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ᐅ Zusatzvereinbarung für einen SIGEKO


Erstellt am: 12.05.17 19:30

dohuli13.05.17 08:32
Das ist es auch. Ich habe mich vor dem Bau Stunden... nein Tage damit beschäftigt, alle möglicherweise anfallenden Baunebenkosten zu ermitteln, um einen möglichst guten Überblick über die zu erwartenden Kosten zu bekommen. Mir war zwar klar, dass ich trotzdem das ein oder andere vermutlich übersehen würde und werde, aber die größten Brocken wollte ich mit drin habe.
Den Sigeko hatte ich nicht auf dem Schirm, der durchaus ein fetter Posten sein kann (ein Angebot war über 2000 EUR netto, für zwei Besuche pro Monat und die Erstellung des SiGe-Plans).

Übrigens muss der SiGeKo kein extra zertifizierter Mensch sein. Der muss nur gemäß RAB 30 ein "Geeigneter Koordinator" sein. Das kann u.U. also Dein Architekt, ein Ingenieur oder Meister im Bekanntenkreis sein, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.

Den SiGe-Plan muss auch nicht unbedingt ein SiGeKo erstellen, das kannst Du im Prinzip selbst machen. Genauso, wie die "Unterlage für spätere Arbeiten", die auch viele nicht anlegen, obwohl es Pflicht ist, sofern Beschäftigte mehrere Arbeitgeber auf Deiner Baustelle tätig sind.
Habe mir eine entsprechende Vorlage aus dem Netz gezogen und fülle diese nach und nach. Denn wenn irgendwann mal jemand von der (bei uns zuständigen) BezReg anklopft, möchte ich vorbereitet sein.

Für detailliertere Informationen zu dem Thema empfehle ich auf den Seiten der Architektenkammer NRW (zu finden unter Aktuell->Sonderthemen->SiGeKo) nachzuschauen. Auch wenn das NRW ist und Du aus BW kommst, das ist egal, da das Bundesrecht ist. Lediglich die zuständige Behörde könnte eine andere sein.

Übrigens: Sofern jemand meint "ich bau mit GU, dann habe ich ja nur einen Arbeitgeber". Nö, denn wenn der GU mit Subs arbeitet, wird das gewertet wie mehrere Arbeitgeber. Nur wenn man eine Firma hat, die wirklich alle Gewerke macht, braucht man keinen SiGeKo.
sigeko