Die Banken sind aber von den Mustertexten abgewichen, haben sich also gerade nicht daran gehalten.Die einzige plausible rechtliche Möglichkeit, sofern die Banken dies einfach akzeptieren, ist ein Widerruf ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.
Man sollte hier aber auch beachten, dass die vom EuGH beanstandete Formulierung in den Verträgen vom Gesetzgeber wohl als Muster vorgegeben war. Inwiefern ein deutsches Gericht also eine Bank, die sich an vorgegebene Regularien des Gesetzgebers gehalten hat, bestraft, erscheint fraglich.
Das man die gezahlten Zinsen zurück bekommt halte ich des Weiteren für eine gewagte These, da man den wirtschaftlichen Vorteil des geliehenen Geldes in Anspruch genommen hat.
Lediglich wenn die Zinsen zum damaligen Abschlusszeitpunkt als Wucher einzustufen gewesen wären, hätte man einen Anspruch auf zu viel gezahlte Zinsen.
Alles andere ist m. E. reine Mandantenfängerei.
Ändert nichts an der Tatsache, dass die gezogenen Nutzen gegenseitig aufgewogen werden müssen.Sorry, aber wenn Widerrufen, dann wie Kredit nie in Anspruch genommen. Der Widerruf wirkt zum Zeitpunkt des Abschlusses, anders als die Kündigung.
Sag das WBS. Diese Anwaltskanzlei behauptet nämlich das GegenteilAber das man pauschal alle Zinsen zurück erhält und für das gewährte Darlehen nichts zahlen müsste ist Humbug.
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