„Unser“ Traufpunkt wird im Bebauungsplan definiert, sieh Dir meinen ersten Thread an, da habe ich aus dem Bebauungsplan dazu zitiertIch habe das Gefühl der von dir gemessene Traufpunkt passt nicht.
Als Traufpunkt (auch Traufenpunkt) wird ein Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet. (Wikipedia)
Bist Du sicher, das Deine Interpretation richtig ist? Danach könnte man ja auch das bauen, oder?„Unser“ Traufpunkt wird im Bebauungsplan definiert, sieh Dir meinen ersten Thread an, da habe ich aus dem Bebauungsplan dazu zitiert
Als Schleuse wäre das allerdings noch ungeeigneter, was das Klo für diesen Zweck nicht wirklich besser macht.Eine Stahltür im Gästezimmer (=Schlafbereich mit potenziell längerer Aufenthaltsdauer) fanden wir noch weniger attraktiv.
An unsere Badzweittürabschließer-Fraktion hatte ich noch gar nicht gedacht"weißt du noch, als Onkel Fritz so Durchfall bei uns hatte und der Tom mal schnell von draußen auf das WC wollte und ..." *brüll*
Das kann sie auch gar nicht, da nur Gummimenschen der Zugang möglich wäre. Die Katze freut´sDer Drempel im EZ ist die sog. abseite und wird nicht genutzt,
Dem Planer fehlt dabei offenbar das Verständnis, daß die Traufhöhe baurechtlich nicht die Oberkante der Regenrinne meint, sondern die virtuelle Schnittgerade von Außenwand und Dachhaut.Zum Verständnis vielleicht noch der Querschnitt:
Vielleicht sollte der Architekt sich mal um alles kümmern, also schon beim Bebauungsplan ins Boot geholt werden?!Aufgeund des Bungalow-Gebietes ist der Architekt zum Berechnen der Geschossigkeit und der Statik notwendig. Dürfen ja nur 1 Vollgeschoss bauen und dann gibt es für die Deckenhöhe der nachfolgenden Obergeschosse prozentuale Vorgaben, die man nicht überschreiten darf. Das kann ich mit meinem Bleistift nicht ausrechnen