gehaltsteigerung.Wieso mehr?
Nö, in den Fällen, wo Netto < Elterngeld + Kindergeld ist.... ich glaube, das sind gar nicht so wenige Fälle. Etwa wo sich Beide Lohnsteuerklasse 3 und 5 teilen oder der Elterngeldpart noch teilweise in Ausbildung steckt.gehaltsteigerung.