wenn die wände wirklich sehr stark vergilbt sind, dann, aber nur dann, ist der mieter verpflichtet renovierungsarbeiten vorzunehmen. für die meisten gerichte zählt das rauchen zum vertragsmäßigen gebrauch. das sagt aus, dass der vermieter keine schadensansprüche hat, wenn auch auch auf den tapeten nikotinablagerungen sichtbar sind.
Mara