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sch1014
Hallo,
wir haben vor circa fünf Monaten eine Bauvoranfrage für eine kleinere Halle mit Pferdestall (vorne Garage, hinten Stall, Ortsrandlage) bei der Kreisverwaltung gestellt.
Vor zwölf Wochen wurde uns bei einem persönlichen Besuch mitgeteilt, dass die Anfrage soweit genehmigt ist und wir in den nächsten Tagen Post bekommen würden.
Als nach acht Wochen immer noch keine Post kam, sind wir noch einmal dorthin gefahren. Nun würde es doch Probleme mit der Pferdehaltung geben. Nach Diskussionen hat der Sachbearbeiter gemeint, er rede noch einmal mit seinem Chef und wir werden die nächsten Tage Post bekommen. Dies ist jetzt schon wieder 14 Tage her.
Meine Frage:
Ich habe etwas von einem stillen genehmigungsverfahren gehört, falls sich die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten meldet. Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob das so ist? Und was ich als nächstes dann tun muss?
wir haben vor circa fünf Monaten eine Bauvoranfrage für eine kleinere Halle mit Pferdestall (vorne Garage, hinten Stall, Ortsrandlage) bei der Kreisverwaltung gestellt.
Vor zwölf Wochen wurde uns bei einem persönlichen Besuch mitgeteilt, dass die Anfrage soweit genehmigt ist und wir in den nächsten Tagen Post bekommen würden.
Als nach acht Wochen immer noch keine Post kam, sind wir noch einmal dorthin gefahren. Nun würde es doch Probleme mit der Pferdehaltung geben. Nach Diskussionen hat der Sachbearbeiter gemeint, er rede noch einmal mit seinem Chef und wir werden die nächsten Tage Post bekommen. Dies ist jetzt schon wieder 14 Tage her.
Meine Frage:
Ich habe etwas von einem stillen genehmigungsverfahren gehört, falls sich die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten meldet. Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob das so ist? Und was ich als nächstes dann tun muss?