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Erstellt am: 23.11.15 16:02

MarcWen26.11.15 19:16
Bauexperte schrieb:
Wie kommst Du denn darauf, daß es sich beim TE um 3 Wohneinheiten handelt?

Der TE hat in einigen Beiträgen von einer Einliegerwohnung gesprochen: Wohnung Eltern + TE + Einliegerwohnung = 3 WEH

Oder er meinte mit der Einliegerwohnung die Wohnung für die Eltern. Dann natürlich nur 2 WEH. Vielleicht kommt er auch früher oder später zu der Überlegung, dass er im DG mehr Platz bekommt als er eigentlich braucht oder die Räume so anordnet, dass eine abgeschlossene Wohnung entsteht. Dann eben schon mal der Hinweis, dass man sich mit 3 WEH auf ganz neues Terrain begibt.
Bauexperte26.11.15 23:27
Guten Abend,

der TE ist sich nicht schlüssig, ob Einliegerwohnung oder schlicht Wohnung im EG.

Was mich aber interessieren würde - was macht Dich so sicher, den Bebauungsplan zu Deinem Grundstück mittels Freistellung auf 3 Wohneinheit ändern zu können?


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Xorrhal27.11.15 07:52
Nochmal zur Klarstellung: Ich brauche 2 Wohneinheiten. Ich kann mich lediglich nicht entscheiden, ob Haus mit Einliegerwohnung oder Haus mit zwei kompletten Wohnungen. Wobei ich immer noch nicht eine klare Abgrenzung erkennen kann. Was sind denn die Unterschiede?

Die Idee mit dem Mehrgenerationen-Haus in dem dann ein Teil der größeren Wohnung im EG liegt, finde ich aktuell richtig klasse, da kann man vieles so umsetzen, wie ich mir das vorstelle.

Das Problem ist schlichtweg, dass ich preislich keine Vorstellung habe,
stegro27.11.15 08:07
Gehe bitte immer von 2 getrennten Wohneinheiten aus. D.h. getrennte Eingänge, getrennte Sanitäranlagen und ganz wichtig, zwei getrennte Finanzierungen für die Wohneinheiten. Damit kannst du auch Wohnriester benutzen um die Kredite für die eigene Wohneinheit abzuzahlen. Steuerrechtlich sollte es ebenso getrennt laufen, da du dann die Zinsen für die vermietete Wohneinheit geltend machen kannst.
Xorrhal27.11.15 08:26
Ich vermiete (zumindest solang meine Eltern leben) die zweite Wohneinheit ja nicht - sie genießen ein lebenslanges Wohnrecht dort.

Wie ich bei einem Neubau getrennt finanzieren soll, musst Du mir bitte erläutern. Wenn dann doch nur den Innenausbau, oder? Aber wenn ich einem Architekten den Auftrag gebe, Haus bauen mit 2 Wohneinheiten, dann wird der doch da nicht zwei getrennte Rechnungen erstellen, bzw. von den Handwerkern erstellen lassen?

Auf dem Gebiet bin ich komplett unerfahren. Riester kenne ich vom Hörensagen.

Miete wäre (sofern dann irgendwann nicht mehr meine Eltern darin wohnen) steuerlich anzurechnen, dafür kann ich die Darlehenszinsen ebenfalls geltend machen - soweit klar. Das sollte sich im Allgemeinen positiv auf meine Finanzen auswirken dann, sonst würde ja kein Mensch Wohnungen vermieten. Aber wie gesagt, vermieten ist erst mal eh nicht. Und eine Vermietung simulieren, also einen Mietvertrag aufsetzen, um diese steuerlichen Vorteile zu genießen, den vereinbarten Betrag aber niemals fließen zu lassen, wäre meines Erachtens Steuerbetrug, oder?
stegro27.11.15 08:33
Ich habe das so verstanden, dass man das Grundflächenbezogen machen kann. D.h. z.B. ich nehme zwei Darlehen auf. Eines für die 70qm und eines für die 150qm. Dann kannst du das Darlehen für die große Wohneinheit jederzeit mit Riester bedienen, da es ja selbstgenutztes Wohneigentum ist. Und ja fiktive Miete einnehmen ist Steuerbetrug, aber manche haben da ein eher flexibles Gewissen.
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