Zuständigkeit Entwässerungsplan

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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K1300S

K1300S

Also für mich schließt das Wort "gesamten" vor "Baugesuchsunterlagen" auch die Abhängigkeiten in Form anderer Planungen/Unterlagen ein, solange ansonsten kein vollständiges Baugesuch eingereicht werden kann. Siehe @11ant

Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...
 
11ant

11ant

Berufsständisch und haftungsrechtlich bedingt beschäftigen viele BT-GU selbständige Vertragsarchitekten. Das Risiko (des GU gegenüber der Bauherrschaft), daß die Gemeinde Y mehr Sonderunterlagen braucht als die Gemeinde X, wird dabei vermutlich vergütungsmäßig für die Architektin unbefriedigend geregelt sein.
 
S

saralina87

Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...
Es ist tatsächlich so, dass die Behörde hier etwas fordert, was wohl eher unüblich ist (wenn ich das richtig verstanden habe), nämlich einen Nachweis über die Berechnung der notwendigen Dimensionierung einer Versickerungsanlage.
Die Architektin war nun (zurecht) der Meinung, dass es übertrieben wäre einen Ingenieur da eine Berechnung machen zu lassen (Kostenpunkt wohl etwa 200 Euro) - für ein stinknormales Einfamilienhaus.
Diese Berechnung wäre sinnvollerweise vom jeweiligen Hersteller des Versickerungsschachts gemacht worden, aber:

Berufsständisch und haftungsrechtlich bedingt beschäftigen viele BT-GU selbständige Vertragsarchitekten. Das Risiko (des GU gegenüber der Bauherrschaft), daß die Gemeinde Y mehr Sonderunterlagen braucht als die Gemeinde X, wird dabei vermutlich vergütungsmäßig für die Architektin unbefriedigend geregelt sein.
So ist es vermutlich.

Mittlerweile habe ich mich mit der Stadt so verständigt, dass es diese Berechnung nicht braucht, wenn wir ein dementsprechendes Bodengutachten mit Angabe der Sickerfähigkeit vorbringen.
 
K1300S

K1300S

Na dann ist ja gut. Nur mal als anderes Beispiel: In unserer Gemeinde muss der Revisionsschacht fürs Abwasser (mit innenligendem Absturz) auf Dichtigkeit geprüft werden. Das war dem GU auch nicht bewusst bei Vertragsunterzeichnung, wurde aber letztlich ohne Murren dann auch in Auftrag gegeben und bezahlt.
 
D

dab_dab

@saralina87: Die korrekte Dimensionierung der Versickerungsanlage ist bei den meisten Herstellern und Händlern gratis. Diese ist auch sinnvoll, liegen zwischen Karst und Lehm halt Welten/Größenordnungen in der Sickerfähigkeit und damit der Größe der Rigole/deines Schachts.

Dazu brauchts eben das Bodengrundgutachten inkl. Bestimmung des Versickerungsbeiwerts. Mit diesem und der eingeleiteten Fläche und Oberflächenbeschaffenheit kriegste dann gratis deine Dimensionierung.
 
Y

ypg

Die Erstellung der gesamten Baugesuchsunterlagen"

Nun schreibt uns heute die Architektin des GU dass wir einen Entwässerungsplan in Auftrag geben müssen, da sie diesen braucht um den Bauantrag fertig zu machen. Wie würdet ihr das sehen, wer ist zuständig und wer muss den Entwässerungsplan bezahlen?
Bei uns war der Entwässerungsplan inklusive und wurde auch entsprechend erwähnt.
Gemacht hat das der Sani auf Antrag des GUs (wenn ich da jetzt nichts durcheinander bringe)
Entweder sollen wir einen Planer beauftragen (ich hab nicht die geringste Ahnung wer sowas macht noch was sowas kostet)
Diese Berechnung wird wohl von diversen Anbietern von Sickerschächten übernommen.
Könnt ihr mir da einen Hersteller empfehlen?
Die Versickerung ist oft noch eine extra Geschichte.
Während der Entwässerungsplan aufzeigt, von wo das Grauwasser aus dem Haus geleitet wird und in den Abwasserkanal geführt wird, ist die Versickerung des Regenwassers von den Fallrohren eine andere Sache und definitiv bauseits zu regeln. Da ist der Erdbauer Deines Vertrauens Ansprechpartner.
Darüber hinaus ist es erfahrungsgemäß immer besser und effizienter, wenn die "Experten" sich direkt abstimmen, ansonsten wird das zum Stille-Post-Spiel. Es klingt allerdings so, als ob der GU seinen Arbeitsanteil gern minimieren möchte ...
So denke ich auch. Es wird wohl hier nicht mehr inkl. sein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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