelegt. Woher dieser unbegründet pauschale, sich hartnäckig haltende grobe Unfug von Grundstücksgrenzen kommt, ist mir unerklärlich.

naja so ist das nicht richtig. unter Punkt 2.3 steht:
Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage aufgrund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass
die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort festzulegen

heißt: wenn der Nachbar sich beschwert, das die Anlage des Nachbarn auf seiner Terrasse zu laut ist, wird an der besagten stelle gemessen.
6.

d)
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags/ nachts 55 dB(A) / 40 dB(A)
e)
in reinen Wohngebieten
tags / nachts 50 dB(A) / 35 dB(A)
E
EinMarc
21.09.16 21:12
Curly schrieb:
Wir haben auf Stufe 2 direkt an unserem Gartenzaun 67db (nachts) gemessen. Von der Lautstärke war das meiner Meinung nach mit dem Außengerät einer Klimaanlage vergleichbar und auf jeden Fall zu laut.

Also ich weiß ja nicht, was für Klimaanlagen du bisher gesehen hast, aber gescheite waren da offenkundig nicht dabei. Kein Angriff, nur eine Tatsachenfeststellung.

Meine (Industrie)Klimaanlage der Werkstatt macht am Außengerät Max. 47dB(A).
Die Klima, die ich meinen Eltern eingebaut habe (hochwertige Consumer-Anlage) nur noch 42dB(A).
Zum Vergleich: 45dB(A) herrschen IN einer ruhigen(!) Wohnung.

Wenn man draußen (sehr ruhige Sackgasse, nächste befahrene Straße mehrere hundert Meter entfernt) unter meiner Klimaanlage steht, die in ca. 2,5m Höhe hängt, muss man auf den Ventilator schauen um herauszubekommen, ob die läuft, weil das Rascheln der Blätter im Wind noch lauter ist.

Wenn man natürlich so nen Frigoline-Chinakracher kauft, muss man mit entsprechenden Lautstärken leben. Wobei sogar die mittlerweile 56dB(A) einhalten. In 1m Entfernung. Macht bei 5m Entfernung noch 42dB(A).
Also meine persönliche Meinung: Wenn man eine Wärmepumpe oder Klimaanlage hört, ist was kaputt oder billiges Gelump. Das geht heute nahezu geräuschlos.
Ob allerdings der Installateur, der das Ding eingebaut hat (und kostenlos nacharbeiten muss wenn was nicht stimmt...) der richtige Ansprechpartner für eine unabhängig Bewertung ist, sei mal dahingestellt. Egal ob Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder Klima oder Wärmepumpe
M
MayrCh
22.09.16 09:04
Payday schrieb:
naja so ist das nicht richtig. unter Punkt 2.3 steht:
Sie Zitieren sehr selektiv. Den Abschnitt, in dem definiert ist, was ein maßgeblicher Immissionsort ist und wo darauf verwiesen wird wie dessen Lage definiert ist, haben Sie (bewusst?) unterschlagen.
Fachlich und im Sinne der TA Lärm richtig definiert sich die Lage eines Immissionsortes nach dem Teilabschnitt, den Sie teilzitiert haben, nach:
bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch
am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November
1989
Payday schrieb:
heißt: wenn der Nachbar sich beschwert, das die Anlage des Nachbarn auf seiner Terrasse zu laut ist, wird an der besagten stelle gemessen
Richtig, das macht ja auch durchaus Sinn so. ABER: Sobald dann versucht wird, aus den Messergebnissen eines Messpunktes mit willkürlicher Lage auf die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (welche an die o.g. Lage der Immissionsorte geknüpft ist), fliegen Sie auf die Nase. Aus dem relativ simpel zu ermittelten Messwert an einem Messpunkt ist in jedem Fall ein Beurteilungspegel zu bilden, welcher dann auf einen Immissionsort gem. TA Lärm interpoliert wird. Nur der Beurteilungspegel an einem Immissionsort ist mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu Vergleichen! Messwerte oder gar Beurteilungspegel abseits dieser festgelegen Immissionsorte auf Terrassen oder an Grundstücksgrenzen sind nach TA Lärm völlig irrelevant.
P
Payday
22.09.16 20:39
habe auch nie was anderes gesagt. und natürlich habe ich selektiv zitiert, weil dort die ausnahmen stehen. und von einer willkürlichen stelle habe ich nie gesprochen. wenn dem Nachbarn aber der Lärm an der grenze stört, weil dort halt sein schlafplätzlichen ist, ist halt die grenze der bezugspunkt. im Grunde kann jeder stelle der bezugspunkt sein, wenn es denn dafür einen (sinnvollen?) Grund gibt.

ich habe im Studium selber 2 Semester Akustik gehört. mir sind die verfahren und Berechnung zur Feststellung des schalldruckpegels bekannt. das interessiert hier aber keinen und es wird stark vereinfacht dargestellt.

35 dbA sind wirklich wenig. da können bereits kleine störeinflüsse alles übertünchen...
immissionsorteklimaanlagebeurteilungspegelgrundstücksgrenzenwärmepumpe