ᐅ Zulässige Dachneigung im 3. und 4. Giebel?
Erstellt am: 16.06.17 18:11
Um Platz geht's erst mal nicht. Geht tatsächlich um unseren persönlichen Geschmack, über den sich ja bekanntlich nicht streiten lässt.
Derzeit ist ein Backengiebel vorgesehen mit der gleichen Dachneigung wie beim Hauptdach (47 Grad).
Wir bevorzugen eher einen sog. Frontspieß - d.h. die Traufe ist auf der gleichen Höhe wie die des Hauptdaches.
Derzeit ist ein Backengiebel vorgesehen mit der gleichen Dachneigung wie beim Hauptdach (47 Grad).
Wir bevorzugen eher einen sog. Frontspieß - d.h. die Traufe ist auf der gleichen Höhe wie die des Hauptdaches.
zehn0813 schrieb:
Dachneigung des HauptgebäudesDann weichst Du von den Festsetzungen des B-Planes ab (Welche Dachneigung ergibt denn deine aktuelle Planung?). Da deine Vorstellungen offenbar keinen Gestaltungsspielraum zulassen, bietet sich eine Bauvoranfrage an, der ein Befreiungsantrag beigefügt wird. Dann hast Du einen rechtssicheren Bescheid, ob deine Vorstellungen genehmigungsfähig sind, ohne die kompletten Kosten der Genehmigungsplanung und Gebühren bei Ablehnung zu riskieren.zehn0813 schrieb:
Montag hab ich nen Termin mit dem Architekten. Der wirds wissen.Ja, wenn er erfahren und mit den Gepflogenheiten der örtlichen Behörde vertraut ist. Ansonsten heißt es: Obacht bei der Vertragsformulierung!Ähnliche Themen