Zwei Vollgeschosse?

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nanu97

Wir sind momentan in Verhandlungen für den Erwerb eines Grundstücks (Bayern). Nun ist es leider so, dass für diese Baulücke ein bebauungsplan von 1962 greift. Demnach ist nur eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen, Satteldach (30 Grad) möglich. Ein Kniestock ist nicht erlaubt. Wir würden gerne ein Fertighaus bauen und haben uns schon einige Möglichkeiten angesehen. Allerdings ist da bei zweigeschossigen Häusern, die nach der 2/3-Regelung rechtlich zwei Vollgeschosse haben, auch oft die Rede von einem Kniestock. Das höchste was ich da jetzt so gesehen habe waren zwei Meter.
Wie hoch müssten denn die Wände im OG sein, damit es nicht als Kniestock gilt?
Und hat vielleicht jemand Erfahrungen, ob sich die Behörden diesbezüglich auch runterhandeln lassen?
Vielen Dank
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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