Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

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Tolentino

Tolentino

Liebe alle,

es schreitet voran.
Der Bauantrag ist gestellt. Ebenso Abrissgenehmigung und Antrag auf Zweckentfremdung von Wohnraum (Berlin halt). Jetzt heißt es der Dinge harren.

Ich habe übrigens jetzt doch in den sauren Apfel gebissen und sowohl die Wohnflächenvergößerung (12,8m² vs. Ursprungsangebot, ca. 6m² vs letztem Entwurf) und Raumhöhen (Aufstockung des EG um eine halbe Steinreihe um mindestens 265 lichte RH zu erhalten) beauftragt.
Die Flächenvergrößerung doch über die gesamte Haustiefe, da Erker tatsächlich deutlich teurer geworden wäre (sorry @kaho674). Ich wollte vor allem den Kinderzimmern helfen, da insbesondere das mittlere ja doch sehr klein geraten war und auch die beiden anderen recht geringe effektiv nutzbare Fläche hatten. Der Küche hilft es dann auch ein bisschen.

Außerdem hat sich der GÜ jetzt endlich zu der Begutschriftung der Fensterleistungen geäußert. Und ich finde, es ist eine positive Überraschung:
-22.300 EUR (für 17 Fenster, davon 6 bodentief.
Was denkt ihr? Damit kann man doch bestimmt auch woanders fündig werden und insbesondere den Wunsch nach hhöheren (als 225) Fenstern erfüllen...
Insbesondere an der Meinung von @11ant wäre ich naturgemäß interessiert.

Anbei der aktualisierte Grundriss des Architekten, der so auch im Bauantrag ist.
Achtung möblierung und insbesondere Küche ist nur vom Architekten, wir haben da mittlerweile einen anderen Planungsentwurf. Treppe wird evtl. noch gedreht, damit im Eingang ein bisschen mehr Platz ist. Da diskutiere ich aber noch immer mit meiner Partnerin, die es so, wie im Entwurf besser findet.

Zum vergleichen: Alter Entwurf vom Architekt mit Ansichten (die sich nicht wesentlich geändert haben Treppenhausfenster wird ein bisschen kleiner) und Lageplan (Haus ist entsprechend etwas breiter (von Straße aus gesehen). https://www.hausbau-forum.de/threads/Lage-Stadtvilla-oder-efh-auf-500-m2-rechteck.33505/post-398340

Liebe Grüße

Tolentino
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Tolentino

Tolentino

Ernsthaft, muß das Wohnhaus in Berlin erst wie eine Kirche entweiht werden, bevor man es abreißen darf ?
Tja, es herrscht offiziell Wohnungsnotstand, ich stehe ehrlich gesagt auch sehr ambivalent zu dem Thema. Einerseits begrüße ich als Bürger der Stadt, dass gegen Zweckentfremdung vorgegangen wird, andererseits wünschte ich mir als Bauherr einen kurzen Dienstweg, wenn ich auf dem Grund wo vorher eine aufgebastelte Gartenlaube stand zwei neue EFHs nach Energieeinsparverordnung baue. Da könnte doch eine Eingangsbestätigung des Bauantrags unter Amtshilfe einfach durchgereicht werden und als Abrissgenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung in Einheit gelten.
Aber naja, wir sind halt im ehemaligen Preußen...
Was sagst du eigentlich zur Gutschriftssumme für die Fenster?
extern machen?

LG

Tolentino
 
Tolentino

Tolentino

Ach schön von ihr zu hören, ich hoffe, dass renkt sich noch ein mit dem Admin hier, danke fürs Ausrichten!
 
11ant

11ant

Aber naja, wir sind halt im ehemaligen Preußen...
Das ist hier bei uns noch viel schlimmer: linksrheinisch sind die alten Zöpfe französisch, rechtsrheinisch preußisch - da ist man im Sinne europäischer Einheitlichkeit fast schon froh, wenn in irgendwelchen Teilbereichen das römische Recht fortgilt
Was sagst du eigentlich zur Gutschriftssumme für die Fenster?
extern machen?
Das hatte ich überlesen bzw. für einen ausgewiesenen Positionspreis gehalten. Nach meiner Einschätzung ist das so wenig weit vom Preis entfernt, daß ich dafür nicht das Faß eines weiteren Lieferanten (und einer weiteren Gewährleistungspartei) aufmachen würde.
ich hoffe, dass renkt sich noch ein mit dem Admin hier,
Ich liebe trockenen Humor. Aber Katja ist ja auch nur hier weg
Den menschlichen Umgang mit seinen Leistungsträgern muß ja jeder Betreiber mit sich selbst ausmachen, das will ich dann auch gar nicht weiter kommentieren ...
 
Zuletzt aktualisiert 17.06.2024
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