ᐅ Bodenpressung und Bettungsmodul
Erstellt am: 13.11.15 00:17
Hallo.
Habe ein Bodengutachten erstellen lassen. Dort steht :
"Um mit Setzungen / Setzungsdifferenzen bis zu 1,5 cm auszukommen, kann für eine
angenommene wirksame Fundamentbreite von 1,0 m ein Bemessungswert des Sohldrucks (EC 7) von 200 kN/m² veranschlagt werden.
Die Bodenplatte ist auf der Basis einer elastischen Bettung zu dimensionieren. Zur Bemessung der
Bodenplatte bei einem Bemessungswert des Sohldrucks von 140 kN/m² ist eine Bettungsziffer
von 9,5 MN/m³ in Ansatz zu bringen."
in meinen Bauwerkvertrag steht der Passus :
"Kalkulationsgrundlage ist eine zulässige, vorhandene Bodenpressung von 150 KN/qm und ein Bettungsmodul von 20 MN/m3."
Was bedeutet das für mich ?
Habe ein Bodengutachten erstellen lassen. Dort steht :
"Um mit Setzungen / Setzungsdifferenzen bis zu 1,5 cm auszukommen, kann für eine
angenommene wirksame Fundamentbreite von 1,0 m ein Bemessungswert des Sohldrucks (EC 7) von 200 kN/m² veranschlagt werden.
Die Bodenplatte ist auf der Basis einer elastischen Bettung zu dimensionieren. Zur Bemessung der
Bodenplatte bei einem Bemessungswert des Sohldrucks von 140 kN/m² ist eine Bettungsziffer
von 9,5 MN/m³ in Ansatz zu bringen."
in meinen Bauwerkvertrag steht der Passus :
"Kalkulationsgrundlage ist eine zulässige, vorhandene Bodenpressung von 150 KN/qm und ein Bettungsmodul von 20 MN/m3."
Was bedeutet das für mich ?
Siehe meine Antwort. Der Statiker/Bauunternehmer wird dir sagen können, welche "Ansprüche" dein gewünschtes Haus in der gewünschten Lage hat und was getan werden muss. Die 2 Werte allein sagen ja gar nichts über alle Begleitumstände aus (Haus Ansprüche/ Erdbebenzone etc pp.). Nur weil da die Kosten für eine Beschaffenheit fix sind in der Beschreibung, heißt das ja nicht, dass das Haus die auch benötigt. Nur, dass der Bauunternehmer bei Abweichungen (in negativer Richtung) ggf. einen Aufschlag verlangen kann. Die Bodenpressung ist etwas schlechter.
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