Werner Wohnbau - Projekt in Landau

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B

Blumenwiese

Wir hatten hier im Forum schon immer wieder ´mal das Thema Reihenhausanlagen in der Form einer WEG, da ist schon eine Sauna im Garten gewissermaßen außerhalb des Denkbaren. Auf der Projektseite des Anbieters werde ich nicht ganz schlau, was das überhaupt für ein Angebot sein soll, denn das Exposé ist im Grunde nur ein Lageplan der Häuser im Gesamtprojekt mit Beschreibung des Ortes Landau, nicht aber der Objekte selbst (bis auf Grundrisse des Haustyps). Nur auf Basis der Projektseite könnte ich nicht einmal klar sagen, ob dies eine WEG oder ein Bauträgerprojekt mit separatem Eigentum an jeder einzelnen Parzelle ist. Bei einer WEG wäre man nur Miteigentümer mit "Sondernutzung" an der Eigentumswohnung in Reihenhausgestalt, bei einem Bauträgerprojekt wäre man Käufer eines mit einem schlüsselfertigen Eigenheim bebauten Grundstückes. Bei beiden Formen jedoch hätte man die Entstehung nicht zu kontrollieren und erst recht keinen eigenen Sachverständigen auf der Baustelle herumlaufen zu lassen. Habt Ihr das Angebot genauer verstanden und mögt mich aufklären ?
Sorry, die Nachricht habe ich ja komplett überlesen!

Es ist klar eine WEG mit Sondernutzung am Haus und am zugewiesenen Grundstück um das Haus sowie des Stellplatzes / Carports, also nicht nur an dem Haus. Wiese wäre dann z.B. eine kleine Sauna oder Gartenschuppen undenkbar? Das hört sich sehr absolut an wie du das formulierst :-/, muss man wirklich für alles was man machen will mit allen 20 Parteien eine Entscheidung treffen? Irgendwie kann (will) ich mir das nicht vorstellen...

Wenn also quasi der örtliche Preisindex steigt, während das Angebot im Markt steht, wäre den Preis konstant zu lassen auch das falsche Signal und würde den Abverkauf (weiter) verlangsamen. In solchen Fällen macht man klugerweise entweder die Preise mindestens dem Index nachgeführt höher oder sendet den Interessenten die Botschaft "rundherum steigen schon die Preise, bei uns gelten die bisherigen noch bis zum Stichtag XYZ".

Ich hatte heute nacht gehofft, eine/r der DiskutantInnen dieses Threads könne mich erleuchten, um welche Art von Angebot es sich hier handelt, da ich trotz reichlicher Übung im Verstehen solcher Angebote in diesem Fall aus der Projektbeschreibung im Internet nicht schlau geworden bin, ob es sich bei diesem Angebot um eine WEG oder um ein Bauträgerprojekt mit Häusern auf "richtigen" Grundstücken (statt wie bei einer WEG wie Häusern aussehenden Eigentumswohnungen auf Sondereigentumsflächen) handelt.
In beiden Fällen wäre es jedoch absolut üblich, keine Sachverständigen auf die Baustelle zu lassen, die von den Käufern bestellt werden.
Beim Bauträgerprojekt deshalb nicht, weil ein Bauträger im Gegensatz zum von Laien oft ebenso genannten Generalunternehmer kein Auftragnehmer eines Bauvertrages ist, sondern ein Verkäufer und rechtlich selber der Bauherr (und der Hauspreisbezahler eben auch nicht Bauherr, sondern Käufer).
Bei einer WEG ist der Hauspreisbezahler ebenfalls kein Bauherr, sondern nur ein Käufer, und kauft auch kein Haus mit Grundstück, sondern eine Maisonettewohnung in einer Eigentumswohnanlage, an der er als Miteigentümer das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohneinheit erwirbt. Was der Laie dabei gerne mit seinem "Grundstück" verwechselt, ist rechtlich nur eine begrünte Fortsetzung seiner Terrasse, die er wie auch die Wohneinheit selbst exklusiv zwischen "seinen" beiden Zäunen nutzen darf. Rechte hat man dabei nur in Form seiner Stimme in der Eigentümerversammlung und keine alleinige Bestimmung über die Gestaltung seines Gartenanteils. Auch eine Nachbarmauer anzumalen dürfte hier die Zustimmung nicht nur dieses Nachbarn erfordern.
Sowohl in dem einen wie auch dem anderen Modell hat der Käufer regelmäßig keine Rechte, den Entstehungsprozeß zu kontrollieren. Bei Bauträgern ist es teilweise üblich geworden, dies dennoch zu gestatten; bei einer WEG müßte das erst eine Eigentümerversammlung so beschließen. Das wird aber meist schon daran scheitern, daß vor dem Verkauf auch des letzten Miteigentumsanteils noch keine solche Versammlung zustandekommen kann und ein privates Käufertreffen wäre selbst einstimmig nicht rechtswirksam. Daher erwarte ich (falls es eine WEG ist) keine Chance für Eure Idee, sich gemeinsam einen Baubegleiter zu besorgen - falls es ein Bauträgerprojekt ist, sehe ich deutlich bessere Chancen, da die Bauträger dem zunehmend aufgeschlossen gegenüberstehen.
Euer Anbieter hat auf seiner Website unter "Referenzen" einige fertiggestellte Projekte aufgelistet (in RLP fand ich keine, aber in Hessen und in BaWü). Da würde ich an Eurer Stelle mal klingeln und mit den Bewohnern sprechen. Das könnt Ihr ja durchaus auch gemeinsam tun, da hinzufahren.
also, ganz klar wie oben schon gesagt eine WEG mit Sondernutzungsrechten etc. pp.
Werner Wohnbau hat auch in Landau ein paar Projekte durchgezogen, wir sind schon vor nem Monat mit einer Familie in Kontakt getreten. Das Haus ist mittlerweile 6 Jahre alt (Garantie von 5 Jahren also abgelaufen), die Familie war aber insgesamt sehr zufrieden.
Ich meine hier im Forum auch schon von Projekten gelesen zu haben, wo Familien einen externen Sachverständigen beauftragt hatten, zum Teil deshalb ist die Idee auch erst entstanden. Aber du scheinst dir auch hier sehr sicher zu sein, dass es nicht geht. Wir können ja auch nochmal bei Verband Privater Bauherren nachfragen...
 
11ant

11ant

Sorry, die Nachricht habe ich ja komplett überlesen!
Nicht tragisch, Danke für die Aufklärung. Zum Gartenhaus bei WEG hatten wir letztes Jahr diesen Thread: https://www.hausbau-forum.de/threads/gartenhaus-und-weg-geteiltes-flurstueck.30015/
Aber du scheinst dir auch hier sehr sicher zu sein, dass es nicht geht.
Ich habe ja erläutert, weshalb ich dieser Ansicht bin. Garantieren kann ich das nicht, daß Euer Anbieter etwas dagegen hätte. Es ist nur eben so, nach dem Wesen dieses Immobilienangebotes seid Ihr in einer Position, in der das rein rechtlich nicht vorgesehen ist (nämlich der eines Käufers statt eines Bauherrn, und eines Miteigentümers bei dem das Gremium "Eigentümerversammlung" noch garnicht zusammentreten kann). Daß Euer Vertragspartner dennoch dafür zugänglich ist, schließe ich nicht aus, es wäre lediglich nicht üblich.
 
M

MD56789

Ich meine hier im Forum auch schon von Projekten gelesen zu haben, wo Familien einen externen Sachverständigen beauftragt hatten, zum Teil deshalb ist die Idee auch erst entstanden. Aber du scheinst dir auch hier sehr sicher zu sein, dass es nicht geht. Wir können ja auch nochmal bei Verband Privater Bauherren nachfragen...
Ich habe jetzt Haus 10 reserviert. Die Info, dass der Verband Privater Bauherren ausgeschlossen ist, hat mir Herr B. gegeben. Ich möchte aber auch eine professionelle Baubegleitung haben. Alternativen, die ich gefunden habe, sind VQC (Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau) und Bauherren-Schutzbund. Genauere Informationen wollte ich noch einholen.

Bezüglich WEG ist glaube ich sehr wichtig, was in der Teilungserklärung drin steht. Diese kenne ich leider jedoch noch nicht.

Viele Grüße
 
11ant

11ant

Die Info, dass der Verband Privater Bauherren ausgeschlossen ist, hat mir Herr B. gegeben. Ich möchte aber auch eine professionelle Baubegleitung haben. Alternativen, die ich gefunden habe, sind VQC (Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau) und Bauherren-Schutzbund.
Wenn explizit nur ein bestimmter Sachverständiger (oder eine Organisation) ausgeschlossen ist, spricht das für negative Erfahrungen, deren Wiederholung man ausschließen möchte. Das muß nicht zwingend bedeuten, daß man einen berechtigten Streit fürchtet und andere Sachverständige als zahnloser erhofft - sondern eher, daß man bei einer Organisation schon zwei- oder dreimal an jemanden geraten ist, der die Grenze zwischen Erbsenzähler und Querulant überschritten hat (solche Vögel kosten dann auch in gewonnenen Verfahren viel Zeit, die ja ebenfalls Geld ist).
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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