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beerserk
Hallo liebe Forums-Gemeinde,
wir wollen ein Haus vom Architekten entwerfen lassen und diesen als Bauleiter anstellen. Als Vertrag/Auftrag liegt uns das Angebot vor, welches dann nach Unterschrift unsererseits als Vertrag gelten soll. Unsere Frage lautet nun kann man das Angebot so unterschreiben oder fehlen noch wichtige Dinge. Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung
Vielen Dank für eure Antworten
gemäß Ihrer Anfrage und der getroffenen Absprachen erhalten Sie anbei
das Angebot für
Architektenleistungen und die Leistungen Statik und Energieeinsparverordnung :
1. Bauplanung, Statik und Wärmeschutznachweis
zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
in Massivbauweise mit versetzten Baukörpern und Garage eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss und Walmdach und einer Gründung auf Bodenplatte
zu Ihrem Bauvorhaben in :
XXXX
mit nachfolgendem Leistungsumfang in Anlehnung an die
Leistungsphasen 1-4 sowie anteilig Leistungsphase 5 gem. Honorarordnung
1.
Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses
– gehobene gestalterische Anforderung – Erdgeschoss und Dachgeschoss
- Grundrissdarstellungen mit Detailvermassung zur Bauausführung
- Optimierung des Baukörpers bezogen auf die Grundstücksgegebenheiten
- Ansichtendarstellung
- Objektspezifische Berechnungen
2. Erstellung des kompletten Bauantrages als
Genehmigungsplanung gemäß gültiger
Landesbauordnung ( Bauordnung LSA) für Genehmigungsfreistellungsverfahren und vollständiger
Lageplanbearbeitung (der Lageplan ist bauseits zur Verfügung zu stellen ! )
3. Erstellung der ausführungsrelevanten
Detail– und Ausführungsplanung ohne Haustechnik
4. Erstellung des
Standsicherheitsnachweises (Statik) für das Objekt
5.
Wärmeschutznachweis nach gültiger Energieeinsparverordnung für das Bauvorhaben mit
energieeffizienter Optimierung der Bauteilwerte und Gebäudeenergiepaß
6.
Garagenplanung mit Zeichnungssatz und Statik
7. Kostenaufstellung und Baukonstruktionsmappe zur Finanzierung vorab
Für den aufgeführten Leistungsumfang sowie die komplette Koordinierung mit dem Bauamt
biete ich Ihnen nachfolgenden Betrag
als Festhonorar an : XXX
und für die Bauleiung folgendes
gemäß Ihrer Anfrage und der getroffenen Absprachen erhalten Sie anbei
das Angebot für – Baubetreuung / Baubegleitung :
1. Baubetreuungsleistung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
Nebengebäuden in eingeschossiger Massivbauweise – Leistungsphase 5-9
in Anlehnung an HOAIzu Ihrem Bauvorhaben in : XXX
1.Ausschreibungsbetreuung für das zu errichtende Objekt, d.h. Zusammenstellung von
gewerksbezogenen einfachen Ausschreibungstexten unter Berücksichtigung von konstruktiv
geforderten Einzeldetails und Ausführungsvorgaben gemäß Planung und Statik
2.Mitwirkung bei der Vergabe der Einzelaufträge im Ergebnis der fachlichen Wertung der
Angebote , Erstellung der Bau-Vertragsvorgaben
3. Konsultationen mit der Bauherrschaft bei der Objekterrichtung vor Ort
4. Erstellung von notwendigen, die Baukonstruktion betreffenden Ausführungsdetails, als Zuarbeit
für die ausführenden Unternehmen
5. Koordinierung und Optimierung der Bauabläufe nach Bauzeitenplan zwischen den
Einzelgewerken mit fachlicher Konsultation mit den Ausführenden vor Ort
6. Betreuung der fachlichen Ausführung nach gültigen Fachregeln bzw. dem aktuellen Stand der
Technik
7. Ausstellung einer Fachbauleiterbescheinigung zur Gebäudeabnahme nach Fertigstellung des
Baukörpers
8. Ausstellung von Bautenstandsberichten/ - bestätigungen nach Abforderung durch das
finanzierende Kreditinstitut
9. Koordinierung Gebäudeabsteckung mit dem Tiefbauunternehmer (Grenzsteine sind vorhanden
und frei)
wir wollen ein Haus vom Architekten entwerfen lassen und diesen als Bauleiter anstellen. Als Vertrag/Auftrag liegt uns das Angebot vor, welches dann nach Unterschrift unsererseits als Vertrag gelten soll. Unsere Frage lautet nun kann man das Angebot so unterschreiben oder fehlen noch wichtige Dinge. Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung
Vielen Dank für eure Antworten
gemäß Ihrer Anfrage und der getroffenen Absprachen erhalten Sie anbei
das Angebot für
Architektenleistungen und die Leistungen Statik und Energieeinsparverordnung :
1. Bauplanung, Statik und Wärmeschutznachweis
zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
in Massivbauweise mit versetzten Baukörpern und Garage eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss und Walmdach und einer Gründung auf Bodenplatte
zu Ihrem Bauvorhaben in :
XXXX
mit nachfolgendem Leistungsumfang in Anlehnung an die
Leistungsphasen 1-4 sowie anteilig Leistungsphase 5 gem. Honorarordnung
1.
Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses
– gehobene gestalterische Anforderung – Erdgeschoss und Dachgeschoss
- Grundrissdarstellungen mit Detailvermassung zur Bauausführung
- Optimierung des Baukörpers bezogen auf die Grundstücksgegebenheiten
- Ansichtendarstellung
- Objektspezifische Berechnungen
2. Erstellung des kompletten Bauantrages als
Genehmigungsplanung gemäß gültiger
Landesbauordnung ( Bauordnung LSA) für Genehmigungsfreistellungsverfahren und vollständiger
Lageplanbearbeitung (der Lageplan ist bauseits zur Verfügung zu stellen ! )
3. Erstellung der ausführungsrelevanten
Detail– und Ausführungsplanung ohne Haustechnik
4. Erstellung des
Standsicherheitsnachweises (Statik) für das Objekt
5.
Wärmeschutznachweis nach gültiger Energieeinsparverordnung für das Bauvorhaben mit
energieeffizienter Optimierung der Bauteilwerte und Gebäudeenergiepaß
6.
Garagenplanung mit Zeichnungssatz und Statik
7. Kostenaufstellung und Baukonstruktionsmappe zur Finanzierung vorab
Für den aufgeführten Leistungsumfang sowie die komplette Koordinierung mit dem Bauamt
biete ich Ihnen nachfolgenden Betrag
als Festhonorar an : XXX
und für die Bauleiung folgendes
gemäß Ihrer Anfrage und der getroffenen Absprachen erhalten Sie anbei
das Angebot für – Baubetreuung / Baubegleitung :
1. Baubetreuungsleistung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
Nebengebäuden in eingeschossiger Massivbauweise – Leistungsphase 5-9
in Anlehnung an HOAIzu Ihrem Bauvorhaben in : XXX
1.Ausschreibungsbetreuung für das zu errichtende Objekt, d.h. Zusammenstellung von
gewerksbezogenen einfachen Ausschreibungstexten unter Berücksichtigung von konstruktiv
geforderten Einzeldetails und Ausführungsvorgaben gemäß Planung und Statik
2.Mitwirkung bei der Vergabe der Einzelaufträge im Ergebnis der fachlichen Wertung der
Angebote , Erstellung der Bau-Vertragsvorgaben
3. Konsultationen mit der Bauherrschaft bei der Objekterrichtung vor Ort
4. Erstellung von notwendigen, die Baukonstruktion betreffenden Ausführungsdetails, als Zuarbeit
für die ausführenden Unternehmen
5. Koordinierung und Optimierung der Bauabläufe nach Bauzeitenplan zwischen den
Einzelgewerken mit fachlicher Konsultation mit den Ausführenden vor Ort
6. Betreuung der fachlichen Ausführung nach gültigen Fachregeln bzw. dem aktuellen Stand der
Technik
7. Ausstellung einer Fachbauleiterbescheinigung zur Gebäudeabnahme nach Fertigstellung des
Baukörpers
8. Ausstellung von Bautenstandsberichten/ - bestätigungen nach Abforderung durch das
finanzierende Kreditinstitut
9. Koordinierung Gebäudeabsteckung mit dem Tiefbauunternehmer (Grenzsteine sind vorhanden
und frei)
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