D
DG
Das steht klipp und klar im Bebauungsplan bzw. wenn es keine vorgegebene Mindestgröße gibt, dann müssen "nur" die anderen Randbedingungen wie Grenzabstände, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl etc. eingehalten werden. Beliebig klein kann man ein Grundstück also nicht machen.@tomtom79: Wir könnten also den Architekten fragen, aber eine 100%ige Sicherheit haben wir nicht? Wenn der Architekt sein Handwerk versteht, können wir dann aber zu 90% davon ausgehen das es klappt?
Aber klares ja, das kann ein Architekt mit dem gültigen Bebauungsplan in 5 Minuten klären, notfalls bei der Stadt rückversichern.
@ypg: die 650m² gibt's mit Sicherheit nicht in ganz NDS. Zudem halte ich das auch grundsätzlich für unsinnig.
MfG
Dirk Grafe