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ᐅ Zahlung vor oder nach Fertigstellung Bauabschnitt?


Erstellt am: 22.07.16 21:04

B
Bauexperte
29.07.16 23:47
Mizit schrieb:
Ich gehe davon aus, dass das vorbereiten der Unterlagen auch Arbeit ist und entsprechend vergütet werden kann und darf.
Ja, das ist richtig und ist ebenfalls eine erbrachte Leistung; Du gehst also nicht in Vorleistung. Ungewöhnlich ist es, daß diese Leistung bei Dir in 2 Zahlungsschritten aufgesplittet ist; mehr nicht.

Du schreibst von Zahlungsschritten, jeweils in 10%-Schritten. Wie viel hast Du bei geschlossenem Rohbau (also Rohbau, Fenster, Zimmermann + Dach) bezahlt? Wie viel Zahlungsschritte gelten insgesamt als vereinbart?

Sorry, Berufskrankheit

Grüße, Bauexperte
T
tabtab
30.07.16 18:43
Wir hatten das im Ursprungszahlplan auch drin: Zahlung nach Bauabschnitt. "Nett" verpackt mit dem Satz: Bei Einbringung EG Decke, Bei blabla. Wer ist nicht checkt unterschreibt damit Vorkasse. Das war ein harter Verhandlungspunkt bei uns, aber wir ließen nicht locker. Sonst hätten wir nicht unterschrieben. Und im Nachhinein absolut richtig! Es lief zwar alles sehr gut, aber man weiß ja nie...

Und im Baugewerbe gibt es die meisten Insolvenzen statistisch gesehen... wenn ich mir ansehe, wie die Handwerker so arbeiten wundert mich das nicht. Daher: niemals Vorkasse!! Es sei denn, für Planungsunterlagen... das Risiko kann man eingehen, aber mehr nicht.
M
MarcWen
30.07.16 18:51
tabtab schrieb:
Daher: niemals Vorkasse!! Es sei denn, für Planungsunterlagen... das Risiko kann man eingehen, aber mehr nicht.

Selbst da muss das nicht sein, Leistung erbracht --> Rechnung
M
Mizit
30.07.16 21:29
Bauexperte schrieb:
Ja, das ist richtig und ist ebenfalls eine erbrachte Leistung; Du gehst also nicht in Vorleistung. Ungewöhnlich ist es, daß diese Leistung bei Dir in 2 Zahlungsschritten aufgesplittet ist; mehr nicht.

Du schreibst von Zahlungsschritten, jeweils in 10%-Schritten. Wie viel hast Du bei geschlossenem Rohbau (also Rohbau, Fenster, Zimmermann + Dach) bezahlt? Wie viel Zahlungsschritte gelten insgesamt als vereinbart?

Sorry, Berufskrankheit

Grüße, Bauexperte

Muss ich nachher noch mal nachsehen in den Papieren!

Aber ich zahle ja schon nach Vertragsbestätigung 3%. Damit ist ja die Unterschrift unter den Werkvertrag gemeint. Da wurde ja noch kein Bauantrag gestellt, es fand noch keine Baudurchsprache statt usw. Wofür konkret zahle ich hier 3%?
B
Bauexperte
31.07.16 00:00
Mizit schrieb:

Wofür konkret zahle ich hier 3%?
Abseits dessen, daß es für diese Frage recht spät ist, musst Du sie an Deinen Vertragspartner richten.

Da ich weder Deinen Vertrag, noch Deinen Anbieter kenne, kann ich keine Aussage zu dessen Geschäftsgebaren tätigen. Die 3% "können" das administrative Honorar, ebenso jedoch auch einen Vorschuss auf die Leistung Architektur ... oder, oder abbilden.

Grüße, Bauexperte
M
MarcWen
31.07.16 10:33
Mizit schrieb:

Aber ich zahle ja schon nach Vertragsbestätigung 3%.

Quasi ein Vorschuss auf dein Rohbaufest.
rohbauvorkassevorschuss