Stützmauer zum Nachbarn auf Grenze

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E

EKA0081

Hallo zusammen. Folgende Situation ergibt sich an unserer Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Aufgrund von Hanglage, ergibt sich ein Höhenunterschied von maximal 1,43m. Laut Landesbauordnung Saarland darf man Mauern und Einfriedungen bis zur einer Höhe von 2m ohne Abstandsflächen genehmigungsfrei bauen. Wie verhält es sich jedoch, wenn ich an der Mauer anfülle. Darf ich das dann auch? Oder brauche ich dann eine Genehmigung vom Nachbarn?

stuetzmauer-zum-nachbarn-auf-grenze-529851-1.JPG
 
H

hampshire

Erstmal würde ich mich mit dem Nachbarn besprechen - die beste Lösung gefällt beiden Parteien.
Was passiert wenn Du hinter Deiner Mauer anfüllst? Im dümmsten Fall hast Du Deinen Garten auf einem Plateau und lässt Deinen Nachbarn mit einer 1,43m hohen Mauer und ohne Sichtschutz auf seiner Seite. Würde Dir das gefallen?
Auch wenn das erlaubt wäre, wäre es potenziell sehr dumm das gegen einen Nachbarn ohne Kommunikation durchzuziehen. Du wirst da vermutlich ja selbst einziehen und wenn Du selbst kein passionierter Streithammel bist, wird Deine Lebensqualität von einer zumindest nicht vergifteten Nachbarschaft sehr profitieren.
 
11ant

11ant

Offenbar hast Du das Gelände ja schon fleißig modelliert. Nun willst Du auf die Böschung noch anschütten ?
Selbst wenn Du nur auf eine gerade Basis anschütten würdest, solltest Du beachten, den Höhenunterschied bei der Sicherung gegen Umsturz zu berücksichtigen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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