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ᐅ Zuständigkeit Entwässerungsplan


Erstellt am: 22.04.2020 12:10

saralina87 22.04.2020 12:10
Hallo zusammen,

wir bauen mit einem Generalunternehmen.
Laut Baubeschreibung ist folgender Punkt enhalten:

"Die Erstellung der gesamten Baugesuchsunterlagen"

Nun schreibt uns heute die Architektin des GU dass wir einen Entwässerungsplan in Auftrag geben müssen, da sie diesen braucht um den Bauantrag fertig zu machen. Wie würdet ihr das sehen, wer ist zuständig und wer muss den Entwässerungsplan bezahlen?

Danke im Voraus.

K1300S 22.04.2020 15:18
Hast Du sie mal gefragt, wie das mit der Baubeschreibung in Einklang zu bringen ist? Ich würde es erwarten, habe aber auch schon Bauleistungsbeschreibungen gesehen, bei denen die Entwässerungsplanung explizit zusätzlich vergütet werden muss.

Tassimat 22.04.2020 15:23
So wie die Formulierung da steht sehe ich die Zuständigkeit beim GU.

Was soll der Spaß denn kosten?

saralina87 22.04.2020 15:27
K1300S schrieb:

Hast Du sie mal gefragt, wie das mit der Baubeschreibung in Einklang zu bringen ist? Ich würde es erwarten, habe aber auch schon Bauleistungsbeschreibungen gesehen, bei denen die Entwässerungsplanung explizit zusätzlich vergütet werden muss.

Die Entwässerungsplanung wird nirgends erwähnt - also weder explizit ausgeschlossen noch explizit als enthalten bezeichnet.
Habe unserem Bauleiter direkt eine Mail geschrieben mit der Frage, ob das nicht inkludiert ist, bisher habe ich aber keine Antwort erhalten.
Tassimat schrieb:

So wie die Formulierung da steht sehe ich die Zuständigkeit beim GU.

Was soll der Spaß denn kosten?

Zahlen hat sie keine genannt, sondern uns im Endeffekt zwei Wege vorgeschlagen.
Entweder sollen wir einen Planer beauftragen (ich hab nicht die geringste Ahnung wer sowas macht noch was sowas kostet) oder uns für einen Hersteller von Sickerschächten entscheiden, bei diesem wäre die Planung dann normalerweise inkludiert.

11ant 22.04.2020 16:19
saralina87 schrieb:

"Die Erstellung der gesamten Baugesuchsunterlagen"
Da steht doch das Schlüsselwort. Dass unter "gesamt" jede Gemeinde etwas anderes verstehen kann, ist Risiko des GU.

saralina87 23.04.2020 18:18
Neuer Stand:
Der Entwässerungsplan selbst wird von der Architektin erstellt.
Wenn ich das richtig verstanden habe braucht sie dafür aber eine Berechnung darüber, welche Dimensionen unser Sickerschacht haben muss.
Diese Berechnung wird wohl von diversen Anbietern von Sickerschächten übernommen.
Könnt ihr mir da einen Hersteller empfehlen?
entwässerungsplanungbaubeschreibungarchitektin