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ᐅ Zisternenleitung ragt auf unser Grundstück - Konsequenzen?


Erstellt am: 31.08.23 16:53

Fuchsbau3501.09.23 14:09
Welches Bauunternehmen macht so einen Fehler? Es geht ja nicht nur um eine falsche Lage, sondern auch um das Nichteinhalten des gefordereten Abstands zur Grundstücksgrenze, wenn ich das richtig verstanden habe. Dein Nachbar ist nun irgendwie fein raus, da er das Ding am Rand seines Grundstücks verbuddelt hat und es ihm nicht mehr im Weg ist. Damit hat er eigentlich nur Vorteile, wenn du das duldest. Ein Schelm wer böses dabei denkt...
Ich an deiner Stelle würde mich da nicht mit Geld abspeisen lassen. Du weisst nicht, was da in Zukunft noch dran hängen kann.
11ant01.09.23 15:03
Costruttrice schrieb:

Pflanzt man da was hin und die Leitung wird beschädigt, hat man das Theater.
Die Haftungsfreistellung wäre auf Nacheigentümer des TE-Grundstückes mit erstreckbar, aber ...
Fuchsbau35 schrieb:

Dein Nachbar ist nun irgendwie fein raus, da er das Ding am Rand seines Grundstücks verbuddelt hat und es ihm nicht mehr im Weg ist. Damit hat er eigentlich nur Vorteile, wenn du das duldest. Ein Schelm wer böses dabei denkt...
... auch ohne in diesem Sinne Schelm zu sein, stellt sich die Frage an den Nachbarn, weshalb er ein Agreement mit dem TE einer Reklamation ggü. dem Verursacher vorzieht.
11ant01.09.23 15:07
P.S., ich mal wieder mit meinen Lesetipps zu ähnlichen Themen: https://www.hausbau-forum.de/threads/leitungsrecht-alte-drainage-unbekannten-ursprungs.45909/
Costruttrice01.09.23 15:08
11ant schrieb:

Die Haftungsfreistellung wäre auf Nacheigentümer des TE-Grundstückes mit erstreckbar, aber ...
Darüber hinaus hat im Schadenfall trotzdem den ganzen Zirkus mit Arbeiten auf dem eigenen Grundstück und Wasser, das evtl austritt usw.
Meines Erachtens hat von einer nachbarschaftlichen Vereinbarung und Zahlung einer finanziellen Entschädigung nur einer der Beteiligten einen Vorteil und das ist ganz klar der Bauunternehmer. Der zahlt und ist damit fein raus. Im besten Fall liegt das Ding da und es stört bis in alle Ewigkeiten niemanden, wenn aber doch, dann haben die beiden Nachbarn das mehr oder weniger aufwendig zu klären.
11ant01.09.23 15:15
Costruttrice schrieb:

Im besten Fall liegt das Ding da und es stört bis in alle Ewigkeiten niemanden, wenn aber doch, dann haben die beiden Nachbarn das mehr oder weniger aufwendig zu klären.
Vor allem: ... kann er ggü. seinem Auftraggeber die Einrede der Verjährung der Reklamation anführen.
ShaymiLenny01.09.23 15:20
Moin Zusammen,

(Ich merke gerade ich habe das aus Versehen im Forenbereich Schweiz gepostet - Es geht hier um Niedersachsen)

Wow hier war ja richtig was los, vielen Dank für eure Antworten! 🙂
Die Idee mit der Richtigstellung ist natürlich das Erste was angestrebt wurde, die Firma stellt sich aber völlig quer. Leider habe ich nicht selbst die Kommunikation geführt. Die Nachbarn haben sich anwaltlich beraten lassen und so wie es aussieht bleibt nur der Rechtsweg.
Das wiederum verlangt aber das Vorstrecken von Kosten für Anwälte, Vermesser, das Aufbuddeln, Gutachter und die ganzen Späße. Zusätzlich ist das auch wohl keine "große" Firma... ich persönlich glaube das ist nichts zu holen. Das sieht man auch an der Summe die uns als Entschädigung angeboten wurde.
Die mentale Last eines Rechtsstreits wäre mir auch relativ unangenehm. Hätte man viel Freizeit und Geld was man nicht akut für das eigene Haus braucht dann wäre das vielleicht was anderes, aber bevor man jetzt viel Kraft und Geld in einen Rechtsstreit versenkt und dabei nichtmal weiß ob man was wiederbekommt tendiere ich da gerade eher nicht zu. Mich ärgert aber, dass die Firma trotz so einem groben Fehler da so "einfach" davonkommt.
entschädigung