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i likeZu Deiner Frage gibt es zwei Antworten:
1. Ja, Du hast eine gesetzliche Pflicht.
2. Nein, wenn der Käufer keinen möchte und Ihr damit klar kommt, gegen 1. verstoßen zu haben.
Der Verkäufer ist hier in der Bringschuld der Notar ist verpflichtet dies zu prüfen - wenn das im Hinterstübchen anders gehandhabt wird ...Ist ein Energieausweis bei einem nicht sanierten Haus aus den 60igern Pflicht und wird zwingend benötigt beim Verkauf