ᐅ Durchbruch für Abluftdunstabzug eines Hauses (Energieeinsparverordnung 2014)?
Erstellt am: 17.04.16 13:31
MENGPQI17.04.16 16:18
Sebastian79 schrieb:
Die hat nichts zu sagen.Der Verkäufer sagt, dass wir wegen Energiegrund selber nicht an der Wand bohren dürfen. Was haben Sie gemeint?andimann17.04.16 17:01
Hi,
was Sebastian meinte ist:
"ist vollkommen egal, was irgendein Verkäufer meint. Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will, also auch Löcher in die Wand wie ich will"
Je nachdem, wie der Wandaufbau gemacht ist, sollte man das aber in der Tat von Profis bohren lassen.
das einzige Problem könnte allerdings sein, dass sich der KfW Standard verändern kann. Ich weiß gerade nicht ob eine Ablufthaube bei der Berechnung berücksichtigt wird. Wenn man dann unter den Kfw 70 Standard rutsch aber gleichzeitig Fördergelder in Anspruch nimmt für KFW 70, hat man in der Tat ein Problem.
Viele Grüße,
Andreas
was Sebastian meinte ist:
"ist vollkommen egal, was irgendein Verkäufer meint. Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will, also auch Löcher in die Wand wie ich will"
Je nachdem, wie der Wandaufbau gemacht ist, sollte man das aber in der Tat von Profis bohren lassen.
das einzige Problem könnte allerdings sein, dass sich der KfW Standard verändern kann. Ich weiß gerade nicht ob eine Ablufthaube bei der Berechnung berücksichtigt wird. Wenn man dann unter den Kfw 70 Standard rutsch aber gleichzeitig Fördergelder in Anspruch nimmt für KFW 70, hat man in der Tat ein Problem.
Viele Grüße,
Andreas
Sebastian7917.04.16 18:01
Und das verändert eben gar nichts an der Energieeinsparverordnung-Berechnung - das wollen zwar einige einem immer wieder gerne erzählen, aber wo soll das ein Problem sein?
Abgesehen davon, dass es mein Eigentum ist, meinte ich das nämlich so nicht
Dann dürfte man Fenster gar nicht zum Öffnen einbauen, denn der Besitzer könnte sie ja offen stehen lassen und damit Energie verschwenden
Abgesehen davon, dass es mein Eigentum ist, meinte ich das nämlich so nicht
Dann dürfte man Fenster gar nicht zum Öffnen einbauen, denn der Besitzer könnte sie ja offen stehen lassen und damit Energie verschwenden
Payday17.04.16 18:07
andimann schrieb:
.
das einzige Problem könnte allerdings sein, dass sich der KFW Standard verändern kann. Ich weiß gerade nicht ob eine Ablufthaube bei der Berechnung berücksichtigt wird. Wenn man dann unter den KFW 70 Standard rutsch aber gleichzeitig Fördergelder in Anspruch nimmt für KFW 70, hat man in der Tat ein Problem.
Viele Grüße,
Andreasklar ändert es die kfw Berechnung, da warme Luft unkontrolliert abgegeben wird. inwieweit das am ende wirklich eine rolle spielt sieht man bei der Berechnung. wenn man ohne kfw baut, steht der abzugshaube auch beim Bau wirklich nichts im Wege. ansonsten halt hinterher/später.Sebastian7917.04.16 18:11
Es ändert nichts an einer Berechnung - zumal es gesteuerte Klappen gibt (die ich eh nur noch verbauen würde).
Ein Schornstein ändert da übrigens auch nichts...
Ein Schornstein ändert da übrigens auch nichts...
Payday17.04.16 18:40
dunstABzug und Schornstein bedeuten auf jeden fall, das man nen druckwächter braucht. daraus resultiert, das man die abzugshaube nicht anmachen kann, wenn zb der Kamin an ist. könnte zb Probleme geben, wenn weihnachten alle vorm Kamin sitzen und man gerade noch am kochen ist
auf die schnelle konnte ich auch nichts wegen kfw finden. scheint wohl eine urbane legende zu sein. weil gelesen und gehört (beim Bau) habe ich öfter darüber, die Vorschrift habe ich aber selber nie gesehen. wahrscheinlich ist es einfach nur ein Mehraufwand, den die Bauunternehmen nicht leisten wollen.
dunstABzug ist auf jeden fall die bessere Variante wenn man öfters kocht.
auf die schnelle konnte ich auch nichts wegen kfw finden. scheint wohl eine urbane legende zu sein. weil gelesen und gehört (beim Bau) habe ich öfter darüber, die Vorschrift habe ich aber selber nie gesehen. wahrscheinlich ist es einfach nur ein Mehraufwand, den die Bauunternehmen nicht leisten wollen.
dunstABzug ist auf jeden fall die bessere Variante wenn man öfters kocht.
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