Und nochmal ich:
Fenster sind drin. Leider gab es Beanstandungen wie zB. der beigefügte Glasschaden, der mit meiner Handycamera im montierten Zustand nicht fotografierbar ist, da das Bild immer verschwommen wird (Glas lässt sich schlecht fotografieren).
Diese Muschel ist von innen und außen aus 2 Meter Entfernung deutlich sichtbar. Muss ich das wirklich nach Richtlinie und Rechtsprechung akzeptieren? So zumindest die Auskunft des Beauftragten des Fensterlieferanten zur Abnahme.
Wenn ja fände ich das schade, weil ich dann auf eigene Kosten eine neue Scheibe kaufen darf.... 🙁.
Danke & Gruß
Fenster sind drin. Leider gab es Beanstandungen wie zB. der beigefügte Glasschaden, der mit meiner Handycamera im montierten Zustand nicht fotografierbar ist, da das Bild immer verschwommen wird (Glas lässt sich schlecht fotografieren).
Diese Muschel ist von innen und außen aus 2 Meter Entfernung deutlich sichtbar. Muss ich das wirklich nach Richtlinie und Rechtsprechung akzeptieren? So zumindest die Auskunft des Beauftragten des Fensterlieferanten zur Abnahme.
Wenn ja fände ich das schade, weil ich dann auf eigene Kosten eine neue Scheibe kaufen darf.... 🙁.
Danke & Gruß
B
Bauexperte18.05.16 23:42merlin83 schrieb:
Nochmals ein Foto von außenAh - welch Glanz unter meinem blonden Schopf; ich erkenne tatsächlich den Grund Deines threads 😀Das mußt Du ganz sicher nicht hinnehmen; hast Du keinen BL oder Sachverständigen, welcher die Abnahmen begleitet?
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte19.05.16 00:04Auch ein Argument ... bei Vertrag nach VOB nur kein sehr gutes 😉
Grüße, Bauexperte
Grüße, Bauexperte