I
IcyVeins
Guten Tag zusammen,
ich habe zu der Thematik verdecktes Bauherrenmodell mal ein paar Fragen.
Googelt man dieses Thema wird man mit Warnungen von Notaren / Juristen oder Immobilien Homepage“s überschüttet.
Grundsätzlich dreht es sich hierbei immer um die gleichen Punkte:
-Die Makler- und Bauträgerverordnung ist nicht mehr gültig.
- Grunderwerbsteuer kann vermeintlich eingespart werden. Trugschluss da Umsatzsteuer hinzu kommt und ggf. G-.Steuer nachberechnet wird.
Überlese ich noch weitere Risiken? Weil so wirklich erschließt sich mir das große Risiko nicht. Im Endeffekt ist das doch eine Situation als wenn ich auf meinem
eigenen Grund baue?! ( okay hier kann ich den Bauträger dann noch frei wählen)
Einen Ratenzahlplan mit dem Bauunternehmer kann man ja an die Makler- und Bauträgerverordnung koppeln und entsprechend nach Ausführung der entsprechenden Bauleistung zahlen.
Die Bauleistungsbeschreibung auf entsprechende Kostenfallen prüfen, so dass einen unangenehme Baunebenkosten erspart bleiben setze ich mal auch als absolut notwendig voraus.
Die Grunderwerbsteuer kann man ja einfach zahlen oder entsprechend angeben.
Fallen euch noch weitere Nachteile ein?
Bitte nicht falsch verstehen, will das Modell nicht schön reden. Leider zeigt die Erfahrung das dieses zunehmend Praxis ist und viele Grundstücke so eine Kopplungsvereinbarung
haben.
Grüße
Icy
PS und der Vollständigkeitshalber :
Vorteile - ja die gibt es auch bei dem Modell
Denn der Erwerber im GU-Modell ist bereits Eigentümer des Grundstücks und wird dadurch kraft Gesetzes zwingend Eigentümer des Bauwerks
(soweit es eben jeweils gediehen ist). Denn die mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks und
stehen als solche immer im Eigentum des Grundstückseigentümers (§ 94 Baugesetzbuch). Geht der GU z.B. während der Bauphase in die Insolvenz, kann d
er Erwerber isoliert den GU-Vertrag kündigen und dann mit einem anderen Unternehmer den Bau vollenden
ich habe zu der Thematik verdecktes Bauherrenmodell mal ein paar Fragen.
Googelt man dieses Thema wird man mit Warnungen von Notaren / Juristen oder Immobilien Homepage“s überschüttet.
Grundsätzlich dreht es sich hierbei immer um die gleichen Punkte:
-Die Makler- und Bauträgerverordnung ist nicht mehr gültig.
- Grunderwerbsteuer kann vermeintlich eingespart werden. Trugschluss da Umsatzsteuer hinzu kommt und ggf. G-.Steuer nachberechnet wird.
Überlese ich noch weitere Risiken? Weil so wirklich erschließt sich mir das große Risiko nicht. Im Endeffekt ist das doch eine Situation als wenn ich auf meinem
eigenen Grund baue?! ( okay hier kann ich den Bauträger dann noch frei wählen)
Einen Ratenzahlplan mit dem Bauunternehmer kann man ja an die Makler- und Bauträgerverordnung koppeln und entsprechend nach Ausführung der entsprechenden Bauleistung zahlen.
Die Bauleistungsbeschreibung auf entsprechende Kostenfallen prüfen, so dass einen unangenehme Baunebenkosten erspart bleiben setze ich mal auch als absolut notwendig voraus.
Die Grunderwerbsteuer kann man ja einfach zahlen oder entsprechend angeben.
Fallen euch noch weitere Nachteile ein?
Bitte nicht falsch verstehen, will das Modell nicht schön reden. Leider zeigt die Erfahrung das dieses zunehmend Praxis ist und viele Grundstücke so eine Kopplungsvereinbarung
haben.
Grüße
Icy
PS und der Vollständigkeitshalber :
Vorteile - ja die gibt es auch bei dem Modell
Denn der Erwerber im GU-Modell ist bereits Eigentümer des Grundstücks und wird dadurch kraft Gesetzes zwingend Eigentümer des Bauwerks
(soweit es eben jeweils gediehen ist). Denn die mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks und
stehen als solche immer im Eigentum des Grundstückseigentümers (§ 94 Baugesetzbuch). Geht der GU z.B. während der Bauphase in die Insolvenz, kann d
er Erwerber isoliert den GU-Vertrag kündigen und dann mit einem anderen Unternehmer den Bau vollenden
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