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Hausbaufan
Guten Morgen.
Wir haben zwei schöne aneinanderangrenzende Grundstücke gefunden. Von der Stadt (in NRW) wurde für diese Grundstücke ein Vorbescheid für den Bau eines Doppelhauses erlassen. (Verkauf durch Privat)
Die Bebauung hat gem. §34 Baugesetzbuch der Nachbarbebauung zu entsprechen. Hier stehen vorwiegend freistehende Einfamilienhäuser.
Uns schwebt der Bau eines freistehenden Einfamilienhauses vor. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie großzügig oder eng die Städte mit abweichenden Bauwünschen umgehen?
Wie sollten wir in der Sache weiter vorgehen, um rechtssicher evtl. ein freistehendes Einfamilienhaus auf diesen Grundstücke zu errichten?
Wir haben zwei schöne aneinanderangrenzende Grundstücke gefunden. Von der Stadt (in NRW) wurde für diese Grundstücke ein Vorbescheid für den Bau eines Doppelhauses erlassen. (Verkauf durch Privat)
Die Bebauung hat gem. §34 Baugesetzbuch der Nachbarbebauung zu entsprechen. Hier stehen vorwiegend freistehende Einfamilienhäuser.
Uns schwebt der Bau eines freistehenden Einfamilienhauses vor. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie großzügig oder eng die Städte mit abweichenden Bauwünschen umgehen?
Wie sollten wir in der Sache weiter vorgehen, um rechtssicher evtl. ein freistehendes Einfamilienhaus auf diesen Grundstücke zu errichten?