Neubau Grundflächenzahl ausnutzen, Terrasse überbauen

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FCAEVFANAUG

Hallo, ich habe ein Grundstück (610qm) und nun beginnen die Planungen für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Ich habe mich ein wenig in die Thematik mit den Bauvorschriften (speziell Grundflächenzahl) schon eingelesen. Zusammengefasst habe ich verstanden, dass in meinem Fall eine Grundflächenzahl II von 0.45 und eine I von 0.3 gilt.
Somit kann ich 225qm bebauen, das Haupthaus mit Terrasse darf aber max. 183qm groß werden.

Ich versuche alles " auszuquetschen" da ich eigentlich nur die beiden Vollgeschosse bauen und einen Dachausbau als letzte Option offen halten will.
In fast allen Beispielen ist es jetzt so, dass das Haus mit z.B. 10x14m bereits 140qm ausmacht und dann die Terrasse (n) mit angenommen nochmal 40 qm dazukommen. Mir wäre ein Haupthaus mit 140qm aber zu wenig, ideal wären für mich eben die 180qm pro Etage. Auf zwei Terrassen will ich aber auch nicht verzichten.

Meine Frage wäre jetzt, ob es nicht Sinn machen würde, die Terrasse mit einem Vorsprung ab dem ersten Stock zu überbauen. Ich tue mir schwer es zu beschreiben, aber wenn die Terrasse sowieso angerechnet wird, dann könnte man ja das EG meinetwegen 140qm bauen und nur das OG 180qm.
Ich habe das auf ganz wenigen Bildern bisher gesehen. Meistens war es als Stadtvilla deklariert, wobei ich keinen Namen für die überbaute Terrasse finden konnte.

Kann mir jemand da weiterhelfen, oder meine Vorstellung auch wiederlegen, in dem mir aufgezeigt wird, dass das eine dumme Idee ist ;-)
 
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Zubi123

Grundflächenzahl I von 0,3 bezieht sich auf das Wohnhaus. In den meisten Bebauungspläne darfst du die Grundflächenzahl I um 50%, also von 0,3 auf 0,45, für diese Grundflächenzahl II überziehen. Diese Überziehung gilt für nebenanlagen (Garage, Terrasse, Fußwege, etc.)
Bitte prüfe welche Geschossflächenzahl du laut Bebauungsplan hast.

Ich vermute, dass du dich durch die Geschossflächenzahl von deinen überzogenen Plänen (360qm Wohnbebauung) trennen musst ;-)
 
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FCAEVFANAUG

Hallo. Nein, eine Geschossflächenzahl ist nicht vorgegebenen. Einzig die Traufhöhe mit 6.5m und die Firsthöhe mit 8.5m.

D.h. 2 Vollgeschosse sind auf jeden Fall machbar, ein Dachgeschoss wäre auch mit Gauben und Zwerchgiebel möglich, möchte ich aber wie gesagt eigentlich nicht.
 
F

FCAEVFANAUG

... die Terrasse ist immer Teil des Haupthauses, also auch Grundflächenzahl I.
Das ist ja gerade mein" Problem" , deshalb meine Frage,ob es nicht etwas bringt, wenn man das Haus über die Terrasse "rauszieht" um mehr Wohnfläche zu haben. Angerechnet wird die Terrasse eh schon, wenn über ihr ein Wohnraum Platz findet, ist es wenigstens nicht nur für die Terrasse verbraten
 
F

FCAEVFANAUG

Ich vermute, dass du dich durch die Geschossflächenzahl von deinen überzogenen Plänen (360qm Wohnbebauung) trennen musst ;-)

Ich hätte vielleicht etwas zu meiner familiären Situation sagen sollen, denn so überzogen sind meine Pläne m.M.n. nicht.

Wir haben 5 Kinder und die Einliegerwohnung soll eine bisher durch meine Eltern genutzte 100qm 4zkb ersetzen. Dementsprechend soll sie min. 75qm 3zkb werden.
 
11ant

11ant

Ich hoffe, die Scheußlichkeitsmaßstäbe des oben übergewichtigen Hauses wurden nicht gerade hier entlehnt oder sollen diese noch toppen:
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
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