W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Glasschaden in der Form zulässig?


Erstellt am: 16.05.16 10:01

Bieber081519.05.16 07:19
Payday schrieb:
Schriftlich bemängeln und nur Teilzahlung überweisen.
Und Frist setzen! INAL
MeisterBob19.05.16 07:58
Hi, hatten wir auch. Einen 3 cm langen Kratzer in der Mittleren Scheibe der 3-fach-Verglasung und an anderer Stelle ein Sandkorn. Ist alles zulässig... uns wurden die Richtlinien des Herstellers unter die Nase gehalten in denen steht das bis zu 3 cm zulässig sind und eingeschlossene Sandkörner kein Mangel sind.
Außer uns sieht das wohl keiner, aber wir gucken immer hin weil wir wissen wo es ist... ärgerlich, aber eine neue Scheibe (die evtl. wieder diese erlaubten "Mängel" aufweisen kann) ist uns zu teuer.
Payday19.05.16 09:29
wie gesagt, solange nicht bezahlt wurde sitzt man am längeren hebel. wenn man nicht zahlt müssen die das geld einklagen. und dort wird dann richterlich geklärt, ob die scheibe wirklich hinzunehmen ist. das wollen die firmen nicht, also tauschen die lieber aus.
irgendwelche richtlinien von irgendwelchen firmen sind hüh und hot und sehr häufig nicht rechtssicher.
Caspar202019.05.16 09:36
MeisterBob schrieb:
Hi, hatten wir auch. Einen 3 cm langen Kratzer in der Mittleren Scheibe der 3-fach-Verglasung und an anderer Stelle ein Sandkorn.

Sandkörnen sind was anders. Sind auch erlaubt, nach den "Richtlinien für Glasqualität für das Bauwesen"

Bei dem Kratzer kommt es darauf an, wo er ist (also im Randbereich, oder auf der Fläche), und ob das ein Kratzer oder ein Haarkratzer ist.

Weiter oben hatte Bauexperte einen Auszug aus dieser Richtlinie gepostet https://www.hausbau-forum.de/threads/glasschaden-in-der-form-zulässig.15727/page-2#post-133437
merlin8319.05.16 09:54
Bauexperte schrieb:
Auch ein Argument ... bei Vertrag nach VOB nur kein sehr gutes 😉

Grüße, Bauexperte
Wieso?

Zur info: der Fall wird von einem beauftragten Architekten begleitet. Das heißt es geht hier alles seinen ordentlichen weg. Mir ging es nur um Praxiserfahrungen mit solchen muscheln und ggf. Einschlägige Rechtsprechung die bekannte sein könnte. Insgesamt sollte klar sein, dass das Unternehmen hier nur mit Behebung des Schadens sauber rauskommt. Alles andere kostet am ende mehr Geld und schädigt den Ruf des Unternehmens. Fraglich auch ob weitere Ausschreibungen des Architekten dann an diese firma gehen.
merlin8319.05.16 11:20
Bauexperte schrieb:
§ 13 VOB/B (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen.

Bei TEUR 5 kann ich mir nicht vorstellen, daß das Gewerk Fenster damit komplett beglichen sein soll (Sollte ich mich irren, bitte ich um Entschuldigung). D.h. es handelt es sich wohl um eine Abschlags- und keine Schlusszahlung; diese darfst Du zwar kürzen, aber nicht gänzlich einbehalten.


Das sehe ich als das weitaus bessere Druckmittel an 😉

Grüße, Bauexperte
Es ist die Schlusszahlung. Es gibt außerdem weitere Mängel weshalb in Absprache mit dem Architekten diese Summe einbehalten wurde.
kratzerarchitektenmängel