Einhaltung der Baugrenzen bei Außentreppe

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Q

Quacki

Bundesland NRW

Hallo zusammen,

wir planen an unsere Garage, die auch als Terrasse fungiert, eine Treppe anzubauen, die in den Garten führen soll. Es soll eine "Standard" Außentreppe aus Stahl werden. Damit ich mein Anliegen besser verständlich machen kann, habe ich euch eine Skizze angefügt.

Die Höhe der Treppe beträgt 3,60 m.

Nun meine Frage: Muss ich hierbei Baugrenzen beachten?

Gruß

Quacki
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RobsonMKK

RobsonMKK

Nach meinem Verständnis hast du bereits mit der Nutzung der auf der Grenze gebauten Garage die Baugrenzen missachtet.
Da wird aber sicher gleich noch jemand wie @Dirk Grafe was dazu sagen können.
 
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Das ist in mehrfacher Hinsicht nicht möglich: 1.) eine Terrasse auf einem Garagendach innerhalb der Abstandsfläche von 3,00m zur Nachbargrenze ist generell nicht erlaubt, 2.) eine Außentreppe als untergeordnetes Bauteil muss mindestens 1,50m von der Nachbargrenze entfernt bleiben, 3.) die Höhe der Garage an der Nachbargrenze darf im Mittel, über die gesamte Länge, nicht höher als 3,00m sein. Am anderen Ende würde die Garage dann nur 2,40m hoch sein, Ist das bedacht worden ?
 
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Zusatz zu 3.) immer bezogen auf die ursprüngliche Geländehöhe an der Grenze, nicht auf die von Aufschüttungen/Fundamenten/Grenzmauern etc.
 
Q

Quacki

Danke für die Rückmeldungen.☺

1) Also der Nachbar ist mein Bruder. Dieser hat mit der Nutzung meiner Garage kein Problem, deshalb nutze ich diese in besagter Form.

2) Ich müsste die Treppe quasi 1,50 Meter einrücken?

3) Die Garage ist 7,5 Meter lang und auf die ganze Länge 3,60 Meter hoch. Ist so auch abgenommen worden. Aufgrund der Höhe unseres Hauses beträgt die Abstandsfläche 3,50 Meter. Die Garage ist entsprechend 3,50 Meter breit.
 
D

DG

Danke für die Rückmeldungen.☺

1) Also der Nachbar ist mein Bruder. Dieser hat mit der Nutzung meiner Garage kein Problem, deshalb nutze ich diese in besagter Form.
Das ist bauordnungsrechtlich egal. Die Garage incl. Dachterrasse muss offiziell so gesichert sein, dass das auch bei einem etwaigen Eigentümerwechsel Bestand hat. Für die Garage müsste also auf dem Grundstück Deines Bruders auf kompletter Länge eine Abstandsflächenbaulast von 3m Breite sowie eine Freiflächenbaulast von 5m Breite eingetragen sein. Falls es das noch nicht gibt, kann an bei Neuanfertigung der Baulasten die Treppe gleich mit reinnehmen und hat dann Ruhe.

2) Ich müsste die Treppe quasi 1,50 Meter einrücken?
Jein, s.o. - man kann das mit Baulasten sichern/lösen.

3) Die Garage ist 7,5 Meter lang und auf die ganze Länge 3,60 Meter hoch. Ist so auch abgenommen worden. Aufgrund der Höhe unseres Hauses beträgt die Abstandsfläche 3,50 Meter. Die Garage ist entsprechend 3,50 Meter breit.
Deine Garage ist auf Grund der Höhe von +3m kein privilegiertes Nebengebäude mehr, benötigt also eine Abstandsfläche von 3m auf dem Grundstück Deines Bruders, s.o.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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