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ᐅ Zusatzvereinbarung für einen SIGEKO


Erstellt am: 12.05.17 19:30

BenutzerPC12.05.17 19:30
Es wurde hier im Forum zwar schonmal angesprochen. So richtig schlau bin ich jetzt aber nicht. Ich habe von meinem GU eine Zusatzvereinbarung für einen SIGEKO erhalten. Aus meinem privaten Umfeld habe ich aber erfahren, das bei vergleichbarem Bauvorhaben ("normales" Einfamilienhaus) vom Bauleiter gesagt wurde, das man SIGEKO nur für größere Bauvorhaben, also nicht für den Ottonormal-Häuslebauer, benötigt. Was ist jetzt Stand? In dem Schreiben des GU wird auf jeden Fall darauf hingewiesen, das dieser sich bei Ablehnen der Zusatzvereinbarung aus sämtlichen etwaigen Verpflichtungen entbunden wi
Lumpi_LE12.05.17 21:32
Einen Sigeko braucht man idr erst wenn über einen längeren Zeitraum mehr als 20 Leute gleichzeitig auf dem der Baustelle arbeiten... Das halte ich bei einem Einfamilienhaus für etwas unwahrscheinlich.
dohuli12.05.17 21:51
Das ist nicht korrekt. Folgendes gilt:
Wenn auf deiner Baustelle Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber tätig sind (egal ob gleichzeitig oder nacheinander), benötigst du einen Sigeko.
Wenn mehr als 20 Beschäftigte an mehr als 30 Tagen gleichzeitig arbeiten ODER die Arbeiten im Umfang 500 Personentage überschreiten, musst du ZUSÄTZLICH der zuständigen Behörde eine Vorankündigung zusenden.
Des Weiteren wenn gefährliche Arbeiten (Dachfirst über 7 m zählt schon), dann musst du zusätzlich einen Sige-Plan erstellen oder von Sigeko erstellen lassen.

Lies einfach mal die Baustellenverordnung durch, da steht es genau.
Fakt ist, auch wenn das die meisten nicht wahrhaben wollen und die wenigsten machen, man benötigt auch bei einem "normalen" Einfamilienhaus einen Sigeko, wenn man nicht alles aus einer Hand machen lässt.
Lumpi_LE12.05.17 22:26
Ja da hast du recht, habe ich in der Praxis noch nie gesehen, oder gehört, dass das jemanden interessiert...
dohuli12.05.17 22:58
Bis ich selbst davon "betroffen" war, wusste ich es auch nicht. Zukünftige Bauherren sollten die Sigeko-Kosten jedoch mit in die Baunebenkosten einplanen und sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.

Übrigens haben in meinem Umfeld ausnahmslos alle Leute vom Bau gesagt, dass sie nicht der Meinung sind, dass für ein Einfamilienhaus ein Sigeko nötig ist.
Interessanterweise ist das Thema nicht neu, da es die BaustellV schon seit 1998 gibt. Jetzt wird die aber vermehrt von den Behörden durchgesetzt. Unser Ingenieur hat mir kürzlich berichtet, dass unsere Baustelle das erste Einfamilienhaus war, für das ein Sigeko bestellt werden musste, kurz darauf hatten die einen zweiten Fall (beide in NRW).
BenutzerPC13.05.17 07:45
Mir scheint das Thema ein echter Graubereich zu sein. Naja, was den Dachfirst angeht, da haben wir knapp 13m.....
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