ᐅ vertrag in Themen
Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?
[Seite 9]
... noch auf euch zukommen. Und das wird euch wohl nur so richtig wer erklären können, der sich mit Baurecht auskennt und euren Vertrag nochmal zerpflückt. (Nur weil ihr euch beraten lasst, heißt das auch noch nicht gleich, dass ihr irgendwie klagen müsst oder so
[Seite 2]
Ihr habt im März einen Vertrag mit Festpreis unterschrieben. Was müsst ihr denn nun noch unterschreiben?
[Seite 3]
Also kein Vertrag? Seit wann unterschreibt man Angebote?
[Seite 5]
Wie darf es denn dann überhaupt sein, dass wir durch dieses Angebot derart gebunden sind und einen Vertrag haben, aber die Baufirma lustig die Preise erhöhen darf obwohl wir vor dem 03.03. unterschrieben haben?
[Seite 22]
Nichtig bedeutet, dass man so tut, als gäbe es denn Vertrag nicht. Und somit dürfte gar nichts passieren. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Partei dann Anspruch auf Entschädigung hätte. Könnte man ja auch genau umgekehrt ...
[Seite 47]
Baubeginn und Übergabe würden sowieso im Vertrag stehen. Ansonsten würden wir den Vertrag vor Unterschrift noch vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.
[Seite 4]
... Anbieter. Wenn ihr als Kunden es ebenfalls unterschrieben habt, dann habt Ihr nicht ein Angebot, sondern dessen Annahme unterschrieben - also einen Vertrag geschlossen. "Abbrechen" kann man den nicht mehr, sondern nur kündigen. Wenn der zu der Frage was die Kündigungsfolgen wären nichts enthält ...
[Seite 20]
Vielleicht mal als Tipp für : Habt Ihr eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten? Falls nicht, wäre der Vertrag nichtig. Könnte zumindest helfen, um aus dem Vertrag rauszukommen. Keine juristische Beratung ==> Stichwort VerbraucherbauVertrag, ist im Baugesetzbuch nachzulesen ...
[Seite 18]
Wohl wahr. Ich hatte gerade mit einer Rechtsberatung und der Baufirma gesprochen. Rechtsberatung sagt, dass Angebot war ein verbindlicher Vertrag der eingehalten werden muss und die Preise nicht mehr angepasst werden dürften. Baufirma sagt, dass Angebot war noch kein vollständiger Vertrag und er ...
[Seite 7]
Das ist es eben. Wir kommen nicht raus aber die können machen was sie wollen, das kann’s doch nicht sein? Folgende Formulierung war drin „ Im Vertrag stand, die Preise sind bis 03.03. verbindlich, für eine spätere Auftragserteilung behalten sie sich Preisanpassungen vor.“ Die Auftragserteilung war ...
[Seite 23]
... worden und er ist auch mehr als unkooperativ. Bei unserem gestrigen Gespräch bzgl der Preiserhöhung meinte er ja ganz locker das es noch keinen Vertrag gibt und somit die Preise noch angepasst werden können. Na wenn das so ist können wir dann den nicht vorhandenen Vertrag einfach auflösen und ...
[Seite 9]
... noch auf euch zukommen. Und das wird euch wohl nur so richtig wer erklären können, der sich mit Baurecht auskennt und euren Vertrag nochmal zerpflückt. (Nur weil ihr euch beraten lasst, heißt das auch noch nicht gleich, dass ihr irgendwie klagen müsst oder so
[Seite 2]
Ihr habt im März einen Vertrag mit Festpreis unterschrieben. Was müsst ihr denn nun noch unterschreiben?
[Seite 3]
Also kein Vertrag? Seit wann unterschreibt man Angebote?
[Seite 5]
Wie darf es denn dann überhaupt sein, dass wir durch dieses Angebot derart gebunden sind und einen Vertrag haben, aber die Baufirma lustig die Preise erhöhen darf obwohl wir vor dem 03.03. unterschrieben haben?
[Seite 22]
Nichtig bedeutet, dass man so tut, als gäbe es denn Vertrag nicht. Und somit dürfte gar nichts passieren. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Partei dann Anspruch auf Entschädigung hätte. Könnte man ja auch genau umgekehrt ...
[Seite 47]
Baubeginn und Übergabe würden sowieso im Vertrag stehen. Ansonsten würden wir den Vertrag vor Unterschrift noch vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.
[Seite 4]
... Anbieter. Wenn ihr als Kunden es ebenfalls unterschrieben habt, dann habt Ihr nicht ein Angebot, sondern dessen Annahme unterschrieben - also einen Vertrag geschlossen. "Abbrechen" kann man den nicht mehr, sondern nur kündigen. Wenn der zu der Frage was die Kündigungsfolgen wären nichts enthält ...
[Seite 20]
Vielleicht mal als Tipp für : Habt Ihr eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten? Falls nicht, wäre der Vertrag nichtig. Könnte zumindest helfen, um aus dem Vertrag rauszukommen. Keine juristische Beratung ==> Stichwort VerbraucherbauVertrag, ist im Baugesetzbuch nachzulesen ...
[Seite 18]
Wohl wahr. Ich hatte gerade mit einer Rechtsberatung und der Baufirma gesprochen. Rechtsberatung sagt, dass Angebot war ein verbindlicher Vertrag der eingehalten werden muss und die Preise nicht mehr angepasst werden dürften. Baufirma sagt, dass Angebot war noch kein vollständiger Vertrag und er ...
[Seite 7]
Das ist es eben. Wir kommen nicht raus aber die können machen was sie wollen, das kann’s doch nicht sein? Folgende Formulierung war drin „ Im Vertrag stand, die Preise sind bis 03.03. verbindlich, für eine spätere Auftragserteilung behalten sie sich Preisanpassungen vor.“ Die Auftragserteilung war ...
[Seite 23]
... worden und er ist auch mehr als unkooperativ. Bei unserem gestrigen Gespräch bzgl der Preiserhöhung meinte er ja ganz locker das es noch keinen Vertrag gibt und somit die Preise noch angepasst werden können. Na wenn das so ist können wir dann den nicht vorhandenen Vertrag einfach auflösen und ...
Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen
[Seite 2]
... habt und das Grundstück von der Gemeinde erwerbt sehe ich da kein großes Risiko. Könnt ihr beim GU anfragen ob die euch eine Passage in den Vertrag aufnehmen "vorbehaltlich erfolgreicher Kaufabschluss Grundstück", sozusagen? Regionale GUs machen sowas normalerweise. Wir hatten mit dem GU ...
... haben, dass viele Hausbaufirmen bald keine Festpreisgarantie mehr anbieten. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher, ab wann wir einen Vertrag mit dem GU abschließen können, da wir das Grundstück noch nicht bezahlt haben (das Geld dafür haben wir bereits, aber wir warten derzeit noch auf die ...
[Seite 2]
... habt und das Grundstück von der Gemeinde erwerbt sehe ich da kein großes Risiko. Könnt ihr beim GU anfragen ob die euch eine Passage in den Vertrag aufnehmen "vorbehaltlich erfolgreicher Kaufabschluss Grundstück", sozusagen? Regionale GUs machen sowas normalerweise. Wir hatten mit dem GU ...
... haben, dass viele Hausbaufirmen bald keine Festpreisgarantie mehr anbieten. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher, ab wann wir einen Vertrag mit dem GU abschließen können, da wir das Grundstück noch nicht bezahlt haben (das Geld dafür haben wir bereits, aber wir warten derzeit noch auf die ...
Baufinanzierung über Vermittler oder lokale Bank
[Seite 8]
vor 3,5 Jahren war die HVB wirklich gut. Die Bank die den bereits unterschriebenen Vertrag blockiert hat, war eine ganz andere. gelbliche Farbe und so Der danach kontaktierte Vermittler hätte mich gerne an die gleiche Bank vermittelt, aber das hat die Bank blockiert. Also genau die ...
[Seite 6]
... und hat dann die angebotenen Konditionen um 0,1% nach oben korrigiert. Vertraglich ungünstig ist dabei, dass für das Darlehen in den Vertrag eine Abnahmefrist von 18 Monaten enthalten ist. Quasi muss man nach 18 Monaten vollständig abnehmen oder die Bank könnte einen Rückzieher machen ...
[Seite 7]
... dann würde wohl der Mitarbeiter sagen: muss mit meinem Chef reden... am Ende würde mit 90% Wahrscheinlichkeit die dir die 1,40% im Vertrag machen. am Ende ist es so: die Bank versuchst den Höchsten Zins zu bekommen, du als Kunde versuchst den günstigsten Zins rausschlagen. Kannst Du es ...
... bekommen. Du kannst aber das Angebot via Check24 als Referenz bei der Sparkasse nutzen: offensichtlich wäre die Sparkasse ja bereit gewesen, einen Vertrag zu diesen Konditionen mit dir zu vereinbaren und sogar noch 1-2% der Kreditsumme als Provision zu bezahlen. Es ist also im Interesse von ...
[Seite 8]
vor 3,5 Jahren war die HVB wirklich gut. Die Bank die den bereits unterschriebenen Vertrag blockiert hat, war eine ganz andere. gelbliche Farbe und so Der danach kontaktierte Vermittler hätte mich gerne an die gleiche Bank vermittelt, aber das hat die Bank blockiert. Also genau die ...
[Seite 6]
... und hat dann die angebotenen Konditionen um 0,1% nach oben korrigiert. Vertraglich ungünstig ist dabei, dass für das Darlehen in den Vertrag eine Abnahmefrist von 18 Monaten enthalten ist. Quasi muss man nach 18 Monaten vollständig abnehmen oder die Bank könnte einen Rückzieher machen ...
[Seite 7]
... dann würde wohl der Mitarbeiter sagen: muss mit meinem Chef reden... am Ende würde mit 90% Wahrscheinlichkeit die dir die 1,40% im Vertrag machen. am Ende ist es so: die Bank versuchst den Höchsten Zins zu bekommen, du als Kunde versuchst den günstigsten Zins rausschlagen. Kannst Du es ...
... bekommen. Du kannst aber das Angebot via Check24 als Referenz bei der Sparkasse nutzen: offensichtlich wäre die Sparkasse ja bereit gewesen, einen Vertrag zu diesen Konditionen mit dir zu vereinbaren und sogar noch 1-2% der Kreditsumme als Provision zu bezahlen. Es ist also im Interesse von ...
Verzögerung des Einzugstermins bereits vor Baubeginn
[Seite 4]
Absolut, ich werde mich nur beraten lassen. Rechtlich hat der Brief auf den Vertrag denke ich keine Auswirkung, ist eben nur doof wenn ich jetzt nicht reagiere und die erst vier Monate vor Vertraglichem Termin anfangen zu bauen. Dann habe ich das Problem im ...
[Seite 2]
... oder ob ich lieber schriftlich mitteile, dass ich dem eben nicht ohne weiteres zustimme. Im Prinzip ändert das Schreiben ja nichts an meinem Vertrag und dem festgelegten Datum oder? Ab Ablauf des Einzugsdatums wäre der GU ja ohnehin direkt in Verzug (Vertrag nach Baugesetzbuch) und müsste mir ...
[Seite 6]
... Baubeginn, geplant für den XX.XX.2022". Sofern ein Verzug durch den GU verschuldet ist, ist eine Vertragsstrafe festgehalten. Das Datum steht im Vertrag natürlich ohne XX.XX. Zitat aus Vertrag: "Firma XY kommt mit der Bezugsfertigkeit nicht in Verzug, solange die von ihr geschuldete Leistung in ...
[Seite 3]
Welche Gründe kann es dafür geben, nach gerade mal ca. 2,5 Monaten aus dem Vertrag rauszuwollen? Ein lukrativeres Projekt? Mich interessieren Deine Gedanken.
[Seite 4]
Absolut, ich werde mich nur beraten lassen. Rechtlich hat der Brief auf den Vertrag denke ich keine Auswirkung, ist eben nur doof wenn ich jetzt nicht reagiere und die erst vier Monate vor Vertraglichem Termin anfangen zu bauen. Dann habe ich das Problem im ...
[Seite 2]
... oder ob ich lieber schriftlich mitteile, dass ich dem eben nicht ohne weiteres zustimme. Im Prinzip ändert das Schreiben ja nichts an meinem Vertrag und dem festgelegten Datum oder? Ab Ablauf des Einzugsdatums wäre der GU ja ohnehin direkt in Verzug (Vertrag nach Baugesetzbuch) und müsste mir ...
[Seite 6]
... Baubeginn, geplant für den XX.XX.2022". Sofern ein Verzug durch den GU verschuldet ist, ist eine Vertragsstrafe festgehalten. Das Datum steht im Vertrag natürlich ohne XX.XX. Zitat aus Vertrag: "Firma XY kommt mit der Bezugsfertigkeit nicht in Verzug, solange die von ihr geschuldete Leistung in ...
[Seite 3]
Welche Gründe kann es dafür geben, nach gerade mal ca. 2,5 Monaten aus dem Vertrag rauszuwollen? Ein lukrativeres Projekt? Mich interessieren Deine Gedanken.
Wohn-Riester kündigen für Eigenheim oder wie vorgehen?
[Seite 9]
da doch einige Antworten wild durcheinander waren oder sogar falsch, hier noch einmal eine Zusammenfassung. Wenn du den Riester-Vertrag kündigst, zahlst du die Zulagen und Steuerersparnisse zurück und der Wertzuwachs muss versteuert werden. Da du den bei der Steuererklärung nie angegeben hast ist ...
[Seite 4]
... Wohneigentums. Selbst! Wichtig. Wurde als Riesterkonform bewilligt. PB Versicherung bekam das Schreiben z.K. und zahlte aus. 1.7. 2023 läuft der Vertrag aus, da ich dann 65 bin. Das restliche und danach wieder angesparte Guthaben wird eine kleine Zusatzrente geben. Die zum zu verst ...
[Seite 8]
... geleisteten Beiträge bezahlen musst hast du ja in jungen Jahren (während der Ansparphase) nicht bezahlt. Du hast ja (hoffentlich) deinen Vertrag in der Steuererklärung angegeben und dafür dein zu versteuerndes Einkommen reduziert -> Geld zurück bekommen. Im Alter musst du das dann versteuern ...
[Seite 2]
... Wohneigentum führt dazu, dass ihr die Förderungen zurückzahlen müsst. Also wir hatten beim Wohnriester jährlich einen Bonus auf den Vertrag bekommen, und außerdem hat man den ja in der Steuererklärung geltend gemacht und bekam dann eine Steuererstattung. Meines Wissens nach müsste man ...
[Seite 9]
da doch einige Antworten wild durcheinander waren oder sogar falsch, hier noch einmal eine Zusammenfassung. Wenn du den Riester-Vertrag kündigst, zahlst du die Zulagen und Steuerersparnisse zurück und der Wertzuwachs muss versteuert werden. Da du den bei der Steuererklärung nie angegeben hast ist ...
[Seite 4]
... Wohneigentums. Selbst! Wichtig. Wurde als Riesterkonform bewilligt. PB Versicherung bekam das Schreiben z.K. und zahlte aus. 1.7. 2023 läuft der Vertrag aus, da ich dann 65 bin. Das restliche und danach wieder angesparte Guthaben wird eine kleine Zusatzrente geben. Die zum zu verst ...
[Seite 8]
... geleisteten Beiträge bezahlen musst hast du ja in jungen Jahren (während der Ansparphase) nicht bezahlt. Du hast ja (hoffentlich) deinen Vertrag in der Steuererklärung angegeben und dafür dein zu versteuerndes Einkommen reduziert -> Geld zurück bekommen. Im Alter musst du das dann versteuern ...
[Seite 2]
... Wohneigentum führt dazu, dass ihr die Förderungen zurückzahlen müsst. Also wir hatten beim Wohnriester jährlich einen Bonus auf den Vertrag bekommen, und außerdem hat man den ja in der Steuererklärung geltend gemacht und bekam dann eine Steuererstattung. Meines Wissens nach müsste man ...
Aktuelles Finanzierungsangebot der Hausbank
[Seite 6]
Ist das denn sicher? Ich habe schon geteilte Meinungen gelesen über bewilligte Förderungen über die es keinen Vertrag gibt. Eigentlich kann man ja bewilligte Sachen nicht mehr absägen, andererseits hieß es ja auch "Annahmeschluss 31.1." , und das wurde ja auch einfach ...
[Seite 26]
Heute Schreiben der Bank bekommen. Leider kam ihr untetschriebener Vertrag ein Tag zu spät an, wir nehmen ihn aber trotzdem an. Wtf? Extra am letzten Tag persönlich bei meiner Bankberaterin abgegeben. Sachen ...
[Seite 6]
Ist das denn sicher? Ich habe schon geteilte Meinungen gelesen über bewilligte Förderungen über die es keinen Vertrag gibt. Eigentlich kann man ja bewilligte Sachen nicht mehr absägen, andererseits hieß es ja auch "Annahmeschluss 31.1." , und das wurde ja auch einfach ...
[Seite 26]
Heute Schreiben der Bank bekommen. Leider kam ihr untetschriebener Vertrag ein Tag zu spät an, wir nehmen ihn aber trotzdem an. Wtf? Extra am letzten Tag persönlich bei meiner Bankberaterin abgegeben. Sachen ...
KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464
[Seite 183]
Noch als Nachtrag: Wenn man jetzt davon betroffen ist und einen neuen Vertrag abschliesst und auf Förderung setzt wird der selbe Passus wieder drinstehen. Da ich davon ausgehe das nach Öffnung des Fördertopfes dieser nach sehr kurzer Zeit wieder aufgebraucht sein wird, haben wir uns dagegen ...
[Seite 205]
... Bedingung hochgepoppt ("Der geplatze Traum vom Schwörerhaus Fertighaus"). Alleine bei Schwörerhaus scheint es wohl 300 Bauherren zu treffen deren Vertrag durch den Stopp/Neuregelung der KfW Förderung jetzt nichtig ist
[Seite 175]
Es war Vorgabe des "BMWK" diesen Passus in Vertraege zu nehmen damit einer Foerderfaehigkeit des Projektes erhalten bleibt auch wenn man den Vertrag schon VOR Beantragung abschliesst. Dieser Fall ist nun eingetreten. Der ist nach Baugesetzbuch auch nicht optional. Der Vertrag ist nun nichtig. Das ...
[Seite 183]
Noch als Nachtrag: Wenn man jetzt davon betroffen ist und einen neuen Vertrag abschliesst und auf Förderung setzt wird der selbe Passus wieder drinstehen. Da ich davon ausgehe das nach Öffnung des Fördertopfes dieser nach sehr kurzer Zeit wieder aufgebraucht sein wird, haben wir uns dagegen ...
[Seite 205]
... Bedingung hochgepoppt ("Der geplatze Traum vom Schwörerhaus Fertighaus"). Alleine bei Schwörerhaus scheint es wohl 300 Bauherren zu treffen deren Vertrag durch den Stopp/Neuregelung der KfW Förderung jetzt nichtig ist
[Seite 175]
Es war Vorgabe des "BMWK" diesen Passus in Vertraege zu nehmen damit einer Foerderfaehigkeit des Projektes erhalten bleibt auch wenn man den Vertrag schon VOR Beantragung abschliesst. Dieser Fall ist nun eingetreten. Der ist nach Baugesetzbuch auch nicht optional. Der Vertrag ist nun nichtig. Das ...