Überbau Carport und zu lange Grenzbebauung

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H

holm667

Hallo zusammen,

wir haben ein bisher unbebautes Grundstück erworben und einen Lageplan anfertigen lassen. Dabei wurden wir von unserem Planungsbüro darauf hingewiesen, dass das Dach des Carports unseres Nachbarn 36cm in unser Grundstück ragt. Auch die zulässige Grenzbebauung von 9m wird um ca. 3m überschritten.

Prinzipiell stören mich die Dinge nicht, ich möchte sie aber auch nicht unbedingt stillschweigend akzeptieren. Auch an einem Nachbarschaftsstreit bin ich nicht interessiert.

Nach ein wenig Recherche zum Thema haben sich ein paar Fragen ergeben:

1. Das Carport steht schon einige Jahre. Der Vorbesitzer (eine nicht ortsansässige Immobilienfirma) hat bisher scheinbar keinen Widerspruch eingelegt. Kann ich diesen als neuer Besitzer jetzt noch einlegen?
2. Auf dem erstellten Lageplan sind die Dinge jetzt ersichtlich. Sollte so etwas dem Bauamt bei der Prüfung unseres Bauantrags jetzt auffallen und der Nachbar zur Stellungnahme aufgefordert werden?
3. So wie ich es es gelesen habe, wäre es eine gute Einigung gemäß $902 Baugesetzbuch einen symbolische Rente (z.B. 1€ jährlich) einzufordern, um den Sachverhalt nicht ohne Widerspruch zu akzeptieren. Wie geht man so etwas an? Genügt da ein selbstaufgesetzter Vertrag mit dem Nachbarn?
4. Gibt es noch andere Wege um meine Interessen zu wahren ohne großen Streit vom Zaun zu brechen?

Danke und Grüße
ueberbau-carport-und-zu-lange-grenzbebauung-579469-1.JPG
 
S

sergutsh

Also an der Grenze zu bauen ist grundsätzlich nicht verboten. Bei der Überschreitung der maximal zulässigen Länge von 9 m geht aber die so genannte Privilegierung verloren und der Carport löst eigene Abstandsflächen aus. Diese erstrecken sich über euer Grundstück. Dies wiederum könnte man durch eine Abstandsflächenbaulast regeln. Die Baulasten gehen aber meistens mit Benachteiligung des Baulastennehmers einher und werden durch privatrechtliche Vereinbarungen ausgeglichen.

Du kannst das zuständige Bauamt verständigen und dich nach der Baugenehmigung für Carport erkundigen.
 
Y

ypg

Stell doch mal eine aussagefähige Planung/Lageplan ein . Man kann ja gar nicht sehen, wo euer, wo das Grundstück vom betroffenen Nachbarn ist.
Und: betrifft Euch die Überbauung?
 
O

Offtopic

Stell doch mal eine aussagefähige Planung/Lageplan ein . Man kann ja gar nicht sehen, wo euer, wo das Grundstück vom betroffenen Nachbarn ist.
Und: betrifft Euch die Überbauung?
Der Plan ist da und er ist der betroffene, also das ist mehr als eindeutig.
 
H

holm667

Hallo zusammen,

danke für die bisherigen Anmerkungen. Da es noch Fragen gibt hier die Erläuterungen anhand der Grafik die am initialen Beitrag angefügt ist.

  1. Das Bild stellt als Auszug aus dem Lageplan unseres Vermessers die Grenze zw. unserem bisher unbebauten Grundstückes (links) und dem bebauten Nachbargrundstück (rechte Seite) dar. Die violetten gestrichelten Linien stellen die Grenze meines Grundstückes dar.
  2. Die "Überdachung" zw. A5 und A6 ist der erwähnte Carport, dessen Dach 36 cm auf unserer Grundstück ragt (ist auch so im Lageplan als "G-0,36" eingezeichnet.
  3. "GaFD" und "SchpFD" sind weitere Garagen/Schuppen auf der Grenze, womit inkl. des Carports die erlaubte Grenzbebauung von 9m überschritten wird.
  4. Auch die vom Nachbar angelegt Hecke steht komplett auf unserem Grundstück (stört mich aber nicht, da ich sicher ähnliches angelegt hätte).

Viele Grüße
 
WilderSueden

WilderSueden

Kritisch sehe ich hier die Problematik der Abstandsflächen. Wenn ihr den Bau des Nachbarn legalisieren wollt, habt ihr die Abstandsflächen auf eurem Grundstück als Baulast. Entsprechend müsst ihr euch überlegen ob ihr das wollt oder ob der Nachbar zurückbauen soll. Für das Nachbarschaftsverhältnis ist das natürlich kein idealer Start wobei ich an der Stelle auch sagen muss, dass der Nachbar offensichbar wortwörtlich keine Grenzen kennt wenn auch noch die Hecke bei euch steht.
Inwiefern würden euch Abstandsfläche und Überbau stören und wäre eine Ausgleichszahlung eine Lösung für euch? Grundsätzlich würde ich mit dem Nachbarn reden, aber keine unerwünschten Kompromisse eingehen um einen vermeintlichen Nachbarschaftsfrieden zu retten

Ansonsten gibt es natürlich noch die Möglichkeit eines Kuhhandels. Ihr tut so als ob ihr das mit der Grenzlänge nicht bemerkt habt und nehmt euch dafür selbst etwas raus ;)
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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