Abschlagszahlung Elektriker so rechtens?

4,50 Stern(e) 4 Votes
B

Bieber0815

Dafür bedarf es aber einer prüfbaren Abschlagsrechnung. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Baugesetzbuch § 632a. Die Zahlung wäre dann sofort fällig (natürlich kann der Elektriker ein längeres Zahlungsziel anbieten).

Ich gehe davon aus, dass VOB/B hier nicht wirksam vereinbart wurde. Falls doch, wäre die Zahlung 21 Werktage nach Zugang der prüfbaren Abschlagsrechnung fällig.

Wie dem auch sei. Entscheidend ist, dass der Elektriker fachlich auf der Baustelle alles richtig macht. Darauf sollte man seine Priorität legen.
 
Nordlys

Nordlys

Einige von Euch möchte ich nicht als Kunden haben. Echt, gehts noch? Rumzicken, wegen 1500,- Abschlag, wenn 3 vereinbart wurden? Mit Baugesetzbuch, VOB und der europäischen Menschenrechtekommission und Haager Landkriegsordnung kommen...zahlen, was bestellt wurde, und gut. Das sind Handwerksmeister, dreiklassige Dorfschule, Lehre, Meisterkurs....nicht Uni, Jura, wenn sie hätten schreiben wollen, wären sie Schriftsteller geworden, nicht Bauleute. Karsten
 
K

Knallkörper

Dafür bedarf es aber einer prüfbaren Abschlagsrechnung. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Baugesetzbuch § 632a.
Das könnte aber schon gegeben sein durch eine sehr pauschale Formulierung. Denn die Leistung ist ja an sich übersichtlich. Wenn der Elektriker einen Auftrag über 100 Steckdosen hat, und einen Abschlag über 50% stellt, wenn er offenkundig 30 Steckdosen montiert hat und die restlichen 70 auf der Baustelle liegen, bedarf es i.d.R. keiner Detaillierung in der Abschlagsrechnung, sondern es reicht eine Formulierung wie "Abschlag gemäß Bautenstand" oder dergleichen. Ansonsten würde der gute Mann nur noch im Büro sitzen.
 
B

Baustelle2016

Sofern die Leistungen soweit nachvollziehbar sind (und da reicht mglw. ein Blick ins Angebot und einer auf den Baufortschritt), zahlt man natürlich. Das ist doch keine Frage. Wenn aber offensichtliche Diskrepanzen bestehen, sind Erläuterungen oder eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen schon berechtigte Forderung. Das bekommt übrigens auch ein Elektriker per Copy/Paste aus dem schriftl. Angebot gut hin. Wir sprechen hier nicht von angelernten Bauhelfern, sondern von Handwerksmeistern, die in der Regel eine ordentliche Bildung erfahren haben.
 
T

Timberwood

Ich habe den Abschlag nun einfach bezahlt, am Ende will ich einfach nur dass alles so schnell wie möglich erledigt wird und ich nichts mehr mit einigen Personen zu tun habe.

Habt Ihr Euch für die Baufirma aus Weinböhla entschieden? (habe mal Deine alten Threads durchgeschaut)
Ja, das haben wir. Wenn du hierzu genauere Informationen möchtest kannst du mich gerne per PN kontaktieren.
 
B

Baustelle2016

Ich habe den Abschlag nun einfach bezahlt, am Ende will ich einfach nur dass alles so schnell wie möglich erledigt wird und ich nichts mehr mit einigen Personen zu tun habe.



Ja, das haben wir. Wenn du hierzu genauere Informationen möchtest kannst du mich gerne per PN kontaktieren.
Vielen Dank. Wir haben mit derselben Firma gebaut, daher kam mir die Rechnung inkl. des Textes vom Elektriker so bekannt vor. Wir wohnen schon ein paar Monate om Haus. lg
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 816 Themen mit insgesamt 16814 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abschlagszahlung Elektriker so rechtens?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Zahlung Schlussrate und Abnahme Beiträge: 44
2Problem mit dem Elektriker - was würdet ihr unternehmen ? Beiträge: 78
3Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen Beiträge: 78
4Elektriker Kosteneinschätzung - Neuinstallation Beiträge: 22
5Wie viele Steckdosen sollte eine Küche mind. haben? Beiträge: 19
6Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt Beiträge: 65
7Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten Beiträge: 15
8Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 Baugesetzbuch - Rücküberweisungen Beiträge: 15
9Baustoffe werden auf der Baustelle gestohlen Beiträge: 12
10Steckdosen: Immer 5er vorbereiten? Wie am besten? Beiträge: 25
11Schaltbare Steckdosen / Ideen und Tipps Beiträge: 18
12Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins Beiträge: 14
13Welche Höhe für die Steckdosen an der TV Wand Beiträge: 11
14Planung Steckdosen und Brennstellen Beiträge: 36
15Hausbau- eine ewige Baustelle? Beiträge: 33
16Verdrahtung Steckdosen, Schalter Beiträge: 30
17 Elektriker-Rechnung nach 2,5 Jahren - Was sind meine Rechte? Beiträge: 18
18Steckdosen Vs. Steckdosenleiste(n) Beiträge: 21
19Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f Beiträge: 20
20Mindestanforderungen Anzahl Steckdosen? Beiträge: 11
21Wasserschaden durch Heizung. Gewährleistung nach VOB Beiträge: 12

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben