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ᐅ Falsche Angaben zum Grundstück im expose


Erstellt am: 12.09.16 17:39

Steven13.09.16 14:07
Hallo

Was mir auffiel: "meine Verlobte" hat unterschrieben.
Wer will jetzt das Grundstück kaufen? Die Verlobte, die mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen hat oder du, der den Grundstücksbesitzer kennt.
Ich weiß, ist auf der Grenze. Aber so ganz sauber arbeiten die Makler auch nicht, die die Verkäufer im Netz anrufen, und fragen, ob sie sich dranhängen dürfen. Ganz kostenlos selbstverständlich.

Steven
Payday13.09.16 15:21
ypg schrieb:
Der Eigentümer hat _keinen_ Vertrag mit dem Makler, ihr habt ihn. Punkt.
Und wozu der Anwalt? Ihr geht ja mit dem Makler ansonsten keine Verpflichtung ein, bezieht sich nur auf dieses Grundstück.
Einen Anwalt kannst Du in diesem Fall meiden, da Du eindeutig mit der Unterschrift etwas eingegangen bist.
wie will der Makler dir denn das Grundstück verkaufen, wenn er doch dafür gar keine berechtigung hat ?!
wie schon gesagt liegt das Problem bei der Unterschrift. ohne Unterschrift kein Beweis, Makler kann auch nicht beweisen das er den Auftrag hatte usw...
die maklerregeln widersprechen jeden normalen deutschen Gesetz (Bestellerprinzip). wenn du das Grundstück noch kaufen willst zieh die Courtage beim Kaufpreis ab oder kauf es nicht. oder packs als lehrgeld darauf. oder probiers beim Anwalt. wie schon richtig erkannt sind die Gesetze für den Makler ein schlechter Scherz.
ypg13.09.16 16:16
Payday schrieb:
wie will der Makler dir denn das Grundstück verkaufen, wenn er doch dafür gar keine berechtigung hat ?!
...

Ich weiß, was Du meinst, bin auch ganz bei Dir, aber Erlaubnis bedeutet noch lange nicht, dass es vertraglich geregelt ist.
Er hat keinen (Allein)Auftrag, insofern könnte er, keiner muss aber mit ihm - wenn er sich nicht gleich die Unterschrift hat geben lassen.

Ich hab selbst mal ein Haus verkauft und habe auch einen Makler ohne Vertrag nach Anruf inserieren lassen.
Nebenbei arbeite ich für Makler und scheue mich nicht, die ein oder andere Frage gestellt zu haben
Robbaut13.09.16 16:20
Payday schrieb:
wie will der Makler dir denn das Grundstück verkaufen, wenn er doch dafür gar keine berechtigung hat ?!
Ganz einfach: Der Makler verkauft die Dienstleistung "Grundstück zeigen und Verkäufer vorstellen". Freundlicherweise kostet einen diese Dienstleistung nur bei erfolgreichem Verkauf etwas...

PS: So ist das leider, ich finde das auch total daneben.
Bieber081513.09.16 20:15
Deine Verlobte hat einen Vertrag mit dem Makler, Du aber nicht. Wenn Du nun kaufst, sollte es doch ohne Provision ablaufen können? Du müsstest das natürlich mit Deiner Verlobten besprechen, vor allem, wenn Du das Grundstück nicht allein bezahlen kannst ... Dann ist die Provision vielleicht billiger (als Schenkungssteuer und so weiter ...).
ypg13.09.16 21:02
Bieber0815 schrieb:
Deine Verlobte hat einen Vertrag mit dem Makler, Du aber nicht. ...).

Mal ehrlich, so naiv kann jetzt wirklich keiner sein, dass man glaubt, sich hier Vorteile herausluchsen zu können.
Mein (zukünftiger) Gemahl hat unterschrieben, ich nicht... :P
Vielleicht sollte der TE doch einen Anwalt konsultieren, nämlich genau dieser Frage, ob eine Verlobung ein formloser Vertrag bedeutet. Die Ehe ist im übrigen ein formeller Vertrag
maklergrundstückvertragunterschriftanwaltprovision