ᐅ Zwei Flurstücke zusammenlegen, was ist mit der Finanzierung?
Erstellt am: 09.03.21 08:29
MatzeDunien09.03.21 10:22
siehe mein Post vor diesem. Der Hinweis mit der Zusammenlegung kam vom Bauamt. Ebenfalls die Aussage, das nicht über zwei Grundstücke gebaut werden darf.
WEG um die Grundschuld zu verteilen, diese Info kam unabhängig vom Bauamt und meiner Hausbank
Die Hausbank weiß Bescheid, eine zweite Bank habe ich nach @ Post einfach mal gefragt... Antwort ausstehend.
Zur Bewertung: Die aktuelle Bewertung der Bestandsbauten ist doppelt so hoch, wie die bei dem Kauf vor 10 Jahren Diese Bewertung wurde bei der Umschuldung durchgeführt.
Martkpreis eher das dreifache, was natürlich für die Bank gleichgültig ist.
Daher ist der "Wegfall" von Grundstück bei einer Zusammenlegung/Teilung monetär zu vernachlässigen.
Der Bauvorbescheid wurde letztes Jahr gestellt, aber es zieht sich... Corona und es entstehen derzeit ein ganzer neuer Stadtteil, da stehe ich natürlich hinten dran. Ist ja auch Ok.
Für den Neubau sind zwei Stellplätze geplant. Für die Bestandsbauten müssen keine vorhanden sein, da die erstmalige Vermietung vor einem gewissen Datum lag (das habe ich nun vergessen) Aussage vom Bauamt.
Ja es gibt einen Bebauungplan. Dieser verlangt eine 1-geschossige Bebauung in der zweiten Reihe. Bestandsbauten sind aber 2-geschossig. Es wird aktuell in der Nachbarschaft gebaut: 3-geschossig.
Ausnahme für einen 2-geschossigen Neubau wurde mündlich in Aussicht gestellt, aber wer schreibt der bleibt...
Grundflächenzahl 0,3 von wird eingehalten
Grundflächenzahl 0,7 wird gering überschritten, Ausnahme mündlich in Aussicht gestellt, again: wer schreibt...
Viele Grüße
Mathias
WEG um die Grundschuld zu verteilen, diese Info kam unabhängig vom Bauamt und meiner Hausbank
Die Hausbank weiß Bescheid, eine zweite Bank habe ich nach @ Post einfach mal gefragt... Antwort ausstehend.
Zur Bewertung: Die aktuelle Bewertung der Bestandsbauten ist doppelt so hoch, wie die bei dem Kauf vor 10 Jahren Diese Bewertung wurde bei der Umschuldung durchgeführt.
Martkpreis eher das dreifache, was natürlich für die Bank gleichgültig ist.
Daher ist der "Wegfall" von Grundstück bei einer Zusammenlegung/Teilung monetär zu vernachlässigen.
Der Bauvorbescheid wurde letztes Jahr gestellt, aber es zieht sich... Corona und es entstehen derzeit ein ganzer neuer Stadtteil, da stehe ich natürlich hinten dran. Ist ja auch Ok.
Für den Neubau sind zwei Stellplätze geplant. Für die Bestandsbauten müssen keine vorhanden sein, da die erstmalige Vermietung vor einem gewissen Datum lag (das habe ich nun vergessen) Aussage vom Bauamt.
Ja es gibt einen Bebauungplan. Dieser verlangt eine 1-geschossige Bebauung in der zweiten Reihe. Bestandsbauten sind aber 2-geschossig. Es wird aktuell in der Nachbarschaft gebaut: 3-geschossig.
Ausnahme für einen 2-geschossigen Neubau wurde mündlich in Aussicht gestellt, aber wer schreibt der bleibt...
Grundflächenzahl 0,3 von wird eingehalten
Grundflächenzahl 0,7 wird gering überschritten, Ausnahme mündlich in Aussicht gestellt, again: wer schreibt...
Viele Grüße
Mathias
MatzeDunien20.07.21 15:39
Der Bauvorbescheid ist positiv für ein 1,5 geschossiges Haus. Hierfür durfte ich von einem großen Fertighaushersteller Zeichnungen benutzen, die von den Außenmaßen her passen.
Der Überschreitung der rückseitigen Baugrenze wurde zugestimmt, ebenfalls der Überschreitung der Grundflächenzahl.
Die Banken haben auch zugestimmt und der Notar hat angefangen alles in die Wege zu leiten:
Viele Grüße
Mathias
Der Überschreitung der rückseitigen Baugrenze wurde zugestimmt, ebenfalls der Überschreitung der Grundflächenzahl.
Die Banken haben auch zugestimmt und der Notar hat angefangen alles in die Wege zu leiten:
- Zunächst werden die Grundstücke (und die Flurstücke) zusammengelegt und die Grundschulden auf das neue Grundstück umgeschrieben.
- Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die beiden Bestandsgebäude und den noch nicht errichteten Neubau beantragt.
- Im nächsten Schritt wird eine WEG gegründet und die Grundschulden auf zwei WEG (entsprechend der zwei Bestandsgebäude) umgeschrieben.
Viele Grüße
Mathias
K1300S20.07.21 16:04
MatzeDunien schrieb:
Der Hinweis mit der Zusammenlegung kam vom Bauamt. Ebenfalls die Aussage, das nicht über zwei Grundstücke gebaut werden darf.Du hast aber nicht explizit nach der Möglichkeit einer Vereinigungsbaulast gefragt, oder? Manchmal sind die Ansprechpartner bei der Gemeinde ja etwas bräsig ...MatzeDunien22.07.21 08:21
Nein, das kannte ich nicht und die die Möglichkeit wurde mir erst kürzlich vom Notar (beim Beantragen der Vereinigung) eröffnet.
Da sich aber zu dem Zeitpunkt z.B. die Banken schon auf die WEG eingeschossen hatten, dachte ich mir: ich lasse das jetzt einfach so.
Zumal ich das endlich verstanden hatte 😀
Auch weiß ich nicht, wie das mit der Finanzierung des Neubaus gewesen wäre, ich wollte halt unbedingt die Möglichkeit haben, in der Wahl der Bank frei zu sein. Und in den zweiten oder dritten Rang geht kaum eine bis keine Bank.
Da sich aber zu dem Zeitpunkt z.B. die Banken schon auf die WEG eingeschossen hatten, dachte ich mir: ich lasse das jetzt einfach so.
Zumal ich das endlich verstanden hatte 😀
Auch weiß ich nicht, wie das mit der Finanzierung des Neubaus gewesen wäre, ich wollte halt unbedingt die Möglichkeit haben, in der Wahl der Bank frei zu sein. Und in den zweiten oder dritten Rang geht kaum eine bis keine Bank.
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