ᐅ baulasten in Themen
Einhaltung der Baugrenzen bei Außentreppe
... von 3m Breite sowie eine Freiflächenbaulast von 5m Breite eingetragen sein. Falls es das noch nicht gibt, kann an bei Neuanfertigung der Baulasten die Treppe gleich mit reinnehmen und hat dann Ruhe. Jein, s.o. - man kann das mit Baulasten sichern/lösen. Deine Garage ist auf Grund der Höhe ...
... von 3m Breite sowie eine Freiflächenbaulast von 5m Breite eingetragen sein. Falls es das noch nicht gibt, kann an bei Neuanfertigung der Baulasten die Treppe gleich mit reinnehmen und hat dann Ruhe. Jein, s.o. - man kann das mit Baulasten sichern/lösen. Deine Garage ist auf Grund der Höhe ...
Tolles Haus mit einigen Einschränkungen. Zufahrt / Dämmung
[Seite 2]
... er verkaufen will/muss. Potentielle Probleme wurden schon genannt: Hochwasser, Streitigkeiten mit den Nachbarn, ggf. auch die zwei offenen Baulasten. Es könnte auch am Energieverbrauch des Hauses liegen - unabhängig von Ytongg (auch wir bauen damit) kann es Baufehler geben, welche das Haus zu ...
[Seite 2]
... er verkaufen will/muss. Potentielle Probleme wurden schon genannt: Hochwasser, Streitigkeiten mit den Nachbarn, ggf. auch die zwei offenen Baulasten. Es könnte auch am Energieverbrauch des Hauses liegen - unabhängig von Ytongg (auch wir bauen damit) kann es Baufehler geben, welche das Haus zu ...
Nutzung der Einfahrt auf extra Grundstück
... verursachen, bringt aber keinen (Mehr-)Nutzen - zumindest kann ich keinen erkennen. Zudem fallen in NRW bei dieser Konstellation zwingend Baulasten an, was die Bebauung des Flurstücks 68/2 vermeidbar verteuert. Interessant ist vermutlich, wie groß Dein Baugrundstück ohne Zuwegung 68/3 ist ...
... verursachen, bringt aber keinen (Mehr-)Nutzen - zumindest kann ich keinen erkennen. Zudem fallen in NRW bei dieser Konstellation zwingend Baulasten an, was die Bebauung des Flurstücks 68/2 vermeidbar verteuert. Interessant ist vermutlich, wie groß Dein Baugrundstück ohne Zuwegung 68/3 ist ...
Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage
Für die Sicherung seiner Terrasse ist der Nachbar natürlich selbst verantwortlich, es sei denn, es gibt Baulasten/Grunddienstbarkeiten, die etwas anderes aussagen. Zudem behaupte ich, dass die Terrasse dort gar nicht errichtet sein dürfte - Ausnahmen (Altbestand oder per Baulast gesichert ...
Für die Sicherung seiner Terrasse ist der Nachbar natürlich selbst verantwortlich, es sei denn, es gibt Baulasten/Grunddienstbarkeiten, die etwas anderes aussagen. Zudem behaupte ich, dass die Terrasse dort gar nicht errichtet sein dürfte - Ausnahmen (Altbestand oder per Baulast gesichert ...