Einstellung einer Zeitrafferkamera zum Hausaufbau

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S

splitti

Hallo zusammen,

ich betreibe das raffen der Zeit schon seit einigen Jahren als Hobby, meist mit DSLR. Allerdings zum Dauereinsatz hatte ich erst an zwei andere Lösungen gedacht:
  1. GoPro (hier habe ich aber echt Akku Probleme, da ich ggf. noch kein Stromnetz da habe)
  2. Raspberry Pi mit Kameramodul in einer Outdoorkamera (Dummy)
Aber beides ist nicht optimal aus meiner Sicht. Da ist die Brinno bcc100 ideal, da sie extrem weitwinklig und mit einer enormen Lichtstärke (f/1.4) aufnimmt. Hier gibt es nur einen Nachteil, dass die Kamera keinen RAW-Modus hat... Für den Leihen aber wiederum ideal, man muss sich um nichts kümmern!

Meine große Frage: wie sieht das denn rechtlich aus? Grauzone? Lasst Ihr Euch das schriftlich von den Handwerkern geben, dass das OK ist?

Wegen den Zeiten: Wir in Europa sind pro Sekunde 25 Bilder gewohnt, also min. 25 als Frame Rate! Brinno gibt an für den Hausbau Fotos alle 30 - 60 Minuten zu schießen. Halte ich für zu wenig, ich tendiere eher zu 1 - 5 Minuten bei einer Frame Rate von 30 oder 50 fps.
Bei einer Minute ist das ein leichtes Beispiel:
Jede Minute 1 Foto, macht 60 Fotos in der Stunde. Bei einer Frame Rate von 30, sind das 2 Sekunden fertiger Film. Rechnen wir nun eine Aufnahmezeit von z.B. 7 - 18 Uhr sind es pro Tag 22 Sekunden Video. Beschleunigen geht immer gut, umgekehrt geht es nicht! Da die Aufnahme "nur" 1280X720 Pixel groß ist, ist die Datei pro Bild auch nicht groß!

Laut Brinno kriegt man in guter Qualität auf einer 4 GB Karte 30.000 Fotos! Zurück zum Beispiel... Je Tag würden 330 Fotos geschossen werden. Um an die 30.000 Fotos zu kommen bei einer 4 GB Karte muss man schon 90 Tage warten...

Ich bin wirklich für die Aufgabe Baustellenkamera schwer begeistert (mit einer DSLR ist das halt extrem aufwendig) und hoffe die Qualität der Bilder wird mich vor allem überzeugen!

Ich bin mal gespannt was zum rechtlichen Aspekt hier noch kommt!!!

LG
 
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HilfeHilfe

Auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Wenn du die Fotostrecke mal online stellst ( soll ja passieren) können die Quittung kommen.

Im Zeitalter von Face-Book & Co schreien Sie alle nach Datenschutz. Nur nicht wenn es um die eigenen Interessen (hier den Hausbau) geht
 
S

splitti

Auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Wenn du die Fotostrecke mal online stellst ( soll ja passieren) können die Quittung kommen.
Im Gegensatz zu vielen soll das ein reines privates Andenken sein. Mein Haus ist meine Privatsphäre und es gehört nicht ins Internet...
Mir geht es eher um die Firmen die dort arbeiten und deren Mitarbeiter. Denken wir mal an den Skandal mit LIDL und Aldi zurück mit den Kameras über den Kassen. In Firmen ist das Filmen von Büros usw. auch Betriebsratsthema. Man könnte das ja als Arbeitsüberwachung auslegen. In der Fotografie dürfen ja Passanten auf einem Bild ungefragt fotografiert und veröffentlicht werden, wenn diese nicht Hauptbestandteil des Bildes sind... Zum Beispiel Ablichtung Kölner Dom, Sportstadion usw.
Ich finde das beim Hausbau etwas gespalten das Thema, weil die Firmen Bestandteil beim Hausbau sind, ggf. sogar die Mitarbeiter erkennbar sind. Auch wenn ich es nicht veröffentliche und auch nur immer jede Minute ein Foto mache, ist es je nach Sichtweise und Empfindlichkeit eine Grauzone...
Von daher hoffe ich darauf, dass mir hier jemand vielleicht doch Klarheit in das Thema bringen kann! Mir eine schriftliche Erlaubnis zum Fotografieren zu holen habe ich mir auch schon überlegt, die Frage ist dann wiederum: reicht das?

Ich nehme das mit den eigenen Interessen nicht persönlich, aber genau hier hast Du den Falschen mit dem Kommentar erwischt
 
lastdrop

lastdrop

Ich glaube nicht, dass eine schriftliche Erlaubnis funktionieren wird. die kann ja kein Bauunternehmer im Namen seiner Mitarbeiter abgeben. Es sind ja persönliche Rechte, über die ein Auftraggeber oder Arbeitgeber nicht bestimmen kann. Also jeden Bauarbeiter und Handwerken individuell fragen, und jeden der jemals die Baustelle betritt, auch außerplanmäßig.

Edit: Ok, vielleicht geht das zu weit, aber ich fände es nicht witzig, wenn ich ungefragt fotografiert werden. und ein Hausbau ist nicht der Kölner Dom.
 
S

splitti

Ich glaube nicht, dass eine schriftliche Erlaubnis funktionieren wird. die kann ja kein Bauunternehmer im Namen seiner Mitarbeiter abgeben. Es sind ja persönliche Rechte, über die ein Auftraggeber oder Arbeitgeber nicht bestimmen kann. Also jeden Bauarbeiter und Handwerken individuell fragen, und jeden der jemals die Baustelle betritt, auch außerplanmäßig.
Guter Einwand, es ist schwer realisierbar. Wobei auf der Baustelle vertreten die Bauarbeiter wiederum die Firma und die Firma haftet ja auch für die Bauarbeiter. So gesehen ist das kein Privatvergnügen... Da muss es doch schon eine gesetzliche Regelung zu geben?!
Ungefragt fotografieren finde ich persönlich unhöflich, da stimme ich Dir vollkommen zu! Von daher würde ich mal mindestens die Firmen informieren und an der Kamera eine entsprechende Notiz mit Rufnummer hinterlassen.

Eine weitere Frage ist mir dazu noch eingefallen: wie lange belichtet die Kamera, berücksichtigt Sie den 180° Shutter, dann sind Mitarbeiter nicht kenntlich, nur Aufschriften bei Baggern, Zäunen usw, die starr rum stehen. Das muss ich mal bei Brinno hinterfragen. Wäre zumindest schon mal ein erster Ansatz, würde aber gegen das lichtstarke Objektiv sprechen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Meine große Frage: wie sieht das denn rechtlich aus? Grauzone? Lasst Ihr Euch das schriftlich von den Handwerkern geben, dass das OK ist?
Du mußt jeden Fragen, ob er einverstanden ist; denn wir haben allesamt das Recht am eigenen Bild allein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du das Filmchen ausschließlich für Deine privaten Zwecke nutzt oder irgendwann online stellst; selbst Teile daraus.

Einzige Ausnahme, wenn die Kamera in gebührender Entfernung zum Rohbau aufgestellt, es unmöglich ist, die einzelnen Gesichter zu erkennen. Selbst dann solltest Du aber Deinen Anbieter informieren, daß die gesamte Baumaßnahme gefilmt werden soll und dessen Zustimmung einholen.

Edit: Du brauchst die Zustimmung Deines Anbieters deshalb, da er das Hausrecht besitzt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 18.05.2024
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