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ᐅ Änderungen nach Bauantrag Genehmigung


Erstellt am: 11.01.16 09:00

T
Tommes78
11.01.16 09:00
Hallo zusammen,

wir haben vor Jahreswechsel noch unseren Bauantrag eingereicht, welcher auch schon genehmigt wurde. Nun gibt es noch ein paar Überlegungen die uns beschäftigen, daher meine Fragen zum genehmigten Bauantrag.
Sofern wir das Haus auf dem Grundstück verschieben mochten, sodaß wir doch eine Doppelgarage anstatt Einzelgarage bauen können einen komplett neuen Bauantrag einreichen?
Oder reicht da ein Nachtrag? Wie sieht es aus, wenn man das Haus um z.B 50 cm noch vergrößern möchte? Komplett neuer Bauantrag nötig oder reicht ein Änderungsantrag?
Y
ypg
11.01.16 10:10
Wir haben für das Verschieben unserer Garage nur einen Nachtrag gebraucht.

Das vergrößern eines Hauses betrifft das ganze Haus: die Grundflächenzahl, das Volumen, andere Abstände zum Nachbargrundstück, andere Haushöhe...
da lohnt es sich, beim Bauamt nachzufragen!
W
wpic
11.01.16 11:19
Ich gehe davon aus, das zumindest ein Nachtrag zur Baugenehmigung notwendig wird, da sich die Planung in Bau- und planunungsrechtlich relevanten Teilen verändert kann. Davon können Abstandsflächen betroffen sein, die Grundflächenzahl, das Baufenster (Baulinien/Baugrenzen), bei Gebäuden in Hanglage manchmal die Berechnungsgrundlage für den Nachweis der Geschossigkeit, die Statik etc. Zudem muß ein neuer Lageplan erstellt werden. Es müssen dabei alle Unterlagen eingereicht werden, die die geänderte Planung betreffen. Die Anfertigung des Nachtrags wird i d. R. vom Architekten durchgeführt. Fragt am besten direkt beim Bauamt nach, wie zu verfahren ist. Das handhabt jede/r Sachbearbeiter/in anders.
W
Watcher78
11.01.16 12:55
Ok danke für die Rückfrage, wie gross ist denn so ein Aufwand um das alles noch mal geändert zu erstellen? Frage mich halt was der Architekt dazu in Rechnung stellen kann?!
M
MarcWen
11.01.16 13:30
Glaube kaum, dass man das so pauschal beurteilen kann. Das hängt wohl u.a. vom Bauamt ab und sicher auch, wer die Änderungen möchte. Am besten also mal den Architekten fragen bzw. Er/Sie soll Kontakt zum Bauamt aufnehmen und die Dinge abklären. Bei uns waren es bis jetzt nur so triviale Dinge wie Abstellflächen, Spielplatz, Stellplätze für Fahrräder/Kinderwagen. Trotzdem brauchten wir einen neuen Lageplan und quasi auch einen neuen BA. Allerdings hat das Bauamt auf unsere Unterschrift verzichtet, unsere Architektin konnte das so einreichen.
B
Bauexperte
11.01.16 21:52
Watcher78 schrieb:
Ok danke für die Rückfrage, wie gross ist denn so ein Aufwand um das alles noch mal geändert zu erstellen? Frage mich halt was der Architekt dazu in Rechnung stellen kann?!
Sämtliche, für die Baugenehmigung relevanten Pläne - einschließlich Vorabzug Lageplan - müssen neu erstellt werden. Baust Du via GU/GÜ wird er einen Pauschalpreis zugrunde legen; heißt, Du mußt ihn fragen. Der Vermesser Deines Vertrauens wird Dir sagen, was ein neuerlicher Vorabzug Lageplan kostet; ein freier Architekt rechnet nach geltender HOAI ab

Für die Garage dürfte ein Nachtrag reichen,

Grüße, Bauexperte
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