W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Architekt in Verbindung mit GU sinnvoll?


Erstellt am: 08.10.15 09:24

DerBjoern08.10.15 09:24
So haben wir es gemacht. Eine befreundete Architektin hat für uns das Haus geplant. Da sie Arbeitgeberbedingt nicht für uns tätig werden konnte, sind wir dann mit den Plänen zu verschiedenen GUs gegangen und haben uns Angebote geben lassen für Schlüsselfertig inkl. den Planungsleistungen. Die Planung der Architektin diente in unserem Falle nur um vergleichbare Angebote von den GUs zu bekommen.
Payday08.10.15 15:36
was erwartest du ? wenn der GU zu teuer ist, ist da auch irgendwas drin was du später nicht bekommst. wenn du natürlich eigenleistungen hast, fallen die ggf. raus. ein Grundriss aus den Katalog eines unternehmens ersetzt aber keinen architekten 🙂
Bauexperte08.10.15 18:39
marcus86 schrieb:

Nun sind wir fündig geworden. Das Haus ist von einem großen Bauunternehmer, mit dem wir jedoch aus Kostengründen nicht bauen möchten. Es liegen uns also der Grundriss und die übrigen Eckdaten des Hauses vor.

2. Ist es möglich mit dem Grundriss und den Eckdaten sofort einen GU aufzusuchen und sich einen Kostenvoranschlag für die Gesamtleistung geben zu lassen.
Du darfst den Grundriss - streng genommen - nicht weiterverwenden oder nur mit Zustimmung der(s) ArchitekteIN, welche den Entwurf gezeichnet hat. Er unterliegt dem Urheberrecht!

Grüße, Bauexperte
marcus8608.10.15 20:57
Vielen Dank für eure Antworten,
Payday schrieb:
was erwartest du ? wenn der GU zu teuer ist, ist da auch irgendwas drin was du später nicht bekommst. wenn du natürlich eigenleistungen hast, fallen die ggf. raus. ein grundriss aus den katalog eines unternehmens ersetzt aber keinen architekten

Genau. Das wäre z.B. der Kfw 40 Standard. Uns reicht eine Gastherme mit Warmwasseraufbereitung über Solar und einer Be- und Entlüftungsanlage sowie eine solide Dämmung um auf Kfw 70 zukommen. Mit zusätzlicher Verdichterpumpe und Kamin käme man wahrscheinlich auch auf KFW 55.
Ich denke mir aber auch, dass das Generalunternehmen in irgendeiner Weise seine Musterhäuser finanziert haben möchte. Dies holt es sich meines Erachtens nach über relativ hohe Preise zurück.
Deswegen war meine Idee das Haus vom Architekten planen zu lassen und somit regionale GUs zu kontaktieren. So könnte man sich verschiedene Angebote einholen. Die Frage ist ob dies sinnvoll ist, oder ob man nachher nicht die architektenleistung doppelt bezahlt? Und wie weit soll der Architekt gehen, inkl. Baugenehmigung?
Ich möchte deshalb einen GU kontaktieren, weil ich mit einer besseren Kostentransparenz rechne, als wenn man mit einem Architekten baut.
Bauexperte schrieb:
Du darfst den Grundriss - streng genommen - nicht weiterverwenden oder nur mit Zustimmung der(s) ArchitekteIN, welche den Entwurf gezeichnet hat. Er unterliegt dem Urheberrecht!

Den Grundriss möchte ich nicht 1 zu 1 übernehmen. Es sollen schon ein paar Kleinigkeiten verändert werden. Ich dachte an ein vergrößertes Bad und an das Versetzen von 2 Fenstern.
DerBjoern schrieb:
So haben wir es gemacht. Eine befreundete Architektin hat für uns das Haus geplant. Da sie Arbeitgeberbedingt nicht für uns tätig werden konnte, sind wir dann mit den Plänen zu verschiedenen GUs gegangen und haben uns Angebote geben lassen für Schlüsselfertig inkl. den Planungsleistungen. Die Planung der Architektin diente in unserem Falle nur um vergleichbare Angebote von den GUs zu bekommen.

Würdest du sagen, dass es im Nachhinein sinnvoll war, oder hätte man auch direkt mit einem GU planen können? Wie weit lagen die Angebote auseinander?
Bauexperte09.10.15 10:09
Hallo,
marcus86 schrieb:

Den Grundriss möchte ich nicht 1 zu 1 übernehmen. Es sollen schon ein paar Kleinigkeiten verändert werden. Ich dachte an ein vergrößertes Bad und an das Versetzen von 2 Fenstern.
Ein marginales Verschieben von Wänden im Inneren ändert nichts am Urheberrecht der Planung. Fenster werden nicht seitens des Bauamtes geprüft, solange Du Dich mit Deinem Antrag im vereinfachten genehmigungsverfahren befindest.

Ich empfinde Deinen Umgang mit fremdem, geistigen Eigentum als grenzwertig!

Grüße, Bauexperte
DerBjoern09.10.15 10:36
marcus86 schrieb:

Würdest du sagen, dass es im Nachhinein sinnvoll war, oder hätte man auch direkt mit einem GU planen können? Wie weit lagen die Angebote auseinander?

Wir sind zufrieden so wie es gelaufen ist. Allerdings muss man sagen das uns die Leistung der Architektin nix gekostet hat. Wir haben haben uns mit den Plänen bei 6 GUs Angebote geben lassen. 3 haben gar kein Angebot gemacht und die anderen 3 lagen dicht beieinander. Zumindest nach Abschluss der Verhandlungen... Anbieter1=SummeX, Anbieter 2 = SummeX+500€ und Anbieter3 = SummeX+1500€. Entschieden hatten wir uns dann für Anbieter3. Aber an den Preisen sieht man schon das alle 3 Anbieter recht ähnlich kalkuliert haben.
architektingrundrissarchitektenkfwurheberrecht