Bau nach Energieeinsparverordnung / GEG, Einschätzung KfW55

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P

Pacmansh

Moin Moin,

ich habe vor ein Reiheneckhaus zu kaufen, welches auf einem Grundstück mit insgesamt 15 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten Reihenhaus, 12 WE in zwei Mehrfamilienhaus) gebaut wird. Das Objekt habe ich derzeit reserviert und es wird aktuell der Kaufvertrag und die Teilungserklärung vorbereitet. Der Kauf soll voraussichtlich zu Ende des Jahres erfolgen, Baubeginn ist voraussichtlich Mitte nächsten Jahres (es muss noch ein Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden) und Fertigstellung dann in 2023. Bei dem Verkäufer handelt es sich um ein lokales Unternehmen, welches einen GU für die Bau beauftragt. Das ganze ist komplett individuell für dieses Bauvorhaben geplant. Die aktuell verfügbaren Unterlagen (Baubeschreibung, Bemusterungskatalog, Grundrisses, etc.) sind bereits relativ umfangreich und hochwertig geplant.

Kommen wir zu dem Punkt, bei dem ich Hilfe benötige:
Es wurde uns gesagt, dass das Gebäude nach Energieeinsparverordnung gebaut wird und somit eine KfW Förderung ausgeschlossen ist. Ich habe das Bauprojekt mit einer erfahrenen Bauingenieurin und einem Architekten besprochen und beide können sich nicht erklären, warum diese Aussage so getroffen wurde. Das Haus wird per Wärmepumpe beheizt, die Dämmwerte für Türen und Fenster sind deutlich unter den Anforderungen, die Fassade wird mit WDVS mit 18cm Dicke gedämmt etc.. Eine Antwort auf die Frage woran es liegt, erhalte ich leider nicht. Nur die Aussage dass KfW 55 nicht erreicht wird.

Ich habe nun folgende Bedenken:
- Gibt es ggf. Maßnahmen die im Rahmen der Ausführungsplanung eingeplant werden könnten (bspw. Photovoltaik aufs Dach, Lüftung oder ähnlichem), die dazu führen, dass der KfW 55 Standard erreicht wird?
- Erfüllt das Gebäude ggf. bereits die Anforderungen, der GU möchte dies aber nicht zusichern oder sich zusätzliche Sachverständige oder Aufwand sparen? (Den ich ja auch gerne übernehmen könnte)
- Oder ist es einfach Wunschdenken von mir und wenn das Objekt so vertrieben wird, dann ist es nunmal so.

Fakt ist (so denke ich zumindest), der Punkt muss bis zum Abschluss des Kaufvertrags geklärt sein, ansonsten ist ein Förderung futsch. Es wäre sehr ärgerlich in einem halben Jahr gesagt zu bekommen "Klar, mit einer besseren Lüftungsanlage die 10.000 € mehr gekostet hätte, wäre KfW55 möglich gewesen".

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen. Vielen Dank.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Tom1978

Moin Moin,

ich habe vor ein Reiheneckhaus zu kaufen, welches auf einem Grundstück mit insgesamt 15 Wohneinheiten (3 Wohneinheiten Reihenhaus, 12 WE in zwei Mehrfamilienhaus) gebaut wird. Das Objekt habe ich derzeit reserviert und es wird aktuell der Kaufvertrag und die Teilungserklärung vorbereitet. Der Kauf soll voraussichtlich zu Ende des Jahres erfolgen, Baubeginn ist voraussichtlich Mitte nächsten Jahres (es muss noch ein Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden) und Fertigstellung dann in 2023. Bei dem Verkäufer handelt es sich um ein lokales Unternehmen, welches einen GU für die Bau beauftragt. Das ganze ist komplett individuell für dieses Bauvorhaben geplant. Die aktuell verfügbaren Unterlagen (Baubeschreibung, Bemusterungskatalog, Grundrisses, etc.) sind bereits relativ umfangreich und hochwertig geplant.

Kommen wir zu dem Punkt, bei dem ich Hilfe benötige:
Es wurde uns gesagt, dass das Gebäude nach Energieeinsparverordnung gebaut wird und somit eine KfW Förderung ausgeschlossen ist. Ich habe das Bauprojekt mit einer erfahrenen Bauingenieurin und einem Architekten besprochen und beide können sich nicht erklären, warum diese Aussage so getroffen wurde. Das Haus wird per Wärmepumpe beheizt, die Dämmwerte für Türen und Fenster sind deutlich unter den Anforderungen, die Fassade wird mit WDVS mit 18cm Dicke gedämmt etc.. Eine Antwort auf die Frage woran es liegt, erhalte ich leider nicht. Nur die Aussage dass KfW 55 nicht erreicht wird.

Ich habe nun folgende Bedenken:
- Gibt es ggf. Maßnahmen die im Rahmen der Ausführungsplanung eingeplant werden könnten (bspw. Photovoltaik aufs Dach, Lüftung oder ähnlichem), die dazu führen, dass der KfW 55 Standard erreicht wird?
- Erfüllt das Gebäude ggf. bereits die Anforderungen, der GU möchte dies aber nicht zusichern oder sich zusätzliche Sachverständige oder Aufwand sparen? (Den ich ja auch gerne übernehmen könnte)
- Oder ist es einfach Wunschdenken von mir und wenn das Objekt so vertrieben wird, dann ist es nunmal so.

Fakt ist (so denke ich zumindest), der Punkt muss bis zum Abschluss des Kaufvertrags geklärt sein, ansonsten ist ein Förderung futsch. Es wäre sehr ärgerlich in einem halben Jahr gesagt zu bekommen "Klar, mit einer besseren Lüftungsanlage die 10.000 € mehr gekostet hätte, wäre KfW55 möglich gewesen".

Ich würde mich sehr über eine Einschätzung freuen. Vielen Dank.
Evtl. will der Bauträger die Förderung abgreifen und diese beinhaltet bereits sein Kaufpreis/ die Kalkulation.
 
P

Pacmansh

Das bedeutet also, dass möglicherweise die Info, dass nach Energieeinsparverordnung und nicht nach einer KfW-Vorschrift gebaut wird ggf. falsch ist? Grund wäre, dass mir gegenüber nicht argumentiert werden muss, dass ich keine Förderung beantragen kann?
 
B

Benutzer200

Evtl. will der Bauträger die Förderung abgreifen und diese beinhaltet bereits sein Kaufpreis/ die Kalkulation.
Kann sein. Es geht aber nicht heimlich.

Das sieht man nämlich spätestens bei Unterschrift zum Vertrag. Denn dort MUSS es aufgeführt sein, dass der Bauträger bereits eine Förderung abgreift und seine Pflichten auf den Käufer überträgt. Dieser (der Käufer) muss nämlich dafür sorgen, dass das Haus 10 Jahre lang ein KfW 55 Haus bleibt. Würde er z.B. die Fenster gegen 1-fach verglaste austauschen und das Haus dann nur noch Energieeinsparverordnung sein, müsste der Bauträger die Förderung zurückzahlen und der Käufer wäre schadensersatzpflichtig.
 
P

Pacmansh

Das klingt plausibel. Ich denke der Kaufvertrag sowie die Teilungserklärung müsste in 2-4 Wochen vorliegen. Sollte dort eine entsprechende Klausel drinstehen, wissen wir mehr. Wäre natürlich nicht sehr vertrauensfördernd, aber wir befinden uns nunmal nicht in einem Käufermarkt.

Gehen wir erstmal davon aus, dass der Verkäufer die Wahrheit gesagt. Haltet ihr die Aussage plausibel, dass aus seiner Sicht das Einhalten der KfW 55 Anforderungen unverhältnismäßige Mehrkosten verursacht hätte? Ich hätte bei der Aussage bspw. dünner gedämmte Wände erwartet (um Kosten zu sparen) oder mache ich mir die Rechnung zu einfach?
 
Zuletzt aktualisiert 15.06.2024
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