Nachzahlung wegen Wändereinigung? (Nikotin an Wänden)

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I

igorcreed

hi,

ein freund von mir ist starker raucher, und seine Wände sind stark vergilbt. nach seinem auszug forderte der vermieter einen schadenersatz. darf er sowas:confused: oder kann es selbst die reinigung vornehmen?
 
I

igorcreed

ja, der vermieter hat das recht dazu, einen Schadenersatz zu fordern. Auch bei nicht durchgeführter Reinigung muss der durch den Nikotin entstandene Schaden ersetzt werden.

Dein Freund sollte mit dem Vermieter reden, ob er den Makel selbst beseitigen kann. Ein netter Ton sollte dabei behilflich sein ;)
 
M

Maier GmbH

Guest
man muss ja eine Wohnung genau in dem zustand übergeben, wie man sie bekommen hat. da das meist nie der fall ist, werden die Kautionen auch immer höher angesetzt.
Aber die Reinigung kann der Mieter sicher selbst übernehmen, außer vielleicht: nach der Rückgabe der Wohnung.
 
I

igorcreed

also bei meinem vermieter hatte auch was an der "weißen Farbe" der wände auszusetzen. habe die wände dann selbst neu gestrichen. müsste auch bei deinem freund gehen:rolleyes:
 
M

marida

wenn die wände wirklich sehr stark vergilbt sind, dann, aber nur dann, ist der mieter verpflichtet renovierungsarbeiten vorzunehmen. für die meisten gerichte zählt das rauchen zum vertragsmäßigen gebrauch. das sagt aus, dass der vermieter keine schadensansprüche hat, wenn auch auch auf den tapeten nikotinablagerungen sichtbar sind.
Mara
 
L

Leeloo

Hallo!

ich kann Mara da nur zustimmen. Und normalerweise steht im Mietvertrag auch drin, ob bei Einzug, oder Auszug renoviert werden muss. Muss beim Auszug nicht renoviert werden, dann hat der Vermieter auch keinerlei Anspruch darauf das einzufordern. Kautionen werden soweit ich weiß nur für Schäden verwendet, die beim Einzug noch nicht da waren. Beispielsweise defekte Türen, größere Löcher in den Wänden etc.
 
Zuletzt aktualisiert 20.09.2024
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